Riestern und auswandern – ein Widerspruch?

Immer mehr Deutsche kehren ihrer Heimat den Rücken, um anderswo auf der Welt ihr Glück zu suchen. Allein in die anderen Länder der EU zog es 2010 über 330 000 Deutsche, um dort zu leben und zu arbeiten. Ein beträchtlicher Anteil der Auswanderer hat zu Hause fleißig gespart und vorgesorgt, um im Alter über ausreichend Finanzmittel zu verfügen. Der Anspruch auf die gesetzliche Rente, den man sich als Arbeitnehmer in Deutschland erarbeitet hat, verfällt auch im Ausland nicht. Die Rente wird auch an die türkische Riviera oder nach Österreich überwiesen. Aber was ist mit der privaten Vorsorge?
Die Riester-Rente ist eine privat finanzierte Altersvorsorge, die vom deutschen Staat durch Zulagen und Steuervorteile gefördert wird. Bis 2010 galt: Wer riestert und dauerhaft ins Ausland geht, geht leer aus. Die staatliche Förderung musste zurückgezahlt werden. Das traf zum Beispiel Ruheständler, die ihre Rente und natürlich auch ihre private zusätzliche Riester-Rente lieber unter südlicher Sonne verleben wollten. Der Staat forderte die Zuschüsse zurück, damit war der Vorteil des Riester-Sparens für die Katz.
Diese Regelung verstieß jedoch gegen europäisches Recht, wie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs im September 2009 feststellte. Deutschland musste das Gesetz nachbessern. Seit 2010 gilt nun im Prinzip: Die Riester-Rente zieht mit, wenn der Sparer ins Ausland zieht.
Riestern und auswandern
Wer als Arbeitnehmer in Deutschland einen Riester-Vertrag hat und auswandert, muss die bereits erhaltene Förderung nicht mehr in jedem Fall zurückzahlen. Diese Regelung gilt für alle EU-Länder sowie für Island, Norwegen und Liechtenstein. Diese Staaten gehören nicht zur Union, aber zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Wen es in die Schweiz, USA, nach Kanada oder Australien zieht, muss allerdings die Förderung zurückzahlen.
Ausgewanderte Riester-Sparer müssen auf weitere Zuschüsse vom deutschen Staat verzichten, auch wenn sie im EU-Raum bleiben. Denn die Riester-Förderung ist an eine Pflichtversicherung in der deutschen Rentenversicherung gekoppelt. Wer aber im Ausland lebt und arbeitet, wird sich in der Regel auch dort versichern müssen. Was bis zum Umzug per Riester-Vertrag angespart wurde, bleibt aber erhalten. Der Vertrag muss nicht gekündigt werden, er ruht entweder beitragsfrei oder er wird ohne staatliche Zulagen einfach weitergeführt. Wird der Vertrag mit dem Erreichen des Rentenalters fällig, fließ das angesparte Kapital als Zusatzrente – auch ins Ausland.
Riester-Sparer, die in ein Land außerhalb der EU bzw. des EWR ziehen, kommen an einer Rückzahlung der gesamten Fördermittel nicht vorbei. Allerdings muss das nicht sofort passieren und auch nicht in einer Summe. Es besteht die Möglichkeit, die Rückzahlung bis zum Rentenbeginn stunden zu lassen. Mit dem Beginn der Rente werden dann monatlich 15 Prozent von der Riester-Auszahlung abgezogen, bis alle Fördermittel zuzüglich Zinsen beglichen sind.
Riester für Auslands-Rentner
Diese Regelungen gelten entsprechend auch für Rentner, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Wer als Ruheständler in ein anderes EU-Land (oder Island, Norwegen und Liechtenstein. zieht, muss keinerlei Nachteile bei der Auszahlung der Riester-Rente in Kauf nehmen. Die private Zusatzrente wird auch nach Mallorca überwiesen, inklusive Zulagen. Wer seinen Ruhestand beispielsweise in Florida oder Rio verleben möchte und auf die Riester-Rente hofft, muss erhebliche Einbußen hinnehmen. In diesem Fall müssen nämlich die staatlichen Fördermittel komplett zurückgezahlt werden. Auch hier wird nicht gleich die ganze Summe fällig, die Rückzahlung erfolgt scheibchenweise in Höhe von 15 Prozent der monatlichen Rentenauszahlung.
Wohn-Riester und auswandern
Rentner genießen einen weiteren Vorteil der Riester-Neuregelung. Wer nämlich einen Wohn-Riester-Vertrag hatte und das freigewordene Geld mit dem Renteneintrittsalter in eine Immobilie stecken möchte, kann dies auch im EU-Ausland tun. Die Mittel aus dem Vertrag dürfen auch zum Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung in Spanien, Frankreich oder Italien eingesetzt werden. Auch Arbeitnehmer, die ihre Riester-Förderung bereits in eine deutsche Immobilie investiert haben und dann vorübergehend im Ausland leben und arbeiten, profitieren von dieser Regelung. Wer Haus oder Wohnung, in dem Wohn-Riester-Gelder stecken, während seiner Abwesenheit vermietet, kann die Förderung behalten. Bedingung ist allerdings, dass die Immobilie vor Vollendung des 67. Lebensjahres wieder selbst genutzt wird.
Sonderfall Grenzgänger
Für Arbeitnehmer, die in Deutschland leben aber im benachbarten EU-Ausland arbeiten, gibt es dagegen keine Riester-Förderung mehr. Grund: Wer im Ausland arbeitet, ist meist Mitglied der dortigen Rentenversicherung. Die Pflichtversicherung in der deutschen Rentenversicherung ist aber Bedingung für den Erhalt der Riester-Zulagen. Damit scheidet Riester für Grenzgänger aus. Verträge, die vor dem 1. Januar 2010 abgeschlossen wurden, werden allerdings weiter gefördert.
Weitere Infos: www.porath.com