Tipps und Tricks für Kleinanzeigen
Auf Kleinanzeigen kann man binnen weniger Minuten Gratisanzeigen erstellen und seine Artikel ohne Gebühren verkaufen. Wir erklären, wie das geht – auch Informationen bezüglich des Käuferschutzes haben wir nicht vergessen.
Bei eBay Kleinanzeigen handelt es sich quasi um eine digitale Variante von jenen Anzeigen, die Sie auch in Tageszeitungen finden. Fast alles kann kostenlos verkauft werden, und Sie selbst werden, wenn Sie etwas suchen, mit hoher Wahrscheinlichkeit fündig. Das Besondere ist, dass auch Gratisanzeigen sehr oft zum Erfolg führen. Außerdem können Sie eine Annonce mit wenigen Klicks fertigstellen und auf der Plattform veröffentlichen.
Tipps für erfolgreiches Verkaufen bei eBay Kleinanzeigen:
Die Preisfindung
Im Unterschied zu eBay handelt es sich nicht um Auktionen, es geht also nicht darum, Waren zu versteigern. Sie nennen einen Preis, der entweder fix oder als Verhandlungsbasis zu betrachten ist. Über das Nachrichtensystem einigen Sie sich dann mit dem potenziellen Käufer. Sie können per Messenger, per E-Mail oder auch telefonisch in Kontakt treten. Falls der Preis mit "VB" gekennzeichnet ist, signalisieren Sie damit, dass Sie über die Höhe durchaus verhandlungsbereit wären. Sie können Produkte aber auch einfach verschenken.Bezahlfunktion inklusive Käuferschutz seit Oktober 2020
Bis Ende Oktober 2020 gab es bei den Kleinanzeigen weder ein Bezahlsystem noch einen Treuhandservice oder ein Käuferschutzprogramm. Das änderte sich jedoch per 29.10.2020, als "Sicher bezahlen" gestartet wurde. Allerdings gibt es diese Funktion - zumindest vorläufig - nur für bestimmte Kategorien wie "Handy & Telefon", "Notebooks", "PCs" oder "Spielzeug". Auch bei der Höhe gibt es eine Grenze: Der Maximalbetrag liegt bei 1.000 Euro und Ihr Käufer muss eine Gebühr bezahlen, wenn Sie diese Funktion nutzen möchten. Im Unterschied zur Auktionsplattform ist der Bezahlvorgang aber nicht automatisiert. Sie müssen also selbst auswählen, welcher Interessent den Zuschlag erhält und wie Sie die Bezahlung organisieren möchten.Registrierung und Nutzung
eBay Kleinanzeigen können Sie sowohl über den Browser am PC als auch über eine eigene App nutzen. Für die Registrierung ist Ihre E-Mail-Adresse ausreichend. Zum Einloggen benötigen Sie diese und ein Passwort, eine Zwei-Faktor-Authentifizierung gibt es allerdings nicht. Wenn Sie Nachrichten erhalten, so werden Sie darüber per E-Mail informiert.Verkaufen mit oder ohne Kosten
Als Verkäufer zahlen Sie im Prinzip keine Gebühr, außer Sie möchten Ihre Anzeige hervorheben oder "hochziehen". Das gilt auch dann, wenn Sie Ihre Anzeige als "Top-Anzeige" prominent platzieren möchten. Dies erhöht allerdings die Sichtbarkeit, da Ihre Anzeige dann in der Trefferliste ganz oben zu finden ist. Falls Sie besonders viel verkaufen und mehr als 50 Inserate im Monat schalten möchten, müssen Sie ebenfalls Gebühren bezahlen. Für den Verkauf von Immobilien oder Kraftfahrzeugen gibt es spezielle Bedingungen. Die Kontaktaufnahme ist übrigens immer gratis, wenn es ideal läuft, müssen also weder Sie noch Ihr Käufer etwas bezahlen.Wie sieht eine erfolgreiche Annonce aus?
