Scheidung: Die fiesesten Tricks im Rosenkrieg

Anders als der Wortlaut vermuten lässt, bedeutet „lebenslänglich“ im juristischen Sinn in vielen Fällen tatsächlich nicht bis zum Ende des Lebens. Während man im Strafrecht bei der lebenslangen Haft oft bereits nach fünfzehn oder zwanzig Jahren wieder in Freiheit ist, scheidet viele Ehen nicht mehr der Tod, sondern vielmehr der Familienrichter. Statistisch gesehen hält eine Ehe im Durchschnitt knapp fünfzehn Jahre und jede zweite bis dritte Ehe wird geschieden.
Dabei entartet fast jede zweite Scheidung in einem Scheidungskrieg. Wenn aus Liebe Hass wird, dominieren vor allem Wut, Rachegedanken und Selbstsucht das Denken und Handeln der ehemaligen Partner. Eine sachliche Auseinandersetzung mit den notwendigen Scheidungsformalitäten ist dann kaum mehr möglich.
Stattdessen wird die Scheidung zu einem langwierigen, nervenzermürbenden Krieg. Häufig zieht sich der Scheidungskrieg über Jahre hinweg hin, es geht richtig ins Eingemachte und beide Seiten kämpfen mit harten Bandagen.
Das sind die fiesesten Tricks im Rosenkrieg
Dabei mangelt es im Rosenkrieg nicht an zahlreichen fiesen Tricks, um dem anderen Partner das Leben in und nach der Scheidung möglichst schwer zu machen. Ob Kind, Geld oder Verfahren, auf diese zehn fiesesten Scheidungstricks sollten Sie im Zweifel vorbereitet sein.
Kinder – die schärfste „Waffe“ im Scheidungskrieg
Wenn aus einer Ehe Kinder hervorgegangen sind, leiden diese häufig am meisten unter der Scheidung ihrer Eltern. Kinder müssen nicht nur die Trennung verkraften, sondern werden häufig auch als Druckmittel gegen den gehassten Ex-Partner eingesetzt und instrumentalisiert.
Im Scheidungskrieg geht es dem ehemaligen Ehepartner aus verletzten Gefühlen, Kränkung, verletzter Eitelkeit oder Stolz darum, den anderen für das Scheitern der Ehe leiden zu lassen.
Der verwundbarste Punkt des Partners ist häufig sein Kind. Die Kinder sind deshalb meist die schärfste „Waffe“ im Scheidungskrieg der Eltern. Die miesen Scheidungstricks reichen dabei vom schlichten Sorgerechtsentzug über Kindesentziehung bis hin zum Missbrauchsvorwurf.
Sorgerechtsentzug und Umgangsvereitelung
In der Scheidung wird nicht nur um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder gestritten, sondern in vielen Fällen auch darum, überhaupt noch Kontakt zu den Kindern zu haben. Deshalb gehören der Sorgerechtsentzug und die Vereitelung des Umgangsrechts im Scheidungskrieg schon fast zum Standard.
Um das alleinige Sorgerecht für das Kind zu erhalten, besorgen sich Eltern möglichst viele Bestätigungsschreiben von der Familie, Freunden, den Nachbarn, dem Babysitter und den öffentlichen Betreuungseinrichtungen (Kindergarten, Kita, Schule, Hort etc.). All diese Schreiben sollen darlegen, dass der Ex-Partner nicht gut für das Kind ist und deshalb ein gemeinsames Sorgerecht nicht infrage kommt.
Ob berechtigt oder nicht – das Anschwärzen des anderen Partners ist ein Standardtrick im Scheidungskrieg. Besonders beliebt sind dabei häufig wechselnde Partnerschaften, Drogen oder das Eingespanntsein im Beruf.
Aber nicht nur der fiese Kampf um das Sorgerecht an sich, sondern auch das Torpedieren des Umgangsrechts gehört schon fast zu den Klassikern der fiesen Scheidungstricks. Vielfach wird behauptet, die Kinder möchten den anderen Partner gar nicht sehen, seien krank, bei Freunden oder hätten irgendwelche anderen Termine.
