Das ändert sich im Mai
Von Fliegen bis Biodiesel: Das kommt im Mai 2024 auf Verbraucher zu.
Ob die Ticketsteuer bei Flugreisen oder ein Krankenhaus-Atlas für Patienten: Das sind nur zwei der Dinge, die Verbraucher im Mai 2024 erwarten.
Der Mai macht nicht alles neu – aber manches
Alles neu macht der Mai – sagt man. Für Verbraucher stimmt das zumindest teilweise. Denn auch wenn der Wonnemonat nicht alles auf den Kopf stellt, ändern sich doch ein paar entscheidende Dinge für Verbraucher in Deutschland.
Patienten, die sich auf eine geplante Operation vorbereiten, können sich nun mit einem interaktiven Krankenhaus-Atlas genauer informieren, in welchem Krankenhaus sie diesen Eingriff am besten durchführen lassen wollen. An der Tankstelle können Sie Biodiesel kaufen, der ab Mai auch zu 100 Prozent aus Abfallstoffen wie altem Frittenfett hergestellt worden sein darf. Außerdem hat sich Meta entschlossen, Inhalte, die mit Künstlicher Intelligenz hergestellt wurden, speziell zu kennzeichnen. Und wer einen Neuwagen kauft, darf beim Autohändler aufgrund des neuen Pkw-Labels mehr Transparenz zu Verbrauch, CO₂-Ausstoß und Betriebskosten erwarten.
Bei all diesen guten Nachrichten lässt sich dann für Sie hoffentlich besser verschmerzen, dass eine entscheidende und sehr beliebte Sache mal wieder teurer wird: Wer eine Flugreise in den Urlaub plant, wird nämlich am Mai eine höhere Ticketsteuer zahlen müssen.
Diese Änderungen im Mai 2024 sollten Sie unbedingt kennen:
- Fliegen wird teurer
Die Zeiten der Super-Billig-Flugtickets sind zwar seit den Pandemiejahren ohnehin vorbei. Aber ab Mai gilt das noch mehr. Denn die Luftverkehrssteuer steigt um rund 20 Prozent – und das wird sich natürlich ebenso bei den Preisen der Airlines bemerkbar machen. Entscheidend für die Höhe der Steuer ist jeweils die Streckenlänge. So steigt die Luftverkehrssteuer auf der Kurzstrecke bis 2500 Kilometer von bislang 13,03 Euro auf 15,53 Euro. Auf der Mittelstrecke bis 6000 Kilometer sind es fortan 39,34 Euro statt zuvor 33,01 Euro und für die Langstrecke ab 6000 Kilometer werden nun 70,83 Euro (vorher: 59,43 Euro) fällig. - Das neue Pkw-Label verrät mehr zu den Energiekosten
Ab 1. Mai ist es beim Kauf eines Neuwagens für Autohändler Pflicht, mit dem neuen Pkw-Label mehr Informationen zu bieten, die auf einen Blick transparent über den Spritverbrauch und den CO₂-Ausstoß eines Neuwagens informieren. Die Fahrzeuge werden dabei von A (grün) bis G (rot) in Effizienzklassen eingeteilt. Das Gewicht spielt anders als beim alten Label bei der Einteilung keine Rolle mehr. Außerdem wird es für die Kunden der Autohändler Informationen darüber geben, welche Kraftfahrzeugsteuer und Energiekosten für die nächsten zehn Jahre bei einem Auto anfallen würden. Dabei werden auch die künftigen CO₂-Preise berücksichtigt. Für E-Autos und Plug-in-Hybride müssen dabei Stromverbrauch und elektrische Reichweite angezeigt werden. - Der Mindestlohn in der Pflege steigt
Rund 1,3 Millionen Beschäftigte dürfen sich freuen: Für ungelernte Pflegekräfte steigt der Mindestlohn ab 1. Mai auf 15,50 Euro pro Stunde. Zuvor bekamen sie 14,15 Euro. Wer als Pflegekraft mindestens eine einjährige Ausbildung hat, bekommt nun 16,50 Euro pro Stunde (zuvor: 15,25 Euro), Pflegefachkräfte erhalten 19,50 Euro pro Stunde (zuvor: 18,25 Euro). Allerdings gelten diese neuen Zahlen nur für Pflegebetriebe. Wer hingegen als Pflegekraft in einem Privathaushalt arbeitet, für den gilt weiter der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde. - Meta kennzeichnet KI-Inhalte
