Bußgeldrechner

Der Bußgeldrechner - Diese Strafe kommt auf Sie zu!

Sie sind zu schnell gefahren oder haben den Abstand zum Vordermann nicht eingehalten? Mit unserem Bußgeldrechner können Sie Ihre Strafe ausrechnen lassen!

Bußgeld

Der Begriff Bußgeld bzw. Buße stammt aus dem Bereich der Religion. Wer Buße ableistet, befreit sich vor Gott von seinen Sünden. Aus diesem Grund ist auch das Bußgeld eine Art Strafe um sich von der Ordnungswidrigkeit bzw. dem Gesetzesverstoß zu befreien. Der Bußgeldkatalog beinhaltet dabei die Richtwerte, welche zur Bestrafung einzelner Vergehen angewendet werden.

Der Bußgeldkatalog

Besonders im Straßenverkehr wird der eine oder andere Bußgeldbescheid ausgestellt, sobald sich die Kraftfahrzeugfahrer nicht an die Straßenverkehrsordnung halten. Diese Ordnungswidrigkeiten sind im Bußgeldkatalog festgelegt:

  • Vorfahrtsverstöße
  • Unfalldelikte wie z. B. Fahrerflucht
  • Überladung des Fahrzeugs & fehlende Sicherung
  • Verstöße beim Überholvorgang
  • Überschreitung der Hauptuntersuchung
  • Missachtung roter Ampeln
  • Handybenutzung am Steuer
  • Missachtung von Halte- & Parkverboten
  • Geschwindigkeitsverstöße
  • Mängel am Fahrzeug
  • Verkehrsdelikte auf der Autobahn
  • Alkohol am Steuer
  • Abstandsmissachtung
  • Beleidigungen
  • uvm.
Punkte in Flensburg

Aber nicht nur Geldstrafen werden bei einem Verkehrsdelikt verhängt, auch Punkte auf das Punktekonto in Flensburg können fließen. Je nach der Schwere des Deliktes können bis zu drei Punkte erteilt werden. Sind acht Punkte auf dem Konto in Flensburg zusammengekommen, folgt schließlich der Entzug der Fahrerlaubnis. Sie können einen Punkt durch die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar abbauen. Das Punktekonto darf dabei jedoch nicht die 5-Punkte-Marke überschritten haben. Darüber hinaus verfallen die Punkte nach bestimmten Fristen, welche jedoch von Verstoß zu Verstoß unterschiedlich sind.

Für diese Verstöße gibt es einen Punkt in Flensburg:

  • Handy am Steuer
  • fehlende Winterreifen
  • Vorfahrtsverstoß
  • keine Zulassung des Autos
  • Fußgängergefährdung

Folgende Vergehen erhalten zwei Punkte in Flensburg:

  • Nötigung
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Alkohol am Steuer (auch drei Punkte möglich)
  • Autorennen Teilnahme
  • Missachtung des Überholverbotes

Drei Punkte gibt es bei:

  • Gefährdung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Fährlässige Körperverletzung und Tötung
  • Unterlassene Hilfeleistung
Fahrverbot für mehrere Monate

Drei Punkte in Flensburg zählen überdies schon als Straftaten. Diese besonders schweren Straftaten werden erst nach zehn Jahren aus dem Punkteregister gelöscht. Hinzu kommt ein Fahrverbot für mehrere Monate. Aber auch bei kleineren Verstößen wie z. B. einen Rotlichtverstoß kann es zu einem Fahrverbot kommen.

So funktioniert der Bußgeldrechner

Möchten Sie gern wissen welche Strafe Ihnen ab 0,6 Promille oder beim Telefonieren am Steuer droht? Wählen Sie dazu einfach die Kategorie und das Delikt im Bußgeldrechner aus. Der Rechner gibt Ihnen dann die zu erwartende Strafe aus.

Der Bußgeldrechner wird freundlicherweise bereitgestellt von www.bussgeldrechner.org.

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