Betriebliche Altersvorsorge: Was Sie zur Betriebsrente wissen müssen!

Nach der Vorstellung des Gesetzgebers ist die betriebliche Altersvorsorge – kurz: bAV – eine der tragenden Säulen des deutschen Altersvorsorgekonzepts. In der Realität wird oft kritisiert, dass sie diesem Anspruch nicht gerecht wird. In der Tat hat die Betriebsrente neben attraktiven Vorteilen auch erhebliche Nachteile, die im Blick behalten werden müssen.
Warum wird betriebliche Altersvorsorge gefördert?
Vereinfacht lautet das zentrale Argument für den Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge wie folgt: Die gesetzliche Rentenversicherung ist der noch immer wichtigste Bestandteil unserer Altersvorsorge. Sie ist nach dem sogenannten Umlageverfahren organisiert. Die eingezahlten Beiträge der einen Generation werden zur Finanzierung der anderen Generation verwendet.
Darin liegt aber zugleich die Schwäche der gesetzlichen Rentenversicherung. Gerät das Verhältnis zwischen den Erwerbstätigen und den im Ruhestand befindlichen Leistungsberechtigten aus dem Gleichgewicht, gerät das System unter Druck.
Ausgeglichen werden soll dieses typische Phänomen einer immer älter werdenden Gesellschaft durch eine stärkere Eigenvorsorge. Hierfür dient die betriebliche Altersvorsorge, bei der die Kapitalanlage fürs Rentenalter kollektiv, nämlich durch den Arbeitgeber sowie die Tarifpartner mitgesteuert wird.
Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge genau?
„Betriebliche Altersvorsorge. ist gewissermaßen ein Sammelbegriff für alle Arten und Organisationswege einer Betriebsrente. Sie umfasst sämtliche finanziellen Leistungen des Arbeitgebers, die er im Hinblick auf die Altersvorsorge seiner Beschäftigten gewährt.
In der Praxis organisieren Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter meist
- durch Verträge mit einer Pensionskasse,
- durch Verträge mit einem Pensionsfond oder
- als Direktversicherungsmodell, also als Lebensversicherung für den Arbeitnehmer.
Gebildet wird die Altersvorsorge regelmäßig dadurch, dass ein Teil des Bruttogehalts unmittelbar in die Betriebsrente gesteckt wird. Arbeitnehmer verzichten also auf einen Teil ihres Gehalts, während ihr Arbeitgeber im Gegenzug einen Zuschuss auf die Altersvorsorge zahlt.
Um mehr Menschen für die bAV gewinnen zu können, müssen sich Arbeitgeber bei Neuverträgen seit 2019 in der Regel mit 15 Prozent am Bruttobeitrag beteiligen.
Vor- und Nachteile der betriebliche Altersvorsorge./h2>
Der betrieblichen Altersvorsorge liegt also der Gedanke der Bruttoentgeltumwandlung zugrunde, der sowohl Vorteile wie auch Nachteile mit sich bringt.
Dadurch, dass die maßgeblichen Anteile des Bruttogehalts direkt für die Betriebsrente abgezogen werden, sind insoweit zunächst keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge zu leisten.
Die Kehrseite der Medaille ist jedoch, dass die Betriebsrente in der Auszahlungsphase versteuert werden muss und dass dann auch Sozialabgaben fällig werden.
Tückisch ist mit Blick auf die gesetzliche Rentenversicherung auch, dass wegen der geringeren Beiträge im Rentenalter auch eine schmalere Rente gezahlt wird.
Zudem kann sich dadurch, dass das tatsächliche Gehalt durch die Beiträge der bAV vermindert ist, auch die Bemessungsgrundlagen für das Arbeitslosengeld I oder das Krankengeld schmälern. Auch hierauf sollte je nach Einzelfall ein Augenmerk gelegt werden.
Größtes Manko der Betriebsrente./h4>
Größtes Manko der Betriebsrente war in der Vergangenheit, dass sie auf die durch die gesetzliche Rentenversicherung gewährte Grundrente angerechnet wurde. An dieser und an anderen Stellen hat der Gesetzgeber jüngst nachjustiert:
- Seit 2018 begrenzte Anrechenbarkeit von Betriebsrente.: 100 Euro monatlich bleiben anrechnungsfrei. Eine darüberhinausgehende Betriebsrente bleibt bis zu einer Obergrenze von rund 200 Euro zu 30 % anrechnungsfrei.
- Seit 2019: Bei Neuverträgen müssen Arbeitgeber 15 % Zuschuss auf die Beiträge ihrer Mitarbeiter leisten.
- Seit 2020: In der Auszahlungsphase müssen auf die ersten 160 Euro der Betriebsrente keine Krankenkassenbeiträge gezahlt werden.
- Ab 2022: Arbeitgeber müssen dann auch bei Altverträgen mindestens 15 % Zuschuss zahlen.
Wie sicher ist die Betriebsrente.
Angesichts der durch Corona angeschlagenen Wirtschaft treibt viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Frage um, wie sicher ihre betriebliche Altersvorsorge im Fall der Insolvenz ist.
Insofern beruhigend ist, dass für die Ansprüche auf Betriebsrente ein gesetzlicher Insolvenzschutz besteht. Wird über das Vermögen des Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet, können sich die Versorgungsempfänger an den Träger der Insolvenzversicherung wenden.
Dieser ersetzt, was der Arbeitgeber nach der Versorgungszusage ohne seine Insolvenz hätte leisten müssen. Konkret zuständig ist regelmäßig der Pensions-Sicherungs-Verein als Träger der Insolvenzversicherung.
Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge.
So nachvollziehbar diese einfach anmutende Frage auch klingt, eine pauschale Antwort hierauf ist nicht möglich. Es kommt auf die jeweiligen Einzelfallumstände an, ob sich die betriebliche Altersvorsorge lohnt oder nicht.
Übernimmt der Arbeitgeber die bAV alleine, liegt darin eine zusätzliche Absicherung, die Arbeitnehmer nicht ausschlagen sollten. Dieser Fall ist jedoch selten. Regelmäßig gilt es die folgenden Kriterien sorgsam abzuwägen:
- Wie wirkt sich der Steueranreiz in der Ansparphase im Verhältnis zur Steuerpflicht in der Auszahlungsphase aus?
- In welcher Höhe sinkt die gesetzliche Rente dadurch, dass das Bruttogehalt um die Beiträge der bAV vermindet ist?
- Ist im Laufe des Berufslebens der Einstieg in die Selbstständigkeit geplant? Dieser Aspekt kann gegen die bAV sprechen!
- Wie hoch wird der Arbeitgeberzuschuss ausfallen? Hier ist Verhandlungsgeschick gefragt.
Quelle:
Rechtsanwältin Hülya Senol, Mitglied bei anwalt.de
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