KI-Inhalte sind inzwischen überall und es ist schwer, diese zu erkennen. Damit Verbraucher hier besser einschätzen können, womit sie es zu tun haben, wird der Facebook-Konzern Meta ab Mai 2024 Nutzer der Plattformen darauf hinweisen statt sie zu löschen. Ist etwa ein Foto oder ein Video von Künstlicher Intelligenz auf Facebook, Instagram oder dem Nachrichtenkurzdienst Threads kreiert worden, wird ein Warnhinweis erscheinen. So soll verhindert werden, dass die Nutzer von künstlich bearbeiteten Inhalten zu wichtigen Themen in die Irre geführt werden. Geht es bei den KI-Inhalten um Hassreden, Mobbing oder Falschinformationen zu Wahlen, werden diese jedoch weiterhin gelöscht. - Die Schweiz kann in Deutschland zur Kasse bitten
Jedenfalls, wenn Sie in der Schweiz einen Strafzettel bekommen haben. Ab Mai gilt dann auch mit der Schweiz eine grenzüberschreitende Bußgeldvollstreckung – und zwar in beide Richtungen. Allerdings wird nicht jeder kleine Parkknollen ein Vollstreckungshilfeersuchen nach sich ziehen. Es gilt eine Bagatellgrenze von mindestens 70 Euro oder 80 Schweizer Franken. - Doktortitel in Ausweisen werden anders behandelt
Bisher wird der akademische Grad in Personalausweis oder Pass dem Nachnamen vorangestellt. Das wird bei Ausweisdokumenten mit Ausstellungsdatum ab dem 2. Mai nun anders sein. Es gibt nämlich dann ein extra Feld für den Doktortitel, damit diese Abkürzung bei Grenzkontrollen im Ausland nicht mehr fälschlicherweise als Teil des Nachnamens verstanden wird. - Der "DB-Streckenagent" geht in Rente
Die Deutsche Bahn stellt ihre App "DB-Streckenagent", mit der sich Reisende etwa über Verspätungen und dann mögliche Verbindungen informieren konnten, ab dem 2. Mai ein. Ersatz finden die Reisenden in der "DB Navigator App" mit der sie nicht nur die Reise planen, sondern auch Tickets buchen und Echtzeitinformationen bekommen können. - Der Krankenhaus-Atlas verschafft Patienten mehr Überblick
Welche Ausstattung mit ärztlichem und pflegerischem Personal hat die Klinik? Welche Fachgebiete sind vorhanden? Wie oft führt die Klinik eine bestimmte Operation durch und wie hoch ist die Komplikationsrate? Antworten auf diese Fragen können sich Patienten vor einem geplanten Eingriff voraussichtlich ab 16. Mai online mit dem interaktiven Krankenhaus-Atlas verschaffen, der im Zuge des Krankenhaustransparenz-Gesetzes über die Qualität von Kliniken informiert. - Ein neuer Biodiesel kommt an die Tankstelle
Voraussichtlich ab Mai können Autofahrer noch umweltfreundlicher fahren. Nämlich, indem sie Diesel tanken, der zu 100 Prozent aus Abfallstoffen wie Frittierfett hergestellt wurde. Zuvor war es nur erlaubt, diese dem normalen Diesel zu maximal sieben Prozent beizumischen.
Diese Neuerungen aus dem Vormonat sollten Sie auf dem Schirm haben:
Der April bringt legale Joints
Nachdem die Uhren auf den letzten Metern des Monats März noch auf Sommerzeit umgestellt wurden, können sich Verbraucher dann ab 1. April noch mehr oder weniger verschlafen mit den Neuerungen des frischen Monats auseinandersetzen. Was den ein oder anderen dann womöglich durchaus hellwach machen könnte.
Zu den unerfreulicheren Veränderungen gehört hierbei, dass die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme steigt – also bei der Rechnung zu Buche schlagen wird. Bei Amazon werden wir uns außerdem auf teils kürzere Rücksendefristen, bei WhatsApp auf neue AGBs und beim Elterngeld auf niedrigere Einkommensgrenzen einstellen müssen. Zudem haben Raser schlechte Karten, denn die Polizei wird einen Blitzermarathon durchführen.
Wer sich von all den Neuerungen entspannen möchte und über 18 Jahre alt ist, kann das ab April jedoch ganz legal mit einem Joint tun: Der Besitz und Konsum von Cannabis ist dann nämlich in gewissen Grenzen erlaubt.