Vater und Mutter haben dann zwar faktisch ein Recht auf Umgang mit ihrem Kind, das beim anderen Partner lebt. Dieser unterbindet das Recht aber faktisch mit zahlreichen Ausreden.
Kindesentziehung
Der Entzug des gemeinsamen Sorgerechts oder die faktische Einschränkung des Umgangsrechts sind zwar schon sehr nervenaufreibend, aber längst nicht der fieseste Trick in der Scheidung.
Manche Eltern greifen zu deutlich drastischeren Mitteln als faulen Ausreden zur Besuchszeit. Sie verschwinden beispielsweise mit dem Kind ins Ausland. Verschiedene Organisationen schätzen, dass jährlich zwischen 2000 und 3000 Kinder ins Ausland verschleppt werden.
Juristen gehen davon aus, dass die tatsächliche Zahl der Kindesentführungen bis zu fünfmal höher ist. Kindesentzug oder Kindesentführung ist dabei nicht nur ein fieser Scheidungstrick, sondern in Deutschland auch strafbar.
Für den Straftatbestand spielt es dabei keine Rolle, wie das Sorgerecht aufgeteilt ist, da jeder Elternteil unabhängig vom Sorgerecht zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet ist.
Strafbar ist dabei nicht nur die Entführung ins Ausland, sondern auch der unbekannte Umzug im Inland als auch die Vereitelung des Umgangsrechts. Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) bestraft damit nicht nur die klassische Entführung, sondern jede Form der Vorenthaltung von Kindern.
Eltern sollten sich deshalb nicht nur im Interesse ihrer Kinder zweimal überlegen, ob sie das Umgangsrecht wirklich torpedieren oder gar mit dem Kind bis ins Ausland verziehen wollen. Beides ist strafbar und kann sowohl mit einer Geldstrafe als auch mit einer Freiheitsstrafe bestraft werden.
Missbrauchsvorwurf
Der Missbrauch mit dem Missbrauch ist mit Abstand einer der fiesesten, wenn nicht sogar der fieseste Scheidungstrick überhaupt.
Mit dem Ziel, das alleinige Sorgerecht ohne Besuchsrecht zu bekommen, behauptet die Mutter bei diesem besonders fiesen Trick schlicht, der Vater hätte das Kind missbraucht. Da diese Karte vor dem Familiengericht gar nicht mal so selten gezogen wird, reagieren die Familienrichter mittlerweile sehr skeptisch.
Trotzdem sind sie rechtlich dazu verpflichtet den erhobenen Vorwurf strafrechtlich zu verfolgen und zu klären. Bis zur Klärung der Vorwürfe kann das Scheidungsverfahren unterbrochen werden und beschuldigte Väter dürfen ihre Kinder entweder gar nicht oder nur unter Aufsicht sehen.
Auch wenn Kinder ein sehr effektives Mittel im Kampf gegen den verhassten Ex-Partner sind, sollten sich Eltern genau überlegen, ob sie den Scheidungskrieg wirklich auf dem Rücken und auf Kosten der Kinder führen wollen.
Das Scheitern der Ehe ändert nichts an der Tatsache, dass beide gemeinsam nach wie vor die Elternverantwortung gegenüber ihren Kindern haben und diese ein Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen.
Die Scheidungstricks rund um das Sorgerecht und Umgangsrecht belasten nicht nur die eigenen Kinder physisch und psychisch, sondern machen es Richtern und Behörden schwer, zu erkennen, wann das Kindeswohl tatsächlich gefährdet ist und wann es sich um haltlose Behauptungen im Rosenkrieg der Eltern handelt.
Finanzielle Sorgen – die Scheidung richtig teuer machen
Neben den Kindern sind Unterhalt und Vermögen das zweite zentrale Thema in der Scheidung, bei dem es viele hinterhältige Scheidungstricks gibt.
Wenn der verhasste Ex-Partner die Ehe schon zerstört hat und eigene Wege geht, soll er das nach Möglichkeit ohne weitere finanzielle Unterstützung tun – selbst wenn das Unterhaltsrecht Ansprüche zubilligt.
Um diese Ansprüche zu umgehen, gibt es praktisch einige besonders fiese Tricks vom einfachen Geldausgeben bis hin zum Spiel auf Zeit und der Dokumentenvernichtung.