Sie können die Anzeige innerhalb kurzer Zeit erstellen und dieser Vorgang ist selbsterklärend. Nutzen Sie die Vorschaufunktion, um Tipp- oder andere Fehler zu entdecken. Ganz wichtig ist es aber, zwischen gewerblichem und privatem Verkauf zu unterscheiden, dies hat rechtliche Gründe.Fotos
Sie können zu jeder Annonce mehrere Fotos veröffentlichen, auch in der Gratisvariante. Sie sollten dabei nur wirklich gelungene, aussagekräftige Bilder verwenden. Achten Sie vor allem darauf, welches Foto der Interessent als erstes sehen kann, denn das ist oft entscheidend dafür, ober er sich das Inserat näher ansieht oder nicht. Alle wichtigen Details des Artikels sollten gut erkennbar sein.Die Überschrift
Ein aussagekräftiger Titel mit den richtigen Schlagwörtern ist schon die halbe Miete. Sie sollten sich überlegen, wonach die Nutzer suchen könnten, und genau diese Worte dann auch verwenden. Es muss auf einen Blick erkennbar sein, um welchen Artikel es geht und welche Besonderheiten dieser hat. Beim Text gilt: Weniger ist mehr. Halten Sie ihn möglichst kurz und knapp, vergessen Sie aber trotzdem nicht die wichtigsten Informationen. Zum Zustand des Artikels sollten Sie klare und ehrliche Worte finden, auch die technischen Angaben oder Abmessungen spielen eine wesentliche Rolle.Der Preis
Dies ist der wichtigste und auch schwierigste Punkt. Bevor Sie sich für einen Preis entscheiden - egal, ob fix oder auf Verhandlungsbasis - sollten Sie in den Kleinanzeigen nachsehen, wie viele gleichartige Artikel angeboten werden. So erhalten Sie eine gute Richtschnur.Der richtige Zeitpunkt
Bei Gratisanzeigen gilt, dass der richtige Zeitpunkt von wesentlicher Bedeutung ist, da diese nicht "hochgezogen" werden kann. Im Idealfall schalten Sie Ihre Annonce am Wochenende oder am Abend, wenn möglichst viele Menschen online sind. Dies erhöht die Chancen auf einen erfolgreichen Verkauf ganz wesentlich.Annoncen kostenlos "hochziehen"
Wenn Sie möchten, dass Ihre Anzeige ganz oben in der Trefferliste landet, müssen Sie sie löschen und neu einstellen. Kopieren Sie vorab den Text und achten Sie darauf, dass Sie die Fotos wieder zur Hand haben.Sichere Bezahlung
Ihr Kaufinteressent kann Ihnen den Preis entweder vorab überweisen oder die neue Bezahlfunktion nutzen, die es seit Oktober 2020 gibt. Eine weitere Möglichkeit ist die Barzahlung bei persönlicher Übergabe, was natürlich nur bei entsprechender geografischer Nähe in Frage kommt. Dabei besteht aber die Gefahr, dass der Käufer vor Ort nachverhandeln möchte. Jedenfalls sollten Sie die Ware niemals versenden, bevor Sie das Geld dafür erhalten haben. Auf eBay Kleinanzeigen finden Sie wichtige Sicherheitstipps, die Sie beachten sollten. Hinweis: Wenn Sie Paypal verwenden, so müssen österreichische und deutsche User die "Strafgebühr", die bei Untätigkeit anfällt, vorläufig nicht bezahlen.Alles anonym
Sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer besteht die Möglichkeit, die Transaktion anonym durchzuführen. Dass dies mit gewissen Risiken behaftet ist, liegt auf der Hand.Sichern Sie Beweise
Sie sollten sowohl die Anzeige als auch den zugehörigen Nachrichtenverkehr sichern, und zwar sowohl als Käufer oder als Verkäufer. Erstellen Sie einen Screenshot der Annonce. Achtung: Sie sollten NIEMALS Bankkarten oder Ausweisdokumente übermitteln, da diese für Phishingattacken oder von betrügerischen Käufern genutzt werden könnten.Sicher versenden
Wenn Sie das Geld haben, sollte die Ware als versichertes Paket versendet werden. Erstellen Sie ein Foto vom Artikel im Paket, bevor Sie dieses zukleben. Wenn Sie die Bezahlfunktion nutzen, ist der versicherte Versand übrigens obligatorisch.
