Neues Jahr, neue Gesetze: Was bringt 2016 an neuen Regeln?
Das neue Jahr bringt wieder einiges an neuen Regeln. So manches davon ist noch nicht in trockenen Tüchern. Die geplanten Änderungen wie etwa im Mietrecht oder im Unterhaltsrecht zeichnen sich jedoch bereits ab. Anderes wie mehr Kindergeld, Wohngeld und Verbesserungen in der Pflege sind bereits beschlossen.
Mietrecht
Geplante Mietrechts-Novelle
Der Bundesjustizminister will das Mietrecht weiter umfassend reformieren und dabei vor allem die Rechte von Vermietern beschneiden. Im Jahr 2015 traten dazu bereits Regeln zur Mietpreisbremse und zur Zahlung von Maklerkosten in Kraft. Für 2016 ist geplant, dass sich nur noch 8 Prozent statt wie bisher 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Miete aufschlagen lassen. Außerdem soll auch für die Mieterhöhung nach einer Modernisierung eine Kappungsgrenze gelten. Maximal soll sich die Miete in acht Jahren um 50 Prozent erhöhen lassen. Berechnungsgrundlage dafür soll außerdem die tatsächliche Wohnungsgröße sein, da die Angaben im Mietvertrag oft nicht stimmten. Bei der Erstellung von Mietspiegeln sollen künftig Änderungen der letzten zehn Jahre und nicht mehr nur der letzten vier Jahre berücksichtigt werden. Was von diesen Plänen Gesetz wird, ist derzeit aber noch unklar. Ein erster Gesetzentwurf soll im Frühjahr 2016 vorliegen.
Familienrecht
Düsseldorfer Tabelle 2016
Zum 01.01.2016 steigt der Kinderfreibetrag von 4512,00 Euro auf 4608,00 Euro. Deshalb wird Anfang 2016 voraussichtlich auch eine neue Düsseldorfer Tabelle erscheinen. Ihr Inhalt dient vielen Gerichten als Leitlinie bei der Berechnung des Kindesunterhalts. Die Rolle der Düsseldorfer Tabelle könnte allerdings abnehmen. Denn 2016 soll ein Gesetz in Kraft treten, nach dem für den Mindestunterhalt statt des Kinderfreibetrags das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum für Minderjährige maßgeblich sein soll. Den danach ermittelten Mindestunterhalt soll eine dann vom Justizministerium zu erlassende Rechtsverordnung festlegen. Der bislang an den Freibetrag angeknüpfte Mindestunterhalt hatte in manchen Fällen dazu geführt, dass der Mindestunterhalt unter dem kindlichen Existenzminimum lag.
Bank- und Kapitalmarktrecht
Kredit-Widerrufsmöglichkeit endet
Zahlreiche Banken verwendeten in der Vergangenheit fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in ihren Darlehensverträgen. Aufgrunddessen begann die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Viele Verbraucher, die z. B. ein Immobiliendarlehen aufgenommen hatten, können daher ihre Verträge widerrufen, was aufgrund der inzwischen stark gesunkenen Zinsen finanzielle Vorteile bringt. Diese von manchen als „Widerrufsjoker“ bezeichnete Möglichkeit soll im Juni 2016 aber jäh enden. Denn nach dem 21.06.2016 soll eine Gesetzesänderung gelten, die die Widerrufsmöglichkeit für zwischen Oktober 2002 bis Juni 2010 abgeschlossene Kreditverträge ausschließt.
Kostenloses Girokonto für alle
Ebenfalls ab Juni 2016 soll jeder in der EU einen Anspruch auf ein kostenloses Girokonto bekommen. Auch Obdachlose und Asylsuchende könnten dadurch an ein Konto gelangen, das bereits für zahlreiche Geschäfte des täglichen Lebens unverzichtbar ist. Schätzungen der EU-Kommission zufolge, die das „Konto für Jedermann“ initiiert hat, sollen in Deutschland 670.000 Menschen über kein Konto verfügen.
IBAN-Verfahren auch für Verbraucher
Bisher waren nur Unternehmen und Vereine dazu verpflichtet. Ab dem 01.02.2016 müssen auch Privatpersonen für Inlandszahlungen das IBAN-Verfahren benutzen. Auch Verbraucher müssen sich dann von den altbekannten Bankleitzahlen und Kontonummern verabschieden.
Sozialrecht
Meldeverfahren
Mit dem Jahreswechsel sind Unfallversicherungsdaten nicht mehr bei jeder Entgeltmeldung zu übermitteln. Stattdessen gibt es eine UV-Jahresmeldung. Spätester Abgabetermin für diese ist der 16.02.2016.
