„Anlieger frei“, mit diesem Zusatzschild sind Anlieger zum Beispiel von einem Durchfahrtsverbot ausgenommen. Übrigens, wer in dieser Zone parkt, ohne Anlieger zu sein, zahlt 55 Euro.
Hier die einheitlichen Bußgelder für Verkehrsteilnehmer, die als Nicht-Anlieger in eine Verbotszone einfahren: VZ 250 Verbot für alle Kfz - 100 Euro für Kfz über 3,5 Tonnen (außer Pkw und Omnibusse), 55 Euro für Kfz bis 3,5 Tonnen mit Anhänger, 55 Euro mit Omnibus, 50 Euro mit sonstigen Kfz und 25 bis 40 Euro mit einem Fahrrad.
VZ 251 Verbot für Kraftwagen - 100 Euro für Kfz über 3,5 Tonnen (außer Pkw und Omnibusse); 55 Euro für Kfz bis 3,5 Tonnen mit Anhänger, 55 Euro mit Omnibus, 50 Euro mit sonstigen Kfz und 25 bis 40 Euro mit einem Fahrrad.
VZ 253 Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen - 100 Euro für Kfz über 3,5 Tonnen (außer Pkw und Omnibusse); 55 Euro für Kfz bis 3,5 Tonnen mit Anhänger, 55 Euro mit Omnibus, 50 Euro mit sonstigen Kfz und 25 bis 40 Euro mit einem Fahrrad.
VZ 254 Verbot für Radverkehr - 100 Euro für Kfz über 3,5 Tonnen (außer Pkw und Omnibusse); 55 Euro für Kfz bis 3,5 Tonnen mit Anhänger, 55 Euro mit Omnibus, 50 Euro mit sonstigen Kfz und 25 bis 40 Euro mit einem Fahrrad.
VZ 255 Verbot für Krafträder - 100 Euro für Kfz über 3,5 Tonnen (außer Pkw und Omnibusse); 55 Euro für Kfz bis 3,5 Tonnen mit Anhänger, 55 Euro mit Omnibus, 50 Euro mit sonstigen Kfz und 25 bis 40 Euro mit einem Fahrrad.
VZ 260 Verbot für Fraftfahrzeuge - 100 Euro für Kfz über 3,5 Tonnen (außer Pkw und Omnibusse); 55 Euro für Kfz bis 3,5 Tonnen mit Anhänger, 55 Euro mit Omnibus, 50 Euro mit sonstigen Kfz und 25 bis 40 Euro mit einem Fahrrad.
VZ 242.1 (Fußgängerzone): 100 Euro für Kfz über 3,5 Tonnen (außer Pkw und Omnibusse); 55 Euro für Kfz bis 3,5 Tonnen mit Anhänger, 55 Euro mit Omnibus, 50 Euro mit sonstigen Kfz und 25 bis 40 Euro mit einem Fahrrad.