Vorsorgevollmacht: Diese Dinge müssen Sie wissen

Jeden kann es treffen: ein schwerer Unfall oder eine unheilbare Krankheit. Wenn im Zuge eines solchen Schicksalsschlags keine eigenen Entscheidungen mehr getroffen werden können, ergibt es Sinn, in einer sogenannten Vorsorgevollmacht eine Person seines Vertrauens zu bestimmen. Sie ist somit befugt, im Notfall Entscheidungen zu treffen, wenn man selbst hierzu nicht mehr in der Lage ist.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mittels einer Vorsorgevollmacht besteht die Möglichkeit, eine Person im näheren persönlichen Umfeld zu bestimmen, die einen beispielsweise gegenüber Ämtern, Versicherungen, Ärzten, Banken oder auch gegenüber dem Vermieter vertritt, wenn man selbst hierzu nicht mehr in der Lage ist.
Der Bevollmächtigte kann Erklärungen im Namen des Vertretenen abgeben und Verträge mit Wirkung für und gegen ihn abschließen.
Es besteht die Möglichkeit, entweder einen Generalbevollmächtigten oder mehrere Personen als Bevollmächtigte zu ernennen. Dabei steht es einem frei, die Einzelheiten der Vertretung zu bestimmen.
Sollte jedoch keine Vollmacht vorhanden sein, setzt das örtlich zuständige Amtsgericht im Notfall einen gesetzlichen Betreuer ein, den es überwacht. Im Gegensatz hierzu unterliegt der Bevollmächtigte keiner gerichtlichen Kontrolle.
Diese Personen können als Bevollmächtigte bestimmt werden
Bevor ein Bevollmächtigter bestimmt wird, sollte man sich Gedanken machen, welche Person sich als Bevollmächtigter besonders eignet. Die wichtigste Voraussetzung bei der Bestimmung eines Bevollmächtigten ist das Vertrauen in die jeweilige Person.
Das heißt gleichzeitig: Die Vorsorgevollmacht sollte nicht leichtfertig erteilt werden. In den meisten Fällen werden Ehe- bzw. Lebenspartner oder die eigenen volljährigen Kinder ausgewählt.
Wird nicht nur eine Person, sondern werden sogar mehrere als Bevollmächtigte ernannt, sollte festgehalten werden, ob jeder Vollmachtnehmer allein Entscheidungen trifft oder ob alle gemeinsam handeln sollen. Des Weiteren können mehrere Bevollmächtigte als verantwortlich für unterschiedliche Lebensbereiche ernannt werden.
In welchen Bereichen kann der Bevollmächtigte Entscheidungen treffen?
Der Bevollmächtigte kann in unterschiedlichen Lebensbereichen Entscheidungen treffen – beispielsweise in Hinblick auf:
- medizinische und pflegerische Maßnahmen
- finanzielle und gerichtliche Angelegenheiten
- Vertretung vor Behörden
- Wohnungsangelegenheiten bzw. Aufenthalt, wie zum Beispiel die Unterbringung in einem Pflegeheim
- Abschluss und Einfordern von Versicherungen
Wie wird die Vorsorgevollmacht erstellt?
Generell ist die Vorsorgevollmacht ab ihrer Erstellung wirksam. Sie hat über den Tod des Erstellers hinaus Bestand. Der Inhalt der Vollmacht kann jederzeit durch den Vollmachtgeber geändert werden – sofern er noch geschäftsfähig ist.
Grundsätzlich kann jede Person eine Vorsorgevollmacht erteilen – alternativ kann zur Anfertigung auch ein Anwalt oder ein Notar beauftragt werden. Das Dokument obliegt keiner bestimmten Form.
Auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz steht ein Musterformular für eine Vorsorgevollmacht zur Verfügung, das aus vier Seiten besteht.
Der Vollmachtgeber sollte unter anderem seine persönlichen Daten und die des Bevollmächtigten angeben sowie die verschiedenen Lebensbereiche ankreuzen, in denen der Vollmachtnehmer Entscheidungen treffen soll.
Nicht zu vergessen ist, dass der Vollmachtgeber sowie der Vollmachtnehmer die Vollmacht eigenhändig unterschreibt. Anschließend sollte das Originaldokument an den Bevollmächtigten für dessen persönliche Unterlagen übergeben werden oder dieser sollte über den genauen Aufbewahrungsort informiert werden. Der Ersteller selbst sollte eine Kopie der Vollmacht aufbewahren.
Muss die Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden?
Grundsätzlich ist es sinnvoll, die Vorsorgevollmacht notariell beurkunden zu lassen.
In der Regel erkennen Behörden und Banken eine privat verfasste Vollmacht an – jedoch können beispielsweise Banken eine notariell beglaubigte bzw. beurkundete Vollmacht fordern.
In diesen Fällen ist eine notarielle Beurkundung erforderlich:
- Der Bevollmächtigte soll auch Darlehen aufnehmen können.
- Die Vollmacht bezieht sich auf Angelegenheiten der Vermögensverwaltung.
- Der Bevollmächtigte muss für den Vollmachtgeber Grundstücksgeschäfte tätigen.
Wissenswertes zur Registrierung der Vorsorgevollmacht
Es besteht die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister zu registrieren. Somit wird sichergestellt, dass das örtlich zuständige Betreuungsgericht im Notfall keinen Betreuer bestellt, ohne von der Vollmacht zu wissen.
Bevor also ein gerichtlicher Betreuer bestellt wird, informiert sich das zuständige Betreuungsgericht beim Zentralen Vorsorgeregister, ob bereits eine Vorsorgevollmacht existiert.
Die Vollmacht kann entweder durch den Notar – er beurkundet die Vollmacht – oder online über die Webseite des Vorsorgeregisters der Bundesnotarkammer registriert werden.
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