Verbesserungen in der Pflege
Das zweite Pflegestärkungsgesetz soll die Pflege verbessern. Es tritt Anfang 2016 in Kraft. Pflegende Angehörige erhalten dadurch einen eigenen Beratungsanspruch. Stationäre Pflegeeinrichtungen werden verpflichtet, Kooperationsvereinbarungen mit niedergelassenen Haus-, Fach- und Zahnärzten zu schließen. Außerdem soll sich dadurch der Zugang zu Reha-Maßnahmen und die Qualitätskontrolle in der Pflege verbessern. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren werden aber erst zum 01.01.2017 wirksam, damit sich die Selbstverwaltung in der Pflege im Jahr 2016 darauf einstellen kann.
Hartz IV soll steigen
Der Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger soll ab 2016 um fünf Euro steigen. Sie würden damit 404 Euro im Monat erhalten. Andere Bedarfsempfänger bekämen drei bzw. vier Euro mehr. Bei Paaren wären es künftig 364 Euro je Partner. Kinder bis sechs Jahre erhielten drei Euro mehr und damit 237 Euro. Für Kinder zwischen sechs und 14 Jahren gäbe es voraussichtlich 270 Euro und für Jugendliche bis 18 Jahre 306 Euro. Eine Neuberechnung der Regelsätze soll aber erst 2017 erfolgen. Laut des dafür zuständigen Bundesarbeitsministeriums nimmt die Auswertung der im September 2015 vom Statistischen Bundesamt vorgelegten Daten entsprechende Zeit in Anspruch.
Aus für Familienversicherung
Erwerbsfähige Alg-II-Bezieher über 15 Jahre in einer Bedarfsgemeinschaft sind ab 2016 nicht mehr familienversichert. Sie sind dann in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert und haben dabei ein Krankenkassenwahlrecht. Alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft müssen dem Jobcenter dazu binnen zwei Wochen ab dem 01.01.2016 eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse vorlegen, bei der sie versichert sein möchten.
Erheblich mehr Wohngeld./strong>
Rund 870.000 Haushalte erhalten mit Beginn 2016 erheblich mehr Wohngeld. Um durchschnittlich 39 Prozent soll der staatliche Zuschuss zur monatlichen Miete oder der Belastung für ein Eigenheim steigen. Das Wohngeld wird damit erstmals seit 2009 angepasst. Ob und wie viel Wohngeld jemand erhält, hängt insbesondere von der Kaltmiete, Wohnort, Zahl der Haushaltsmitglieder und dem Einkommen des Wohngeld.aushalts ab.
Zusatzbeitrag zur Krankenkasse
Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse steigt 2016 um durchschnittlich 0,3 Prozent auf 1,2 Prozent vom Einkommen. Er ist vom Versicherten alleine zu tragen. Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, können Versicherte ihre Mitgliedschaft außerordentlich bis zum Ende des Monats der Erhöhung kündigen. Auf dieses Sonderkündigungsrecht muss die jeweilige Krankenkasse hinweisen.
Neue Beitragsbemessungsgrenzen
Ab 2016 steigen zudem die Beitragsbemessungsgrenzen, die das für die Beitragsberechnung herangezogene Arbeitsentgelt begrenzen. Für die allgemeine Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Bemessungsgrenze auf 6200 Euro im Monat für Beschäftigte in den alten Bundesländern und Berlin-West sowie auf 5400 Euro pro Monat für Beschäftigten in den neuen Bundesländern und Berlin-Ost. Die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung liegt ab 2016 bei einem Monatsbrutto von 4687,50 Euro.
Steuerrecht
Steuer-ID für Kindergeld./strong> mitteilen
„Wer nicht sofort reagiert, verliert ab 2016 das Kindergeld.: Diese Aussage verunsicherte viele Eltern. Mittlerweile haben die zuständigen Familienkassen die Lage beruhigt. Die Mitteilung der Steueridentifikationsnummer von Kindern, um die es geht, müssen Eltern ihrer zuständigen Familienkasse demnach erst im Jahr 2016 mitteilen. Dazu reicht ein einfacher Brief. Erst wenn das bis 2017 immer noch nicht erfolgt ist, soll eine Streichung des Kindergeld. drohen. Eltern 2016 geborener Kinder müssen die Steuer-ID zwingend auf dem Kindergeld.ntrag angeben. Neugeborene erhalten die 11-stellige, lebenslang gültige Nummer automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach Meldung der Geburt.
Kindergeld steigt geringfügig
Ab 2016 wird das Kindergeld um zwei Euro erhöht. Für das erste und das zwei Kind gibt es dann jeweils 190 Euro, fürs dritte Kind 196 Euro und für jedes weitere Kind je 221 Euro Kindergeld.
Grundfreibetrag angehoben
Auch der steuerfreie Grundfreibetrag steigt Anfang 2016. Er beträgt dann 8652 Euro und damit 180 Euro mehr als im Jahr zuvor.
