Arbeitsplatz-Überwachung: Was ist erlaubt?
Was dürfen Vorgesetzte? Überwachung am Arbeitsplatz im Überblick
Chefinnen und Chefs dürfen ihre Angestellten durchaus zu einem gewissen Grad im Auge behalten – aber nicht alles ist erlaubt. Wir zeigen, was am Arbeitsplatz in Ordnung ist und was nicht.
Datenschutz geht vor
Generell gilt, dass sich Arbeitgeber in Deutschland an Datenschutzvorschriften halten müssen, wenn es um die allgemeine Überwachung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geht. Die Vorschriften sind im internationalen Vergleich recht streng. Dass die Überwachung überhaupt erlaubt ist, hat jedoch sinnvolle Hintergründe - denn gegen Diebstähle oder Arbeitszeitbetrug sollten sich Arbeitgeber natürlich absichern können.
Dennoch ist nicht alles erlaubt, um Dir bei der Arbeit über die Schulter zu schauen. Wir geben Dir einen kurzen Überblick – und hoffen, dass Du nicht vielleicht illegal überwacht wirst.
Videoüberwachung
Kameras sind effektive Mittel für die Überwachung. Sie lassen den Blick auf die Umgebung und in einigen Fällen auch die Aufzeichnung von Audiosignalen zu. Gerne werden sie in Geschäften mit Laufkundschaft eingesetzt, um Diebstähle zu verhindern oder wenigstens zu minimieren. Neben der Kundschaft werden damit zeitgleich auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontrolliert – allerdings gelten Auflagen, an die sich Arbeitgeber halten müssen:
- Privaträume: Bestimmte Räumlichkeiten dürfen nicht überwacht werden, wozu etwa Umkleidekabinen in Bekleidungsgeschäften oder auch Toiletten gehören. Auch Pausenräume für Angestellte sind tabu.
- Zeitliche Bindung: Alle Aufnahmen müssen nach einer bestimmten Frist gelöscht werden. Haben sie keinen Nutzen mehr – etwa, weil ein Diebstahl aufgeklärt wurde –, müssen die Aufnahmen vernichtet werden.
- Informationslage: Alle Kameras müssen sichtbar sein, außerdem muss über ihre Anwesenheit informiert werden. Du kennst sicherlich Schilder à la “Dieser Bereich wird videoüberwacht”. Diesen Hinweis platzieren Ladeninhaberinnen und -inhaber nicht aus Nächstenliebe, sondern weil sie gesetzlich dazu verpflichtet sind.
Für eine verdeckte Überwachung – also unsichtbar platzierte Kameras – ist nur dann Anlass gegeben, wenn im Voraus ein Verdacht auf bestehende Straftaten begründet werden kann. Verschwinden beispielsweise immer wieder teure Arbeitsgeräte vom Arbeitsplatz eines bestimmten Mitarbeiters, kann es rechtlich vertretbar sein, diesen Bereich kurzfristig verdeckt zu überwachen, um Schuld oder Unschuld nachzuweisen.
- Telefonüberwachung
Telefonate dürfen unter fast keinen Umständen mitgehört oder aufgezeichnet werden. Begründet wird dies mit dem Recht auf Privatsphäre. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn Anrufe für zukünftige Schulungszwecke oder zur Qualitätssicherung aufgezeichnet werden sollen. - Vielleicht kennst Du das von Anrufen bei Supporthotlines: Manchmal wirst Du im Voraus gefragt, ob Du der Aufzeichnung des Gesprächs zustimmst, und diese Frage kannst Du anschließend mit ja oder nein beantworten. Es versteht sich von selbst, dass reine Privatgespräche niemals aufgezeichnet werden dürfen. Wer in der Pause zu Hause anrufen möchte, darf dies gerne tun – ohne jegliche Überwachung.
- E-Mail- und Internetkontrolle
Die Überwachung von E-Mails und des Internets im Allgemeinen ist für Arbeitgeber häufig erlaubt, wenn dies im Arbeitsvertrag geregelt ist. In vielen Unternehmen herrschen Regulierungen, die besagen, dass die private Verwendung des Internets während der Arbeitszeit nicht gestattet ist. Zum Zeitvertreib ein wenig auf YouTube unterwegs zu sein, würde gegen diese Vereinbarung verstoßen. - In den meisten Fällen dürfen Arbeitgeber daher gelegentliche Kontrollen durchführen, ob Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich an dieses Verbot halten. Allerdings muss auch dieser Prozess erst abgesegnet werden – meistens vom Betriebsrat oder ähnlichen Institutionen –, sodass eine gewisse Verhältnismäßigkeit gesichert werden kann. Auch bei einem bestehenden Verbot der privaten Internet- und E-Mail-Verwendung dürfen Arbeitgeber diesen Verkehr nicht überprüfen. Ähnlich wie bei der Videoüberwachung gilt auch hier, dass eine Überprüfung nur gültig ist, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt.
