Gewährleistung: Die häufigsten Fragen

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Gewährleistung: Das sind Ihre Rechte als Kunde!Worin genau besteht der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung? Die wichtigsten Details!
Worin genau besteht der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung? Wer kommt für Reparaturkosten auf? Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie hier.
Das sind Ihre Rechte als Kunde:
- Was ist unter Gewährleistung zu verstehen?
Nach § 433 I BGB sind Verkäufer verpflichtet, die Kaufsache ohne Sachmängel an den Käufer zu übereigenen. Kommt der Verkäufer dieser Pflicht nicht nach, weil die Sache zum Beispiel nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist, liegt ein Anspruch auf Nacherfüllung vor und erst danach auf Minderung, den Rücktritt vom Kauf oder gar Schadensersatz. - Müssen defekte Sachen ausgetauscht oder repariert werden?
Der Käufer hat bei defekten Sachen ein Recht auf Nacherfüllung und darf selbst wählen, ob die Sache nachgeliefert oder repariert werden soll. Nach § 439 III BGB darf der Verkäufer jedoch eine unverhältnismäßig teure Variante der Nacherfüllung verweigern, wenn zum Beispiel die Nachlieferung einer Sache deutlich günstiger wäre als die Nachbesserung. - Besteht ein Rückgaberecht bei defekten Kaufsachen?
Erst bei zweimalig fehlgeschlagener Nacherfüllung besteht ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag - oder dann, wenn die Nacherfüllung durch den Verkäufer verweigert wird (§§ 440, 323 BGB). - Ist der Rücktritt vom Kauf nach längerer Nutzung einer defekten Sache möglich? Steht dem Verkäufer ein Ausgleich für die Abnutzung zu?
Lange Zeit war dieses gemäß § 346 II S. 1 Nr. 1 BGB tatsächlich möglich. Der EuGH hat jedoch mit dem Urteil vom 17.4.2008 (Aktenzeichen C-404/06) mittlerweile anders entschieden und festgestellt, dass derartige Regelungen nicht mit dem europäischen Recht vereinbar seien, wenn es sich bei der Kaufsache um Verbrauchsgüter handelt. - Bestehen Sondervorschriften, die es beim Kauf im Internet zu beachten gilt?
Grundsätzlich ja. Sollte der Kauf im Internet zu nichtgewerblichen Zwecken erfolgen, greift der § 13 BGB: Der Käufer hat das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach dem Kauf von diesem zurückzutreten. Es muss also kein Defekt vorliegen, um sich vom Kaufvertrag im Internet lösen zu können. - Welche Partei hat die Kosten einer Reparatur zu tragen?
Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, eine Kaufsache ohne Defekte an den Käufer zu liefern. Daher ist es stets auch der Verkäufer, der die Kosten einer möglichen Reparatur zu tragen hat. Das umfasst nicht nur die Reparaturkosten selbst, sondern auch einen damit zusammenhängenden Transport sowie die Arbeitskosten (§ 439 II BGB). Sollte die Sache vom Käufer hingegen mutwillig beschädigt worden sein, gilt diese Regelung nicht. - Wie lange bleiben die Gewährleistungsrechte bestehen?
Zwei Jahre nach Übergabe der Kaufsache tritt die Verjährung der Gewährleistungsrechte ein gemäß § 438 I Nr. 3, II BGB. Laut § 475 I BGB haben die Verkäufer dabei nicht die Möglichkeit, diese Frist gegenüber dem Käufer zu verkürzen. - Welche Partei muss den Beweis erbringen, dass die Kaufsache bei Lieferung bereits mangelhaft gewesen ist?
Der Käufer ist derjenige, der die Mangelhaftigkeit einer erworbenen Sache gegenüber dem Verkäufer nachzuweisen hat. Allerdings gilt hier § 476 BGB, welcher besagt, dass bei innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf auftretenden Mängeln angenommen wird, dass diese bereits bei der Lieferung der Sache vorhanden gewesen sind. - Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Garantie und Gewährleistung sind nicht das Gleiche, nur in der Umgangssprache werden die beiden Begriffe häufig bedeutungsgleich verwendet. Wenn von der Garantie die Rede ist, ist damit in der Praxis zumeist tatsächlich die Gewährleistung gemeint. Die Gewährleistung steht wie oben beschrieben jedem Käufer zu, etwaige Garantien müssen jedoch zusätzlich mit dem Verkäufer vereinbart werden. Zudem handelt es sich bei Garantien in der Regel um sogenannte Herstellergarantien: Das Gewährleistungsrecht besteht dann gegenüber dem Verkäufer, die Garantie jedoch gegenüber dem Produzenten der Kaufsache. Das gilt zum Beispiel beim Kauf von Kraftfahrzeugen. - Haften auch die Produzenten und Importeure?
Hat ein Produzent oder seine Angestellten einen Fehler verschuldet, muss er für den entstandenen Schaden haften. Weiterhin haften Produzenten und auch Importeure dann, wenn sie Produkte von Dritten unter eigener Marke vertreiben und diese Produkte fehlerhaft sind (§ 10 Produkthaftungsgesetz).
Quelle: In Zusammenarbeit mit ChannelPartner