Steuern 2020: Das ändert sich für Verbraucher
Durch das verabschiedete Jahressteuergesetz 2019 ändert sich einiges für Verbraucher. Wir erklären Ihnen die Steueränderungen für 2020.
Diese Steueränderungen erwarten Sie:
Weitreichende Förderung der Elektromobilität
Die bisherigen Vergünstigungsmaßnahmen für Elektromobilität gelten noch bis 2030. Diese beinhalten eine 50-prozentige Abschreibung von Lieferfahrzeugen mit Elektromotor und weitere Steuererleichterungen für Gewerbetreibende.Wenn Sie einen Dienstwagen, der zu den geldwerten Vorteilen zählt, nutzen, gibt es verlängerte Regelungen für Sie. Besitzen Sie ein Elektro- oder Hybriddienstwagen dürfen Sie dessen Batterien bis 2030 steuerfrei auf der Arbeit laden. Dies gilt auch für privat genutzte Fahrzeuge. Insgesamt müssen Sie als Arbeitnehmer bis 2030 nur die Hälfte des geldwerten Vorteils versteuern.
Änderungen für Dienstreisende
Sind Sie als Arbeitnehmer mehr als acht Stunden täglich auswärts für Ihren Beruf tätig, steigt die Verpflegungspauschale von zwölf auf 14 Euro. Für 24 Stunden Abwesenheit erhalten Sie eine Pauschale von 28 Euro und bei einer mehrtägigen Arbeitsreise werden An- und Abreisetag mit jeweils 14 Euro steuerlich abgesetzt.Für Berufskraftfahrer interessant: Übernachten Sie aufgrund einer langen Reise im Auto, dürfen Sie pro Kalendertag ebenfalls acht Euro absetzen.
Jobticket
Finanzieren Sie Ihr Jobticket gemeinsam mit dem Arbeitgeber, fallen für Sie nur 25 % der Steuern darauf an. Das Ticket bleibt sozialversicherungsfrei. Zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen das Jobticket zusätzlich zum Gehalt, ist es steuerfrei.Umsatzsteuer
Für elektronische Bücher, Zeitungen und Zeitschriften gilt ab sofort ein ermäßigter Steuersatz.
Im "Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften", wie das Jahressteuergesetz 2019 offiziell heißt, steht die Förderung der Elektromobilität zwar im Vordergrund, es ändern sich jedoch auch noch ein paar andere Kleinigkeiten.
Alle Gesetzesänderungen 2020 lesen Sie hier >>>
E-Autos werden besonders unterstützt
Durch diese steuerlichen Begünstigungen sollten sich Gewerbetreibende einmal mehr überlegen, jetzt einen neuen Elektro- oder Hybridwagen anzuschaffen. Auch als Dienstwagen werden diese Fahrzeuge deshalb nun wohl häufiger verwendet.
Dem Arbeitnehmer kommt dies zugute, denn hierbei muss nur die Hälfte versteuert werden und der Wagen kann im Idealfall auch noch beim Chef geladen werden. Die neue Versteuerung gilt ab dem 1. Januar 2020 übrigens auch für Ihr Dienstfahrrad, elektrisch oder nicht.
Mehr Verpflegung
Die Erhöhung der Verpflegungspauschale für Arbeitnehmer kommt nicht nur Dienstreisenden zugute, sondern auch Menschen mit doppelter Haushaltsführung.
Sind Sie gezwungen, mehrere Tage in der Woche auswärts zu verbringen, erhalten Sie nun eine erhöhte Verpflegungsmehraufwendung. Diese gilt, wenn Sie außerhalb Ihrer Wohnung und dem ersten Arbeitsplatz für Ihren Beruf tätig sind. Die neue Regelung gilt ab dem 1. Januar 2020.
Erfahren Sie, welche steuerlichen Begünstigungen 2019 in Kraft traten.