Die größten Heiz-Irrtümer
Aufgepasst: Das sind die größten Heiz-Irrtümer
Das Sofa direkt vor die Heizung stellen? Beim Verlassen der Wohnung die Heizung ausschalten? Wir klären die größten Heiz-Irrtümer auf.
Wie man die optimale Raumtemperatur findet, die Heizkosten senken und die Umwelt schonen kann, zeigen wir hier. Wir klären über die größten Heiz-Irrtümer auf.
Winterzeit ist Heizsaison . Mit den fallenden Außentemperaturen werden die Thermostate aufgedreht.
Wohlfühltemperaturen in den eigenen vier Wänden
Während Frostbeulen die Heizungen nur zu gerne überstrapazieren, könnten kälteresistente Menschen weitestgehend auf die Heizer verzichten.
Grundsätzlich sollte sich die Zimmertemperatur nach dem Zweck des Raumes richten. Unterschieden werden Schlafräume von solchen Zimmern , in denen gelebt und gearbeitet wird.
Die optimale Raumtemperatur liegt bei etwa 20 Grad . Für das Schlafzimmer werden gemeinhin 16 bis 17 Grad empfohlen. In der Küche sollten es 18 Grad sein.
Am besten wohnen, arbeiten und spielen lässt es sich bei 20 Grad . Im Badezimmer darf das Thermometer sogar 22 Grad anzeigen.
Umwelt schonen, Geld sparen
Rund 70 Prozent des Energieverbrauchs im Bereich Wohnen fällt auf das Heizen, so das Umweltbundesamt . Der Anteil des CO2-Ausstoßes liegt bei 60 Prozent. Wer Energie spart, schont nicht nur die Umwelt, sondern auch den eigenen Geldbeutel .
Das Senken der Raumtemperatur um einen Grad , kann die durchschnittlichen Heizkosten um sechs Prozent mindern. Neben der selbstständigen Temperaturregulierung können gute Isolierungen sowie ein schonendes Lüft- und Heizverhalten Umwelt und Ausgaben schonen.
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Heizen: Vermieter und Mieter
Während Bewohner von Eigentumswohnungen nach Lust und Laune heizen können, sind Mieter auf die Wärmezufuhr ihrer Vermieter angewiesen. Eine gesetzliche Regelung, ab wann geheizt werden muss, gibt es nicht. Üblicherweise wird die Heizsaison auf den 1. Oktober bis 31. März datiert.
Sinken die Temperaturen in den Sommermonaten , dürfen Vermieter ihre Mieter nicht im Kalten sitzen lassen. Gerichte haben entschieden, dass bei einer Zimmertemperatur unter 18 Grad an zwei aufeinanderfolgenden Tagen beziehungsweise einer dreitägigen Außentemperatur unter 12 Grad geheizt werden muss.
Sofern der Vermieter seiner Pflicht nicht nachkommt, stehen Mietern Mietminderungen zu.