Wann es erlaubt ist, AdBlue zu deaktivieren
Wann es erlaubt ist, AdBlue zu deaktivieren
AdBlue zu deaktivieren, ist in der Regel illegal – aber es gibt Ausnahmen.
AdBlue macht Dieselfahrzeuge umweltfreundlicher. Doch das geht ins Geld. Wer es deaktiviert, muss sich jedoch genau informieren, wo er anschließend noch mit dem Fahrzeug fahren darf.
Was leistet AdBlue für den Dieselmotor?
Die Abgase von modernen Dieselfahrzeugen – also womöglich ebenso im Fuhrpark – werden heute vielfach mit AdBlue umweltfreundlicher gemacht. Wie das geht? Die flüssige Harnstofflösung reduziert bei Fahrzeugen mit Selektiven Katalytischen Reduktions (SCR)-Systemen die Stickoxidemissionen, indem AdBlue mit den Schadstoffen reagiert und sie nahezu komplett in Wasserdampf und ungefährlichen Stickstoff umwandelt. Also eigentlich eine gute Sache.
AdBlue hat auch einige Schattenseiten
Der Nachteil: Alle 5000 bis 15.000 Kilometer ist der AdBlue-Tank leer und muss nachgefüllt werden, sonst kann das Dieselfahrzeug nicht mehr starten. Zudem ist das Nachfüllen teils umständlich, die Flüssigkeit ist außerdem ätzend und kann Augen, Atemwege oder Haut reizen. Weiteres Manko: Sie hält weder besonders kalte noch besonders heiße Regionen gut aus, wobei der Gefrierpunkt bereits bei unter -11 Grad Celsius liegt, was in einer kalten Winternacht schnell mal erreicht sein kann. Zudem entstehen natürlich zusätzliche Kosten für die Harnstofflösung sowie dafür, dass das AdBlue-System recht störanfällig ist. Insofern fragen sich Autofahrer immer wieder, ob sie AdBlue nicht zeitweise oder langfristig deaktivieren können. In Deutschland und der EU ist die Antwort klar: Nein, die Deaktivierung ist nicht erlaubt. Das steht auch ausdrücklich in § 47f der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
In welchen Fällen ist die Deaktivierung von AdBlue legal?
Eine Deaktivierung kommt jedoch dann infrage, wenn Sie ins nicht-europäische Ausland fahren bzw. ihr Fahrzeug zum Beispiel für einen längeren Auslandsaufenthalt nach Amerika, Australien oder Afrika exportieren. Auch wenn das Fahrzeug nur noch ausschließlich auf einem Privatgelände genutzt wird und nicht mehr der StVZO unterliegt, dürfen Sie AdBlue deaktivieren.
Die Deaktivierung wird über das Motorsteuergerät vorgenommen. Dafür sollte man sich an einen Fachbetrieb wenden, der dann zugleich dafür sorgen wird, dass entsprechende Warnmeldungen im Kombiinstrument nicht mehr erscheinen.