Alte Pkw müssen jährlich zum TÜV
Die EU-Kommission will die Verkehrssicherheit verbessern und schlägt für ältere Fahrzeuge eine jährliche Hauptuntersuchung vor. Außerdem soll die Luftverschmutzung nachhaltig durch die Reform gesenkt werden.
Die Kommission verweist in ihrer Begründung auf die wachsenden Herausforderungen durch eine alternde Fahrzeugflotte. Ältere Fahrzeuge seien häufiger von technischen Mängeln betroffen und damit überdurchschnittlich häufig in schwere Unfälle verwickelt. Auch Umweltaspekte spielen eine Rolle: Technisch veraltete Fahrzeuge sind oft für einen unverhältnismäßig hohen Anteil an schädlichen Emissionen verantwortlich – trotz ihres zahlenmäßig geringen Anteils am Gesamtbestand.
Diese Fahrzeuge müssen jährlich zur HU
Konkret geht es um Pkw und Vans, die älter als zehn Jahre sind. Für diese soll die bisher übliche zweijährige Prüffrist auf ein jährliches Intervall verkürzt werden. Ziel ist es, Mängel frühzeitiger zu erkennen und so Sicherheitsrisiken im Straßenverkehr sowie umweltrelevante Defekte zu minimieren.
Neben der jährlichen Hauptuntersuchung für ältere Fahrzeuge sieht der Vorschlag der Kommission eine Reihe weiterer Änderungen vor:
- Technische Inspektionen für Elektrofahrzeuge: Auch vollelektrische Fahrzeuge sollen künftig in die regulären technischen Prüfverfahren einbezogen werden – inklusive der Überprüfung elektronischer Sicherheitssysteme und der Integrität sicherheitsrelevanter Software.
- Neue Emissionsprüfmethoden: Mittels verbesserter Verfahren sollen manipulierte oder übermäßig emittierende Fahrzeuge zuverlässiger erkannt werden. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf ultrafeinen Partikeln und Stickoxiden (NOx).
- Schutz vor Tachomanipulation: Die erfassten Kilometerstände von Fahrzeugen sollen künftig in nationalen Datenbanken gespeichert und EU-weit austauschbar gemacht werden. Damit will die Kommission dem weit verbreiteten Tachobetrug entgegenwirken.
- Digitalisierung der Fahrzeugpapiere: Zulassungsbescheinigungen und Prüfprotokolle sollen künftig auch digital ausgestellt und EU-weit anerkannt werden, um Verwaltungsvorgänge zu vereinfachen.
- Grenzüberschreitende Anerkennung von Prüfbescheinigungen: Wer sich mit seinem Fahrzeug vorübergehend in einem anderen EU-Land aufhält, soll künftig die dort durchgeführte technische Kontrolle auch im Heimatstaat anerkennen lassen können – für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten.
EU-Ziel "Vision Zero"
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind Teil des langfristigen EU-Ziels "Vision Zero", das bis 2050 keine Verkehrstoten und keine schweren Verletzungen im Straßenverkehr mehr vorsieht. Nach Schätzungen der Kommission könnten die neuen Regelungen zwischen 2026 und 2050 rund 7.000 Menschenleben retten und etwa 65.000 schwere Verletzungen verhindern.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der technischen Sicherheit alter Fahrzeuge, deren Zustand laut Kommission bislang zu wenig reguliert sei. Die geplante jährliche Überprüfung für Fahrzeuge über zehn Jahre ist daher ein zentraler Hebel, um Risiken im Bestand systematisch zu verringern.
Zeitplan und weitere Schritte
Bevor die Vorschläge in Kraft treten können, müssen sie vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens angenommen werden. Im Anschluss wird die Kommission die entsprechenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsbestimmungen vorbereiten.
In Deutschland müssen Pkw nach der Erstzulassung nach 36 Monaten erstmals zur Hauptuntersuchung, danach gilt eine Zwei-Jahres-Frist. Ist das Fahrzeug verkehrssicher, verlängert sich die Frist um weitere zwei Jahre. Der nächste Termin ist dann anhand der neuen Plakette auf dem Kennzeichen ersichtlich. Auch in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, dem früheren Fahrzeugschein, ist der Termin verzeichnet.
Rund 23 Millionen Pkw in Deutschland (Stand Ende 2023) sind zehn Jahre oder älter. Bei durchschnittlichen Kosten von 143 und 164 Euro (je nach Prüforganisation) sind das Kosten in Höhe von 3,2 bis 3,8 Milliarden Euro – pro Jahr
Die besten Ausreden bei TÜV lesen Sie ind er Fotoshow.