Erbschaftsteuerreform dauert
Im Dezember 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht Regeln des Erbschaftsteuergesetzes für verfassungswidrig erklärt. Grund war die unverhältnismäßige Privilegierung betrieblichen Vermögens größerer Betriebe. Dem Gesetzgeber hat das Verfassungsgericht bis 30.06.2016 Zeit zur Nachbesserung gegeben. Diese Zeit dürfte er auch benötigen. Denn den bisherigen Gesetzentwurf muss der Bundestag erst noch beschließen. Und danach muss er auch noch durch den Bundesrat. Zurzeit herrscht aber sowohl in der Großen Koalition als auch zwischen den Bundesländern noch erheblicher Streit über die notwendige Erbschaftsteuerreform.
Arbeitsrecht
Höherer Mindestlohn in vielen Branchen
Aktuell gibt es in 19 Branchen tarifliche Mindestlöhne. Für folgende Bereiche steigt der Mindestlohn ab 2016: Dachdecker erhalten dann mindestens 12,50 Euro pro Stunde. Beschäftigte in der Abfallwirtschaft erhalten 9,10 Euro. Wer im Bereich berufliche Weiterbildung tätig ist, erhält im Westen mindestens 14,00 Euro und im Osten 13,50 Euro. Im Bereich Geld- und Wertdienste beträgt der Mindestlohn künftig 9,33 Euro im Osten und in Berlin. Im Westen gelten dann Mindeststundenlöhne zwischen 10,11 Euro und 12,56 Euro. Im Bereich Geld- und Werttransport steigt der Mindeststundenlohn dann auf 11,24 Euro im Osten. In Westdeutschland gelten dann Mindestlöhne zwischen 11,80 Euro und 15,73 Euro. Im Pflegebereich tätige Beschäftigte erhalten mindestens 9,75 Euro im Westen und 9,00 Euro im Osten. Leiharbeitern sind ab Juni 2016 mindestens 9,00 Euro (West) bzw. 8,50 Euro (Ost) zu zahlen. Im Bereich Wäschereidienstleistungen ist ab Juli 2016 ein bundeseinheitlicher Mindestlohn von 8,75 Euro zu zahlen. Arbeitnehmer im Bereich Land-, Forstwirtschaft und Gartenbau müssen ab 2016 mindestens 8,00 Euro (West) bzw. 7,90 Euro (Ost) bekommen. Für Mitarbeiter in der Textil- und Bekleidungsindustrie steigt der Stundenlohn ab Januar 2016 auf 8,25 Euro und ab November 2016 auf 8,75 Euro. Ebenfalls 8,75 Euro sind es ab Dezember 2016 in der Fleischwirtschaft.
Grund dafür, dass manche Mindestlöhne noch unter dem seit 2015 geltenden allgemeinen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro liegen dürfen ist folgender: In manchen Branchen gelten noch allgemeinverbindliche Tarifverträge, die ein Unterschreiten ermöglichen. Diese Ausnahmeregelung endet jedoch Ende 2016, sodass 2017 in allen Branchen mindestens 8,50 Euro zu zahlen sind.
Reform der Betriebsrente offen
Noch weitgehend in den Sternen steht, ob eine für 2016 vorgesehene Reform der Betriebsrente auch tatsächlich erfolgt. Erst müssen die Ergebnisse einer dazu in Auftrag gegebenen Studie zu Optimierungsmöglichkeiten vorliegen, die allerdings nicht vor Ende 2015 fertiggestellt sein soll.
Neues katholisches Arbeitsrecht./strong>
Die Kirchen zählen zu den größten Arbeitgebern. Bis zu 700.000 Arbeitsverhältnisse zählt dabei allein die katholische Kirche. Mitarbeiter der Kirchen und kirchennaher Organisationen unterliegen dabei einem eigenständigen Arbeitsrecht. So wird von ihnen insbesondere eine Identifizierung mit den jeweiligen Glaubens- und Moralvorstellungen erwartet. Dadurch bekamen auch Beschäftigte, die sich scheiden ließen und erneut heirateten, in der Vergangenheit Probleme bis hin zur Kündigung ihres Arbeitsplatzes. Diese drastische Maßnahme soll nach dem neuen, ab Januar 2016 bundesweit in allen Diözesen der katholischen Kirche geltenden Arbeitsrecht nur noch „ultima ratio“ sein. Die Kündigung soll nur noch allerletztes Mittel bei schwerwiegenden Verstößen sein. Wiederverheiratete Geschiedene oder Mitarbeiter in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sollen nicht mehr automatisch gekündigt werden. Weitere Änderungen betreffen die Mitwirkung von Gewerkschaften am Zustandekommen kirchlicher Arbeitsvertragsbedingungen und das Zutrittsrecht ihrer Beauftragten zu kirchlichen Einrichtungen.
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