Das Geld verprassen
Der bekannteste und einfachste Trick beim Streit um den Unterhalt kurbelt die Konjunktur an, denn der ehemalige Partner oder die ehemalige Partnerin gibt übermäßig viel Geld für teure Autos, Kleidung, Reisen etc. aus.
Ziel dieses Tricks ist es, dass der Partner bei der Scheidung möglichst wenig Geld erhält oder sogar selbst Unterhalt zahlen muss. Hierzu wird das Konto geplündert, bevor der Partner die Scheidungsklage einreicht.
Hintergedanke bei diesem fiesen Scheidungstrick ist dabei, dass ein Vermögen, das nicht mehr, existiert auch nicht mehr aufgeteilt werden kann. Teure Autos erweisen sich dabei als besonders effektiv, denn sie verlieren schnell an Wert und sind zum Zeitpunkt der Vermögensaufteilung im Scheidungsverfahren nur noch einen Bruchteil des Kaufpreises wert.
Die Rechtsprechung erkennt viele Ausgaben tatsächlich an, nur verschenken darf man große Geldsummen nicht.
Einkommen klein rechnen
Unterhaltsansprüche werden auch gern dadurch umgangen, dass der unterhaltsverpflichtete Partner sein Einkommen klein rechnet. Gerade Selbstständige haben hier in ihrem Unternehmen vielfältige Möglichkeiten, indem sie z. B. große Rückstellungen bilden oder die Geliebte zu ihrer gutbezahlten Sekretärin machen.
Mit etwas Kreativität bleibt so nur noch ein kleiner Gewinn und damit auch ein kleines Einkommen übrig.
Jedoch kann vor Gericht ein (teures) Gutachten gefordert werden, indem ein Wirtschaftsprüfer die Unternehmensbilanz der letzten drei Jahre überprüft. Angestellte können zwar ihr Einkommen nicht so leicht klein rechnen, jedoch haben sie andere fiese Möglichkeiten, wie etwa die Provokation einer Kündigung oder die Arbeitsverweigerung.
Jedoch kann das Gericht ein fiktives Einkommen festsetzen. Das eigene Einkommen zu reduzieren ist damit zwar ein weitverbreiteter Scheidungstrick, der sich aber auch zum Bumerang entwickeln kann.
Auf Zeit spielen
Der Zeittrick setzt nicht am Einkommen an, sondern vielmehr an den Nerven des Ex-Partners. Bei diesem fiesen Trick wird das Trennungsverfahren und Scheidungsverfahren solange verzögert, bis der anderen Seite die Kraft ausgeht.
Diese verzichtet dann freiwillig auf einen Teil der Ansprüche, damit der Rosenkrieg endlich ein Ende und sie ihren Frieden hat. Damit sich das Verfahren möglichst lange hinzieht, werden etliche Beweisanträge, Anträge auf Fristverlängerung oder Anträge auf Terminverschiebung gestellt.
Besonders effektiv im Spiel auf Zeit ist auch das Auslandskonto. Dabei wird Geld im Ausland angelegt und im Prozess behauptet, es handle sich lediglich um ein Darlehen. Auch wenn offenkundig ist, dass dies nicht stimmt, muss recherchiert werden – was im Ausland viel Zeit kostet.
Dokumente vernichten
Sprichwörtlich sind Recht haben und Recht bekommen zwei Paar Schuhe. Das liegt daran, dass man als Kläger vor Gericht nicht nur einen rechtlichen Anspruch haben muss, sondern man diesen auch beweisen muss.
Einen bestimmten Sachverhalt nachzuweisen ist oft schwierig und nur mit Dokumenten wie etwa einem schriftlichen Vertrag oder einer Rechnung möglich. Ein besonders fieser Scheidungstrick ist deshalb auch die Vernichtung von Aktenordnern und Belegen, die im Ehealltag kaum eine Rolle gespielt haben.
Hat sich der verhasste Ex-Partner während der Ehe keine Kopien gemacht oder gar ohnehin die Finanzen der anderen Seite überlassen, wird es im Prozess schwierig das Vorhandensein bestimmter Vermögenswerte zu beweisen.
