Ist für eine Probefahrt wirklich ein Vertrag nötig?
Ist für eine Probefahrt wirklich ein Vertrag nötig?
Eine Probefahrt ist beim Autoverkauf unerlässlich. Doch Sie sollten für rechtliche Sicherheit sorgen.
Wer ein Auto verkauft, muss eine Probefahrt der Interessenten einplanen. Doch der Halter haftet während der Fahrt im Schlimmstfall für Schäden, insofern sollte er sich vorab dringend absichern.
Der Probefahrtvertrag verhindert Streitigkeiten
Die Katze im Sack möchte speziell bei Gebrauchtwagen niemand kaufen. Wenn Sie also aus dem Fuhrpark oder privat ein Auto verkaufen, gehört es dazu, dass die Interessenten eine Probefahrt einlegen möchten.
Der Punkt, über den sowohl die privaten Verkäufer als auch die Interessenten dabei häufig nicht nachdenken, ist die rechtliche Seite. Sie steigen stattdessen einfach ein und testen den Wagen. Meistens geht das gut. Doch falls es mal einen Unfall während der Probefahrt gibt, kann es sehr von Vorteil sein, wenn man zuvor einen Probefahrtvertrag geschlossen hat. Damit werden Streitigkeiten sowie Ärger mit der Kfz-Versicherung vermieden.
Was sollte im Probefahrtvertrag stehen?
Im Grunde ist der Probefahrtvertrag keine große Sache. Ein Muster können Sie beispielsweise bei einem Automobilclub wie dem ADAC herunterladen. Käufer und Kaufinteressent geben darin ihre persönlichen Daten (z.B. auch Kfz-Versicherungsnummer oder Führerscheinnummer) an, weiterhin werden die Daten des Fahrzeugs mit Details wie Hersteller, Kilometerstand, Vorschäden oder Kennzeichen erfasst. Neben Datum, Uhrzeit und Fahrtdauer enthält solch ein Vertrag Angaben zum Umfang des Versicherungsschutzes inklusive möglicher Selbstbeteiligung oder einer etwaigen Kaution sowie eine Haftungsvereinbarung. So ist für beide Seiten vor der Probefahrt klar, auf was sie sich einlassen.
Immer vor der Fahrt Ausweis und Führerschein des Käufers checken
Für den Kaufinteressenten wird so transparent, wie das Fahrzeug im Schadensfall während der Probefahrt versichert ist. Der Halter wiederum kann die Haftung für Schäden im Bereich der Selbstbeteiligung oder etwaige Bußgelder während der Fahrt auf den Probefahrer übertragen. Wichtig ist zudem, dass sich der Halter vom Interessenten vor der Fahrt Führerschein und Ausweis zeigen lässt, um die Daten zu überprüfen.
Vor der Probefahrt sollte der Halter aber unabhängig vom Probefahrtvertrag immer mit der Kfz-Versicherung klären, ob es besondere Bedingungen für eine Probefahrt gibt. So könnte es eine Altersgrenze für den Fahrer geben.
Gut zu wissen: Ein gewerblicher Händler hat in der Regel eine Vollkaskoversicherung. Ist das nicht der Fall, muss er Sie auf die Haftungsübernahme jedoch hinweisen. Achten Sie beim Händler als Käufer vor allem auf die Selbstbeteiligung – sie ist mitunter hoch.