Nackte Tatsachen: Wo darf man im Sommer die Hüllen fallen lassen?

Nackte Tatsachen: Wo darf man im Sommer die Hüllen fallen lassen?
Im Sommer tragen viele Menschen gern so wenig Kleidung wie möglich. Doch an welchen Orten darf man sämtliche Hüllen fallen lassen - und wo sollte man sich besser bedeckt halten? Wir verraten es Ihnen in unserer Bildershow!
Der Sommer ist da und mit ihm die warmen Temperaturen. Kein Wunder also, dass so mancher darüber nachdenkt, alle Hüllen fallen zu lassen.
Zur Bildershow: Wo darf man im Sommer die Hüllen fallen lassen?
Während das an FKK-Stränden, beim FKK-Camping oder auf FKK-Kreuzfahrten niemandem etwas ausmacht, fallen Nackedeis zu Hause, auf den Straßen, in Gärten oder beim Sport schon deutlich mehr auf.
Auch wenn vielen der Anblick nackter Nachbarn oder Fahrradfahrer missfällt, gibt es dennoch rechtlich in Deutschland kein Gesetz, das Nacktsein als solches per se verbietet.
Grundsätzlich ist es daher erlaubt, sich bis auf die Haut ausziehen. Aber Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn die Gesetze nicht doch irgendwo ein kleines „Aber“ enthalten würden.
Es gibt daher auch ohne das typische Verbot eine Grenze, denn man darf mit seiner Nacktheit niemanden stören. Ärger droht daher immer dann, wenn sich Dritte wie z. B. Nachbarn oder andere Parkbesucher zu Recht gestört fühlen.
Nackte Haut in den eigenen vier Wänden ist erlaubt
Die eigene Wohnung ist der ganz private Lebensbereich. Dort darf man deshalb grundsätzlich tun und lassen, was man möchte. Einzelne Grenzen können sich allerdings aus dem Strafrecht, dem Mietrecht oder der Hausordnung ergeben.
Diese Normen können aber nicht den Kleidungsstil regeln und enthalten auch keine Pflicht, Kleidung zu tragen. Zu Hause darf man sich deshalb bis auf die Haut nackt machen und ohne Kleidung herumlaufen, putzen, kochen, fernsehen usw.
Das gilt selbst dann, wenn die Wohnung von außen gut einsehbar ist. Das Einzige, was man nackt nicht unbedingt tun sollte, ist, lange aus dem Fenster sehen oder diese putzen.
Ohne Hüllen im Gartenparadies und auf Balkonien
Im Garten oder auf dem Balkon ist man schon nicht mehr ganz so frei. Das nackte Sonnenbad auf dem Balkon oder der Gartenliege ist ein Klassiker im Nachbarschaftsrecht. Gerichtliche Entscheidungen zu dem Thema gibt es aber eher weniger.
Solange Balkon oder Garten nicht sehr gut von außen einsehbar ist, darf man grundsätzlich die Hüllen fallen lassen. Nachbarn können dagegen nur sehr wenig tun. Auf die Störung des Hausfriedens können sich beispielsweise nur Nachbarn desselben Hauses berufen.
Bewohner aus Nachbarhäusern können mit diesem Argument weder eine Kleiderpflicht für den Nackedei durchsetzen noch mit ihren Beschwerden eine Kündigung seines Mietverhältnisses bewirken.
Auch ein Rentner aus der Dortmunder Gegend scheiterte am Ende vor Gericht. Die Richter der zweiten Instanz folgten seiner Ansicht nämlich nicht, sein nackt durch den Garten spazierender Nachbar und seine Freunde seien ohne ihre Kleider eine Art optische Luftverschmutzung.
Ausschlaggebend für die Entscheidung war allerdings, dass der streitgegenständliche Garten aufgrund von Hecken nicht einsehbar war und der klagende Rentner seinen kleiderlosen Nachbarn nur aus einem ganz bestimmten Fenster in einer ganz bestimmten Haltung sehen konnte.
Sport und Shopping ohne Kleidung
Auch wenn es für den ein oder anderen durchaus verrückt klingt, aber selbst bei noch so hohen Temperaturen gibt es etliche Sportbegeisterte, die auf ihre lieb gewonnene Bewegung nur ungern verzichten wollen. Aber darf man das eigentlich auch ganz ohne Kleidung?
Eine Kleiderordnung für Sportbegeisterte gibt es nicht und für FKK-Fans gibt es sogar etliche Angebote von Nacktwanderungen über Nacktradeln bis hin zu richtigen FKK-Fitnesscentern.
Dennoch ist der nackte Sport ein zweischneidiges Schwert, denn in der breiten Öffentlichkeit begegnet man schnell alten Moralvorstellungen und verschieden stark ausgeprägten Schamgefühlen.
So untersagte selbst das Verwaltungsgericht Karlsruhe eine Veranstaltung anlässlich des Welt-Nacktradler-Tags wegen grober Ungehörigkeit.
Rein juristisch betrachtet macht man sich ohne Kleider aber zumindest nicht strafbar, denn nach dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB) muss man schwedische Gardinen erst fürchten, wenn man nicht nur nackt ist, sondern auch sexuell aktiv wird – in welcher Form auch immer.
Trägt man lediglich nichts am Leib, droht maximal eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Platzverweis und Bußgeld belegt werden kann. Rein rechtlich sind die Folgen bei nacktem Joggen sehr überschaubar.
Ob man aber den Ärger seiner Mitmenschen auf sich ziehen will, ist eine andere Frage.
Nackt auf deutschen Straßen
Last, but not least stellt sich noch die Frage, wie das eigentlich hinterm Steuer mit der Kleiderordnung aussieht. Wenn sich selbst der Mythos hartnäckig hält, dass man nicht einmal ohne Schuhe fahren darf, wird wohl das Nacktfahren sicherlich erst recht verboten sein, oder?
Tatsächlich ist es so, dass es auch im Straßenverkehr keine Normen zum Dresscode gibt. Nur für Berufsfahrer gibt es eine explizite Vorschrift über bestimmtes Schuhwerk. Nach § 44 der Unfallverhütungsvorschrift müssen sie feste Schuhe tragen.
Privat darf man daher nicht nur barfuß Auto fahren, sondern auch völlig nackt. Verursacht man allerdings einen Unfall, weil man wegen der nackten Füße vom Pedal rutscht, kann man versicherungsrechtlich zur Verantwortung gezogen und für einen Teil des Unfallschadens haftbar gemacht werden.
Außerdem besteht auch hier die Möglichkeit, ein Bußgeld wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses zu erhalten.
Fazit
Die Frage, wo man alle Hüllen fallen lassen darf und wo nicht, ist juristisch oft nicht eindeutig zu beantworten. Ein ausdrückliches Verbot, sich ausziehen, gibt es so gut wie nirgendwo und die Grenze zur Strafbarkeit wird ebenfalls nicht überschritten.
Außerhalb der eigenen vier Wände kann man sich aber ohne Kleidung einen Platzverweis oder ein Bußgeld wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses einhandeln – außer man nimmt an speziellen FKK-Aktivitäten teil.
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