Wie bereits die meisten anderen Scheidungstricks zuvor, ist auch dieser Trick nicht ganz ohne Risiko. Vor Gericht zählen nämlich nicht nur Dokumente als Beweismittel, sondern auch Zeugen.
Kann der ehemalige Ehepartner nachweisen, dass die Dokumente vorsätzlich vernichtet wurden, kann er sogar Strafantrag stellen. Die absichtliche Vernichtung von Dokumenten zum Nachteil einer anderen Person bezeichnet man strafrechtliche als Urkundenunterdrückung.
Sie wird ebenso hart bestraft wie die Vorhaltung der Kinder, so dass auch bei diesem fiesen Scheidungstrick eine Geldstrafe oder Haftstrafe von bis zu fünf Jahren droht.
Das Scheidungsverfahren
Geld und Kinder sind aber nicht die einzigen Bereiche, in denen man dem anderen das Leben in der Scheidung schwer machen kann. Einige der fiesesten Scheidungstricks beziehen sich nämlich weder aufs Geld noch auf die Kinder, sondern auf das formale Scheidungsverfahren selbst.
Wenn die Ehe zerbricht und geschieden werden soll, gibt es rein rechtlich einiges zu beachten und zu durchlaufen, bevor die Ehe tatsächlich beendet ist. So muss z. B. das gemeinsame Vermögen sowie der Haushalt aufgeteilt, das Trennungsjahr abgewartet und ein Scheidungsantrag gestellt werden.
Gerade wenn die Scheidung zum Rosenkrieg wird, müssen sich die Partner darauf einstellen, dass dieses formal notwendige Verfahren alles andere als reibungslos abläuft. Vielmehr werden gerade diese Anforderungen an das Scheidungsverfahren genutzt, um der anderen Seite das Leben in der Scheidung möglichst schwer zu machen.
Dann streitet man sich nicht nur Ewigkeiten um einzelne Gegenstände (z. B. Fernseher, Kommode oder Backform), sondern räumt beispielsweise die Wohnung im Alleingang, zieht das Trennungsjahr in die Länge oder überzeugt den Ex-Partner von einem gemeinsamen Scheidungsanwalt.
Räumkommando
Das Ausräumen der Wohnung über Nacht ist zweifelsohne einer der fiesesten Scheidungstricks im Verfahren. Dabei wird die Wohnung komplett leer geräumt, bevor gerichtlich geklärt ist, wer welchen Gegenstand aus dem ehemals gemeinsamen Haushalt bekommt.
Wenn der andere Partner nach Hause kommt, sind Möbel, Einrichtungsgegenstände, Küchengeräte, Aktenordner, Fotoalben etc. verschwunden. Das wirkt sich rechtlich zwar nicht auf die Ansprüche des anderen Partners aus, macht es ihm oder ihr aber faktisch schwer, diese durchzusetzen.
In einem langwierigen, zeitaufwendigen und nervenaufreibenden Verfahren muss geklärt werden, welche Gegenstände sich konkret im Haushalt befunden haben, welche Gegenstände verschwunden sind, ob der Gegenstand der Ehefrau, dem Ehemann oder beiden gemeinsam gehört hat und wer ihn nun nach der Scheidung beanspruchen kann. Diese Verfahren nennt man Hausratsteilungsverfahren.
Dieses gerichtliche Verfahren lohnt sich aber in vielen Fällen nicht, da es ein Vielfaches mehr kostet als der Wert der betreffenden Gegenstände und es ohne die Rechnungen oder Zeugen schwierig ist, zu beweisen, dass ein ganz bestimmter Gegenstand erst während der Ehe erworben wurde.
Das heimliche Ausräumen der Wohnung ist damit ein ganz besonders fieser Scheidungstrick, da er die andere Seite zwar rechtlich nicht um ihre Ansprüche am gemeinsamen Hausrat bringt, diese aber praktisch aufgegeben werden.
Der Kampf um den gemeinsamen (verschwundenen) Hausrat lohnt sich nicht. Sein einziges Ziel ist es nur noch, die andere Seite mürbe zu machen. Die Gegenstände selbst sind aber meist verloren, da die Beweisführung in Bezug auf einen konkreten Gegenstand schwer ist.