Das hatte sich im April geändert:
- Für Gas und Fernwärme steigt die Mehrwertsteuer
Vorübergehend war die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme vom Bund als Entlastungsmaßnahme seit Oktober 2022 auf sieben Prozent gesenkt worden. Damit ist ab 1. April nun wieder Schluss und es gilt erneut der alte Satz von 19 Prozent. In der Konsequenz heißt das: Verbraucher werden eine höhere Rechnung bekommen. - Das Cannabis-Gesetz kommt
Das umstrittene Gesetz zur Legalisierung von Cannabis hat den Bundestag passiert und somit ist es es nun ab 1. April tatsächlich so weit: Für Erwachsene ab 18 Jahren ist es erlaubt, auch im öffentlichen Raum bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum zu besitzen. Allerdings muss man beim Konsum mehr als 100 Meter Luftlinie von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen entfernt sein. Im privaten Raum sind bis zu 50 Gramm und drei lebende Cannabis-Pflanzen gestattet. Die Pflanzen müssen entsprechend gesichert werden, z.B., damit Kinder oder Diebe nicht an sie herankommen. Weitergegeben werden darf diese Ernte nicht, Überschüsse müssen vernichtet werden. - Studenten zahlen beim Deutschlandticket weniger
Wer als Student mit Bus und Bahn fährt, kann sich ab April das vergünstigte Deutschlandticket für 29,40 Euro sichern. Der Haken dabei: Nicht überall wird das umgesetzt werden, man muss sich also informieren, was in der eigenen Heimat und bei der eigenen Hochschule Sache ist. Die Hochschulen müssen nämlich mit den Verkehrsverbünden zunächst entsprechende Verträge abschließen. - Beim Elterngeld ändern sich die Einkommensgrenzen
Wird ein Kind ab dem 1. April 2024 geboren oder adoptiert, gelten für die Eltern nun geringere Einkommensgrenzen. So haben Paare und Alleinerziehende bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro im Jahr vor der Geburt Anspruch auf den Bezug des Elterngeldes. Zuvor hatte die Grenze bei 300.000 Euro für Paare sowie 250.000 Euro für Alleinerziehende gelegen. Im April 2025 wird eine weitere Absenkung erfolgen. Außerdem ist es nun nur noch möglich, innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes einen Monat Basiselterngeld gemeinsam zu beziehen. - Ein Mobilitätszuschuss hilft Auszubildenden
Damit Auszubildende, die weit von ihrem Unternehmen entfernt wohnen, es finanziell etwas leichter haben, können sie ab April einen Mobilitätszuschuss bekommen. Beantragt werden muss das online bei der Bundesagentur für Arbeit oder direkt im Jobcenter. Vorgesehen ist, dass im ersten Ausbildungsjahr monatlich zwei Familienheimfahrten bezahlt werden. - Retouren an Amazon müssen schneller erfolgen
Bisher war Amazon bei den Rücksendefristen sehr großzügig. Das ändert sich nun ab dem 25. April zumindest bei bestimmten Produkten. Statt zuvor 30 Tage sind es dann nur noch 14 Tage. Davon betroffen sind beispielsweise Computer, Videospiele, DVDs, Kameras und andere elektronische Geräte. Auf Antrag gilt für ab dem 25. März gekaufte Elektronikware und Games noch eine Übergangsfrist. - WhatsApp führt neue AGBs ein
Wer den beliebten Messenger weiterhin nutzen möchte, muss ab 11. April den neuen Nutzungsbedingungen zustimmen. Konkret geht es etwa um die Definition von erlaubten und nicht erlaubten Inhalten sowie um neue Wege zur Meldung von unangemessenen Inhalten und die Weiterleitung von Nachrichten an die Apps von Drittanbietern. Was sich ebenfalls ab 11. April ändert: Um den Dienst nutzen zu dürfen, muss man nun nur noch 13 statt bislang 16 Jahre alt sein. - Für den Führerschein gibt es neue Fragen
Wer den Führerschein macht, muss sich ab April auf neue Fragen in der theoretischen Prüfung einrichten. Davon sind alle Fahrzeugklassen betroffen. - Ein Blitzermarathon kommt
In der Woche ab dem 15. April müssen Autofahrer verstärkt damit rechnen, dass die Polizei Geschwindigkeitskontrollen durchführt. Haupttag der Aktion für Verkehrssicherheit wird Freitag, der 19. April, sein. Dann wird in den meisten Bundesländern ab den frühen Morgenstunden bis in die Nacht hinein ein Blitzermarathon stattfinden.