- Arbeitszeitüberwachung
Arbeitgeber bezahlen Dich gerne für acht Stunden Arbeit, wenn Du diese acht Stunden Arbeit auch erbracht hast. Sie haben daher ein berechtigtes Interesse daran, sicherzustellen, dass Du nicht heimlich Däumchen drehst. Daher existieren Zeiterfassungssysteme in vielen größeren Unternehmen. Heute sind es oft digitale Systeme, in die Du Dich ein- und ausloggen musst. Das ist zulässig und wird häufig verwendet. -
Was nicht erlaubt ist, wäre eine gezielte Überwachung von konkreten Arbeitsleistungen. Theoretisch könnte beispielsweise ein Tool installiert werden, das den Inhalt Deines Bildschirms alle fünf Minuten erfasst, einen Screenshot erstellt und diesen an eine andere Person weiterleitet. Software dieser Art, oder auch Keylogger, sind jedoch fast immer unzulässig. Ausnahmen gibt es auch hier nur in Fällen, in denen ein begründeter Verdacht auf einen Arbeitszeitbetrug vorliegt. Außerdem kann es rechtlich in Ordnung sein, die Arbeitszeit auf diese Weise zu überprüfen, wenn Du diesen Verfahren zustimmst – was wohl nur wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freiwillig tun würden.
- Fahrzeugtracking
Theoretisch könntest Du mit einem Dienstfahrzeug auch private Fahrten unternehmen, was Arbeitgebern meist nicht gefällt. Daher gibt es häufig GPS-Tracking-Verfahren, sodass nachvollzogen werden kann, wo sich das Fahrzeug im Moment befindet. Manchmal sind diese Verfahren Vorschrift – etwa bei Lieferwagen, die Pakete zustellen sollen. Gegen diese Form des Trackings kannst Du Dich nicht wehren, da sie notwendig ist, um die Funktionalität der Arbeit sicherzustellen. - Anders sieht es aus, wenn ausdrücklich vorgegeben ist, dass private Fahrten mit dem Dienstfahrzeug erlaubt sind. GPS-Tracking ist dann nicht erlaubt, da nachvollzogen werden könnte, wohin Du Dich privat begeben hast. Da dies ein Eingriff in die Privatsphäre ist, kommt ein Tracking des Fahrzeugs – und damit Deiner Person – nicht in Frage.
Wie erkenne ich Überwachung?
Es gibt diverse Anzeichen, die darauf hindeuten könnten, dass Du unrechtmäßig überwacht wirst:
- Auf dem Notebook, Tablet oder PC befindet sich Software, die permanent aktiv ist, aber auf die Du nicht hingewiesen wirst und deren Funktion Du Dir nicht erklären kannst.
- Du entdeckst Kameras an ungewöhnlichen Orten – egal, ob offen platziert oder versteckt.
- Praktisch nebenbei nennen Arbeitgeber Informationen, die eigentlich privater Natur sind und die Du nie öffentlich geäußert hast.
Diese Hinweise können auf einen Rechtsbruch hindeuten – aber sie müssen nicht. In den meisten Unternehmen gibt es für diese Fälle Betriebsräte oder mindestens HR-Positionen, an die Du Dich wenden kannst. Reicht das nicht aus, kann auch der Gang zu einem Anwalt für Arbeitsrecht der richtige Schritt sein. Außerdem existiert Software, mit der Du erkennen kannst, ob sich Überwachungssoftware auf dem Gerät befindet. Ob Du diese auf eigene Faust auf einem Arbeitsgerät installieren solltest (oder kannst), steht jedoch auf einem anderen Blatt.
Wann darf ich heimlich überwacht werden?
Besteht ein begründeter Verdacht auf eine Straftat, darf eine Überwachung stattfinden – aber selbst dann nur unter Auflagen. Eine Überwachung dieser Art darf außerdem nur dann erfolgen, wenn es keine anderen Maßnahmen gibt, die weniger deutlich in die Privatsphäre eingreifen. Sobald der Sachverhalt geklärt ist, muss die Überwachung sofort eingestellt werden.