Verschenkt oder verkauft der andere Partner den Gegenstand während des Verfahrens, kann er auch nicht mehr zurückverlangt werden.
Das Trennungsjahr
Vor jeder Ehescheidung hat der Gesetzgeber ein Trennungsjahr angeordnet. Bevor der Staat bereit ist, eine Ehe zu scheiden, müssen die Ehepartner deshalb zwölf Monate lang gründlich prüfen, ob ihre Ehe wirklich nicht mehr zu retten ist.
Dabei spielt es für den Gesetzgeber keine Rolle, wie lange die Ehe gedauert hat. Deshalb ist das Trennungsjahr auch bei sehr kurzen Ehen einzuhalten – auch wenn die Scheidung dann länger dauert, als die Ehe selbst gehalten hat.
Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen kann eine Ehe ohne Einhaltung des Trennungsjahrs geschieden werden (Blitzscheidung oder Härtefallscheidung). Voraussetzung dafür ist aber, dass es wichtige Gründe gibt, die es einem Partner unzumutbar machen, noch länger an der Ehe festzuhalten.
Der einzelne Ehebruch, eine nachlässige Haushaltsführung oder unbegründete Eifersuchtsszenen reichen hierfür noch nicht aus, sondern es zählen nur ganz gewichtige Gründe wie etwa Gewalt in der Ehe, Scheitern bzw. Verweigerung einer Entziehungskur bei Alkoholmissbrauch oder andauernde Beleidigung oder Bedrohung des Partners in Gegenwart der Kinder.
Die Rechtsprechung stellt also so hohe Anforderungen an einen Härtefall, dass eine schnelle Scheidung in der Regel nicht möglich ist und das Trennungsjahr eingehalten werden muss.
Damit das Trennungsjahr tatsächlich zu laufen beginnt, muss man aber einiges beachten. Für das Trennungsjahr fordern die Gerichte eine strenge Trennung von Bett und Tisch. Um Kosten zu sparen, darf das Ehepaar zwar weiterhin gemeinsam in einer Wohnung wohnen, aber jeder muss seinen eigenen Haushalt haben.
Das Bilden einer Wohngemeinschaft, in der z. B. gemeinsam eingekauft, gekocht oder gewaschen wird, schadet deshalb dem Trennungsjahr. Wenn Sie Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau also bittet, etwas zu besorgen, mitzukochen oder zu waschen, ist Vorsicht geboten.
Die harmlos erscheinende Bitte kann ein Trick sein, um das Trennungsjahr und damit die Scheidung hinauszuzögern.
Friedensangebot mit Hintergedanken
Genauso viel Vorsicht gilt beim gemeinsamen Scheidungsanwalt oder dem Vorschlag einen neutralen Mediator einzuschalten, um die Scheidung wie Erwachsene abzuwickeln.
Die Scheidungsmediation selbst ist ein hervorragendes Verfahren, um sich ohne langwierigen, kostenintensiven und nervenzermürbenden Krieg scheiden zu lassen. Es muss aber beachtet werden, dass der Mediator nur für das Verfahren an sich verantwortlich ist, jede der Parteien aber für den Inhalt und die eigenen rechtlichen Interessen.
Der Mediator kann deshalb keinen Anwalt ersetzen. Im Gegenteil: Gerade in der Scheidungsmediation sollte jede Partei einen Anwalt für ihre rechtlichen Interessen hinzuziehen.
Nur so kann jeder Partner sicherstellen, dass seine eigenen Interessen im Scheidungsverfahren nicht vernachlässigt werden und er bzw. sie nicht zum leichten Opfer für den Ex-Partner wird.
Fazit
Wenn der Bund fürs Leben nur ein paar Jahre hält, gibt es also zahlreiche fiese Scheidungstricks, die aber fast alle auch leicht zum Bumerang werden können.
Bei allen verletzten Gefühlen, geplatzten Träumen und gekränktem Stolz sollte man sich deshalb nicht nur wegen der eigenen Nerven den Scheidungskrieg mit harten Bandagen sehr gut überlegen.
(THE)
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