Ist ein Heckscheibenwischer relevant für den TÜV?

Ist ein Heckscheibenwischer relevant für den TÜV?
Nicht jedes Auto hat einen Heckscheibenwischer. Kann er da für die TÜV-Plakette so wichtig sein?
Wenn der Scheibenwischer vorne nicht funktioniert, ist da logischerweise ein Problem. Doch wie sieht es gerade bei der Hauptuntersuchung mit der Bedeutung des Heckscheibenwischers aus?
Heckscheibenwischer werden oft vernachlässigt
Freie Sicht schenkt beim Autofahren Sicherheit. Das weiß jeder Nutzer im Fuhrpark und wird vermutlich auch nicht auf die Idee kommen, dass der Prüfer bei der Hauptuntersuchung das anders sehen könnte. Insofern ist es vor der TÜV-Prüfung selbstverständlich, dass man dafür sorgt, dass die Frontscheibenwischer einwandfrei funktionieren. Vernachlässigt werden allerdings öfters die Heckscheibenwischer. Zum einen, weil viele Autofahrer die selbst kaum nutzen, zum anderen, weil sich viele fragen: Wenn gar nicht jedes Auto einen Heckscheibenwischer hat – kann dieses Bauteil dann für eine bestandene Hauptuntersuchung überhaupt eine Rolle spielen?
Warum der TÜV auf den Heckscheibenwischer schaut
Die Antwort ist allerdings: Ja, der Heckscheibenwischer kann durchaus dazu führen, dass Ihnen die Plakette versagt wird. Mit Glück geraten Sie hier zwar an einen kulanten Prüfer, der hinten nicht so genau hinschaut oder aber die Scheibenwischer nicht ausprobiert, sondern nur den Zustand der Wischerblätter begutachtet. Aber grundsätzlich gilt: Ist das Fahrzeug vom Hersteller mit einem sicherheitsrelevanten Bauteil ausgestattet, muss dieses auch funktionieren. Dazu gehören Scheibenwischer, egal, ob vorne oder hinten. Insofern ist es also zweitrangig, ob es irgendwelche Fahrzeuge ohne Heckscheinwerfer ab Werk gibt. Relevant ist, wie die Werksausstattung bei Ihrem eigenen Auto ist. Insofern kann ein defekter Heckscheibenwischer im Zweifelsfall durchaus als erheblicher Mangel bewertet werden. Verschlissene Wischergummis werden eher als geringer Mangel eingestuft.
Defekte Heckscheibenwischer und die Betriebserlaubnis
Um keine unangenehmen Überraschungen beim TÜV zu erleben, sollten Sie dafür sorgen, dass auch hinten einwandfreie Sicht möglich ist. So entgehen Sie zudem einem Verwarngeld in einer etwaigen Polizeikontrolle, denn fährt man mit nicht funktionierenden Scheibenwischern vorne oder hinten und wird von der Polizei erwischt, sind 5 Euro fällig. Im Schlimmstfall kann durch den Defekt sogar die Betriebserlaubnis erlöschen, was 50 Euro Bußgeld nach sich zieht. Davon abgesehen kostet die Reparatur eines defekten Heckscheibenwischers nicht die Welt. Ob die Wischerblätter ihre Lebenszeit hinter sich haben, merken Sie daran, wenn beim Betätigen hörbare Quietsch-Geräusche entstehen und zunehmend Schlieren oder Streifen auf der Scheibe zu sehen sind.