
Nachsitzen, Strafarbeit und Co.: Das dürfen Lehrer (nicht) tun
Der Rechtsanwalt Christian Solmecke hat auf die rechtlichen Fragen Jugendlicher geantwortet. Wir haben die Antworten für Sie gesammelt.
Nachsitzen, Strafarbeit und Co.: Das dürfen Lehrer (nicht) tun
Der Rechtsanwalt Christian Solmecke hat auf die rechtlichen Fragen Jugendlicher geantwortet. Wir haben die Antworten für Sie gesammelt.
Eintrag ins Klassenbuch: erlaubt
Dinge wie unentschuldigtes Fehlen, Stören des Unterrichts oder nicht gemachte Hausaufgaben dürfen in das Klassenbuch eingetragen werden.
Verweis erteilen: erlaubt
Unter bestimmten Bedingungen darf ein Lehrer einem Schüler einen Verweis erteilen. Wenn ein Schüler dauernd stört und nicht auf den Lehrenden reagiert, ist eine schriftliche Ermahnung und ein Eintrag in die Schulakte erlaubt.
Nachsitzen: erlaubt
Dennoch: Nachsitzen ist nicht immer erlaubt. Entgegen manchem Glauben ist Nachsitzen keine Form der Bestrafung und darf auch nicht als solche eingesetzt werden. Stattdessen dient die zusätzliche Zeit dazu, etwas Verpasstes nachzuholen.
Vom Unterricht ausschließen: erlaubt
Wenn ein Schüler stört, verschuldet zu spät kommt o.ä., dann darf er vom Unterricht ausgeschlossen werden. Allerdings missachtet der Lehrer hierbei eigentlich seine Aufsichtspflicht. So gibt es beispielsweise in Baden-Württemberg die Regelung, dass ein ausgeschlossener Schüler vor der Tür die Türklinke heruntergedrückt halten muss. Der Lehrer kann so davon ausgehen, dass der Schüler genau dort noch steht.
Strafarbeiten erteilen: erlaubt
Ein Lehrer kann Strafarbeiten erteilen, allerdings muss es sich dabei um eine Maßnahme zur pädagogischen Förderung handeln. In die Ecke stellen, 100 Mal einen Satz oder zehnmal die Schulordnung abschreiben ist nicht erlaubt. Häusliche Nacharbeiten und Strafen, die das Fehlverhalten verdeutlichen dagegen schon.
Körperverletzungen: nicht erlaubt
Es gab allerdings Fälle, in denen das Gericht entschied, dass ein Lehrer aus Notwehr gehandelt hat.
Kollektivstrafen: nicht erlaubt
Nur, weil sich ein Schüler falsch verhalten hat, darf nicht die ganze Klasse bestraft werden. Das verstößt gegen alle rechtsstaatlichen Grundsätze und muss sich niemand gefallen lassen.
Noten vorlesen: nicht erlaubt
Eine Leistungsbewertung vor der gesamten Klasse vorzulesen ist eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte.
Schulranzen durchsuchen: nicht erlaubt
Auch hier geht es um die Privatsphäre des Schülers.
Handys wegnehmen: erlaubt
Das Handy darf abgenommen werden, wenn der Schüler damit den Unterricht stört, aber es ist verboten, draufzuschauen oder es gezielt zu durchsuchen. Wie lange das Handy abgenommen werden darf, ist von Bundesland zu Bundesland anders, doch Christian Solmecke meint, dass es sich beim Abnehmen des Handys um das Beenden der Unterrichtungsstörung handelt und es zurückgegeben werden muss, wenn die Situation vergangen ist, zum Beispiel am Ende des Schultages.
Verbieten, Handys mit in die Schule zu nehmen: nicht erlaubt
Handys können während der gesamten Schulzeit verboten sein, auch während der Pausen, aber nicht während des Wegs zur Schule oder danach.
Verbieten, Handys in Prüfungen anzulassen: erlaubt
Ein eingeschaltetes Handy in der Tasche zu haben, beinhaltet die Möglichkeit dies auch zu gebrauchen. So kann das Handy als Täuschungsversuch gewertet werden.
Liebesbriefe vorlesen: nicht erlaubt
Einen Brief vor der Klasse vorzulesen, verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht. Selbst das stille Lesen solcher Briefe des Lehrers verstößt dagegen und auch, wie Solmecke anmerkt, gegen das Briefgeheimnis.
Umfang der Hausaufgaben:
Hier werden Höchstempfehlungen abgegeben: In der 1. und 2. Klasse dürfen bis zu 30 Minuten an Hausaufgaben aufgegeben werden, in der 3. und 4. Klasse bis zu 60 Minuten, in der 5. und 6. Klasse bis zu 90 Minuten und in der 7. bis 10. Klasse bis zu 120 Minuten. Ab der 11. Klasse gibt es keine Zeitempfehlung.
Unbegrenzte Klassenarbeiten: nicht erlaubt
Es gibt ein festgelegtes Limit von drei Klassenarbeiten pro Woche. Alles darüber ist verboten. In diesem Zuge sind auch unangekündigte Klassenarbeiten nicht erlaubt, angekündigte Tests aber schon.
Ungenügend wegen Spickzettel: erlaubt
Wird ein Schüler in einer Klassenarbeit mit Spickzettel erwischt, darf ihm deswegen die schlechteste Note gegeben werden. Hat ihm jemand beim Schummeln geholfen, drohen auch ihm Sanktionen.
Nach dem Klingeln überziehen: möglich
Der Unterricht darf nicht als anlasslose Strafe überzogen werden. Wenn es allerdings einem pädagogischen Zweck dient, zum Beispiel das Unterrichtsthema abzuschließen, ist es erlaubt.
Stoff in Klassenarbeiten abfragen, der nicht im Unterricht behandelt wurde: nicht erlaubt
Die Klassenarbeit ist eine Leistungskontrolle. Es kann aber nur das kontrolliert werden, was auch wirklich gelernt wurde. Sie muss also auf dem zuvor erfolgten Unterricht basieren.
Toilettenverbot: nicht erlaubt
Es ist als Entwürdigung zu sehen, wenn ein Schüler auf Toilette muss, aber nicht gehen darf.
Verbieten, im Unterricht zu trinken: erlaubt
Das Trinken im Unterricht ist an 42 Prozent der Schulen im Unterricht komplett verboten. Lehrer haben meist die Sorge, dass das Trinken aus lauten Plastikflaschen den Unterricht stört. Wenn es heiß ist, darf das Trinken aber aufgrund drohender Gefahr durch die Hitze nicht verboten werden.
Themen nicht behandeln: nicht erlaubt
Alle Themen, die auf dem Lehrplan stehen, müssen behandelt werden.