Waffen ohne Waffenschein: Das ist in Deutschland (nicht) erlaubt

Einige Waffen oder Messer dürfen Sie in Deutschland ganz ohne Waffenschein mit sich führen. Das hier gezeigte Butterflymesser ist jedoch verboten.
Anders als in so manch anderen Ländern unterliegt der Waffenbesitz in Deutschland sehr strengen Vorschriften.
Um in Deutschland Schusswaffen legal besitzen zu können und diese auch außerhalb des eigenen Grundstücks führen zu dürfen, brauchen Sie eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein. Jedoch gibt es auch Waffen, die Sie ganz legal ohne offizielle Erlaubnis mit sich führen können.
Waffenbesitzkarte
Sie sind Waffensammler, Sportschütze oder Jäger und möchten Ihre Schusswaffen und Munition zu Hause aufbewahren? Dann benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte. Diese ist unbedingt vom kleinen Waffenschein zu unterscheiden und berechtigt Sie nur dazu, Schusswaffen und Munition bei sich zu Hause zu lagern. Munition und Schusswaffen müssen sowohl getrennt transportiert, als auch gelagert werden.
Kleiner Waffenschein
Im Gegensatz zur Waffenbesitzkarte erhalten Sie durch den kleinen Waffenschein die Erlaubnis, eine Waffe zu führen. Das bedeutet, dass Sie eine sogenannte PTB- Waffe (Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen) auch außerhalb Ihres Grundstücks mit sich führen dürfen.
Achtung: Der kleine Waffenschein berechtigt Sie nicht dazu, die Waffen in der Öffentlichkeit abzufeuern oder diese bei öffentlichen Veranstaltungen (z. B. Fußballspielen) mit sich zu führen.
Großer Waffenschein
Neben der Waffenbesitzkarte und dem kleinen Waffenschein gibt es in Deutschland den großen Waffenschein. Dieser berechtigt zum Führen einer geladenen Schusswaffe außerhalb des eigenen Grundstücks.
Waffen ohne Waffenschein
Trotz strenger Beschränkungen gibt es auch Waffen, die Sie in Deutschland ganz ohne Waffenschein oder Waffenbesitzkarte mit sich führen können. Zu den erlaubnisfreien Waffen gehören unter anderen:
- Messer...
...dürfen Sie in der Öffentlichkeit mit sich führen, solange die Klinge nicht länger als 12 cm ist. Ihre Küchenmesser zu Hause dürfen auch längere Klingen haben. Achtung: Springmesser, Fallmesser, Butterflymesser und Faustmesser sind verboten. - Historische Waffen, Dolche, Schwerter und Säbel…
...sind als Dekogegenstände für zu Hause erlaubt, in der Öffentlichkeit verboten. Voraussetzung ist jedoch, dass die alten Pistolen nicht mehr zum Schießen taugen. Um die Verletzungsgefahr zu verringern, ist es natürlich auch ratsam, Klingen von Dolchen, Schwertern oder Säbeln abzustumpfen. - Elektroschocker…
...sind für alle Personen ab 18 Jahren erlaubt, sofern sie die sogenannte PTB-Kennzeichnung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt tragen. Ist ein Elektroschocker nicht mit dieser Kennzeichnung ausgestattet, ist er nicht erlaubt. - Reizstoffsprühgeräte…
...zu denen auch Pfefferspray gehört, sind für alle Personen ab 14 Jahren frei erwerbbar. Handelt es sich um Abwehrsprays gegen Tiere, unterliegen sie keiner Altersbegrenzung. - Soft-Air-Waffen…
…sind Schusswaffen, die kleine Plastikkugeln verschießen. Vom Waffengesetz ausgenommen und somit ohne Erlaubnis mitführbar sind alle Geschosse, deren Bewegungsenergie unter 0,5 Joule liegt. Wichtig ist hier jedoch die Kennzeichnung. Trägt die Waffe ein „F“- Zeichen und hat mehr als 0,5 Joule, ist die Waffe für alle Personen ab 18 Jahren frei erwerbbar und legal zu besitzen. Bei Waffen mit mehr als 0,5 Joule und ohne „F“- Kennzeichnung brauchen Sie jedoch eine Waffenbesitzkarte.
Verbotene Waffen
In Deutschland gibt es auch Waffen, die gänzlich verboten sind. Laut Waffengesetz ist der Umgang unter anderen mit folgenden Waffen illegal und untersagt:
- Schlagringe und Totschläger
- Stahlruten
- Wurfsterne
- Butterflymesser
- Molotowcocktails
Eine abschließende Aufzählung finden Sie in der Anlage 2 des Waffengesetzes.
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