Lustiges und Kurioses von eBay Kleinanzeigen:
Verboten: Das darf bei eBay Kleinanzeigen nicht verkauft werden:
- Sexueller Inhalt
Filme und Videospiele mit sexuellem Inhalt sind untersagt. Auch Animes, Comics, Bücher, Filme, Animationen, Manga, Hentai, Yaoi, die explizit sexuell sind, sind nicht erlaubt. Jegliche Angebote mit Nacktbildern sind ebenso bei eBay verboten. Gleiches gilt für Mitgliedschaften und Clubs für Erwachsene. - Datenträger
Beschreibbare Datenträger, die bereits bedruckt oder beschrieben wurden, dürfen nicht zum Verkauf angeboten werden. - Aufsperrwerkzeuge
"Aufsperrwerkzeuge oder andere Hilfsmittel zum Öffnen von Schlössern dürfen nicht angeboten werden", informiert das Unternehmen auf seiner Webseite. - Digitale Medien
Auch bei digitalen Medien müssen sich eBay-Nutzer an bestimmte Regeln halten: "Digitale Medien und Downloads dürfen bei eBay eingestellt werden, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen und der Verkauf nicht die Rechte Dritter verletzt." - Fälschungen und Kopien
eBay erlaubt außerdem keine gefälschten Artikel, Repliken oder unbefugte Kopien. - Kopiergeschütztes Material
"Bei eBay dürfen keine Artikel verkauft werden, mit denen man kopiergeschütztes Material wie z. B. Musik-CDs, Film-DVDs, Videospiele und Software kopieren kann. Zudem ist es verboten, andere Mitglieder zur Verwendung von Artikeln anzustiften, mit denen sich Kopierschutzmaßnahmen umgehen lassen", informiert eBay. - Hass, Gewalt
eBay unterstützt weder Hass noch Gewalt. Deswegen informiert eBay, dass "keine Artikel verkauft werden, die Hass, Gewalt, rassistische, sexuelle oder religiöse Intoleranz fördern, verherrlichen oder Organisationen mit derartigen Ansichten unterstützen". - Archäologische Funde
"Bei eBay ist es grundsätzlich nicht erlaubt, archäologische Funde ohne Dokumente anzubieten, welche die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und das rechtmäßige Eigentum belegen (Herkunftsnachweis bzw. Provenienz oder auch Pedigree)", informiert das Unternehmen. - Drogen
Auch Drogen und jegliches Zubehör sind bei eBay verboten. - Gefahrstoffe
eBay distanziert sich von Gefahrstoffen und informiert: "Gefahrstoffe (z. B. Giftstoffe, Explosivstoffe und gesundheitsschädliche Chemikalien), radioaktive Stoffe, Pflanzenschutzmittel, sowie Waren, die gefährliche Stoffe enthalten oder freisetzen können sind auf eBay grundsätzlich verboten.". - Immobilien
Das Unternehmen informiert, dass das Angebot von "Immobilien im Auktionsformat oder als Sofort-Kaufen-Artikel" nicht erlaubt sei. - Handel mit Menschen und Co.
Auch der Handel mit Menschen, menschlichen Körperteilen und menschlichen Überresten ist auf eBay strengstens untersagt. - Schusswaffen und Waffen
"Schusswaffen dürfen aufgrund der strengen gesetzlichen Einschränkungen bei eBay nicht eingestellt werden", schildert eBay. Softairwaffen dürfen jedoch verkauft werden, sofern sie den Grundsätzen entsprechen. Auch andere Waffen sind weitestgehend untersagt. "Soweit der Verkauf von Waffen ausnahmsweise zulässig ist, müssen dabei alle einschlägigen Gesetzes, insbesondere die des Waffengesetzes sowie unseren Grundsätzen eingehalten werden", informiert das Unternehmen. - Tierfallen
Tierfallen und weitere Fallen, die verboten sind, dürfen nicht verkauft werden. - Nationalsozialismus
eBay toleriert keine Artikel, die den Nationalsozialismus verherrlichen. Dazu informiert das Unternehmen: "Bei eBay ist es nicht gestattet, Artikel anzubieten, die den Nationalsozialismus oder extremistisches und/oder verfassungsfeindliches Gedankengut verherrlichen oder verharmlosen." - Gewalt
Gewaltverherrlichende Artikel sind untersagt.