Bilder, Status und Co.: Das müssen Sie bei WhatsApp beachten

WhatsApp – für viele der tägliche Begleiter in der Hosentasche. Zur Kommunikation mit Freunden und Familie, Versenden von Bildern und Teilen von Statusupdates wird die App von 1,5 Milliarden Menschen weltweit genutzt. Und obwohl es sich für manche so anfühlt: Die Online-Welt ist kein rechtsfreier Raum.
Mehr als 1,5 Milliarden Menschen nutzten WhatsApp.laut des Unternehmens Facebook im Jahr 2018 weltweit. Über 60 Milliarden Nachrichten werden über den Messenger pro Tag versendet. Auch in Deutschland ist die App weit verbreitet: 96 Prozent der Jugendlichen nutzen sie. Doch WhatsApp kann nicht nur Textnachrichten versenden, sondern auch Bilder und Sprachnachrichten. Darf aber wirklich alles via WhatsApp geteilt werden? Wir haben Informationen zum Thema Urheber- und Bildrechte von urheberrecht.de für Sie zusammengestellt.
Urheberrecht bei WhatsApp.
- Was unterliegt dem Urheberschutz?
Dem Urheberschutz unterliegen Bilder, Texte oder Tonaufnahmen, die sich durch Kreativität auszeichnen. Dann dürfen ausschließlich die Ersteller, also Urheber, entscheiden, wie das Werk veröffentlicht, verbreitet und bearbeitet wird. - Recht am eigenen Bild:
Bilder, die Dritte zeigen, dürfen grundsätzlich nur nach deren Einverständnis versendet werden. Ist der Urheber des Bildes ein Fotograf, muss die Verwendung des Fotos ebenso urheberrechtlich geklärt werden. - Gilt WhatsApp als Ort der Veröffentlichung?
Bei einer Veröffentlichung wird laut deutschem Urheberrecht ein Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht – bei urheberrechtlich geschützten Inhalten darf das nicht ohne Zustimmung passieren. Es ist bei Anwälten jedoch umstritten, ob WhatsApp ebenfalls zu einem solchen Ort zählt. - Gilt WhatsApp als Ort der Veröffentlichung?
Dabei kann die Menge der Menschen, die das Werk empfangen, eine Rolle spielen. In WhatsApp können Chat-Gruppen bis zu 250 Menschen beinhalten. Das Teilen von Fotos und Co. könnte hier als öffentliche Verbreitung angesehen werden. - Gerichtliche Entscheide:
Das Landgericht Frankfurt/M. hat 2015 entschieden, dass auch das vielfache Verschicken von herabwürdigenden Fotos einer Person über WhatsApp die Persönlichkeitsrechte verletzt. Sonst gibt es kaum Gerichtsurteile. - Profilbild und Statusmeldung:
Man kann davon ausgehen, dass sich die bisher genannten Fotorechte auch auf das Profilbild und die Statusmeldungen übertragen lassen. Doch entsprechende gerichtliche Urteile liegen nicht vor. - Profilbild und Statusmeldung:
Werden fremde Bilder ohne Einwilligung als Profilbild verwendet oder als Status gepostet, bewegt man sich somit in einer rechtlichen Grauzone. Daher ist es ratsam, eigene oder lizenzierte Bilder zu verwenden. - Achtung: Kettenbriefe mit Foto
Über WhatsApp können als Nachrichten auch Kettenbriefe versendet werden. Dabei wird man aufgefordert, diese weiterzuschicken. Manchmal sind Fotos mit dabei. Doch diese sind oft ein Trick, um Sie später wegen Urheberrechtsverletzung zur Kasse zu bitten. - Zustimmung der gesetzlichen Vorgaben und Nutzungsbedingungen:
Mit der Erstellung eines Profils bei WhatsApp werden den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt. In der Regel akzeptiert der Nutzer damit auch die Einhaltung von Urheber- und Markenrecht. - Verletzung des Urheberrechts:
Werden diese Rechte jedoch verletzt, führt dies grundsätzlich zu einer Abmahnung seitens WhatsApp. Es kann auch zur Löschung des Profils kommen. Da es sich bei der Verletzung von Urheber- oder Persönlichkeitsrechte. um eine Straftat handelt, muss ebenso mit rechtlichen Folgen gerechnet werden.
Erklärt: Allgemeine Bildrechte in den sozialen Medien
Vor allem beim Teilen und Posten von Bildern muss einiges beachtet werden. Das Urheberrecht schützt den Urheber des Bildes vor einer von ihm nicht genehmigten Verbreitung und Nutzung seines Bildes. So muss beispielsweise bei Fotos von Fotografen aufgepasst werden: Der Fotograf ist Ersteller und damit Urheber des Bildes, entscheidet also, ob und wo das Bild verwendet oder veröffentlicht werden darf. Es ist nicht ausreichend, den Urheber zu nennen.
Das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht, das beachtet werden muss. Verletzt wird es, wenn Bilder veröffentlicht werden, auf denen Personen abgebildet sind, die dieser Verbreitung nicht zugestimmt haben. Bevor das Foto online gestellt wird, muss um Erlaubnis bei den jeweiligen Personen gefragt werden. Das Gesetz verbietet ausdrücklich das Veröffentlichen von Bildern von anderen Personen ohne deren Zustimmung. Sonst drohen Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Ausnahmen sind Bilder von wichtigen Ereignissen, größeren Menschenmengen oder Passanten, die nicht das Motiv, sondern „Nebensache“ im Bild sind.
Was oft übergangen wird: Auch Kinder haben Bildrechte. Das Posten von Fotos von Kleinkindern und Babys verletzt daher ihre Persönlichkeitsrechte. Ältere Kinder sollten auf jeden Fall um Erlaubnis gebeten werden, ein Bild von oder mit ihnen online stellen zu dürfen.
Urheberrechtsverstöße bei WhatsApp. So gehen Sie vor
Ihr Urheberrecht oder Recht am eigenen Bild wurde über WhatsApp als Plattform verletzt. Was können Sie nun tun, um dagegen vorzugehen? Zunächst sollte versucht werden, das Problem direkt mit dem Rechtsverletzer zu klären. Eine außergerichtliche Klärung spart sowohl Zeit als auch Geld.
Falls das aber nicht funktioniert, kann WhatsApp direkt kontaktiert werden. Folgendes muss an das Unternehmen gesendet werden, um die Untersuchung in Gang zu bringen: die vollständige Kontaktinformation mit Name, Postanschrift und Telefonnummer, die Beschreibung des urheberrechtlich geschützten Inhalts, der verletzt wurde, ausreichende Informationen, damit WhatsApp das Material finden kann (wie die Telefonnummer der Person, die die Inhalte übertragen hat) sowie eine Erklärung darüber, dass man der Meinung ist, dass die Verwendung des Inhalts nicht gesetzesgemäß ist, dass die angegebenen Informationen korrekt sind und dass man selbst Besitzer des exklusiven Urheberrechts ist. Die genauen Kontaktdaten können online auf der Unternehmensseite eingesehen werden.