Pflichten des Versicherten
Wenn der Versicherungsfall eintritt, ist das meist kein Grund zur Freude. Jetzt kann man nur noch hoffen, dass die Versicherung auch zahlt. Doch nicht selten stellen sich diese quer und verweigert oder vermindert die Auszahlung. Worauf Sie achten sollten, damit Sie keine unangenehmen Überraschungen erleben.
Wenn Sie eine Versicherung abschließen, müssen Sie als Versicherungsnehmer eine ganze Reihe von Pflichten erfüllen. Bei Versicherungsabschluss sollten Sie alle Angaben sehr überlegt und wahrheitsgetreu machen. Lassen Sie nichts weg, was für die Versicherung relevant ist. Bei Leben-, Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen können dies zum Beispiel chronische Erkranken sein oder bei Hausratsversicherung.n wertvolle Bestandteile des Hausrats.
Unterversicherungsverzicht
Wer nämlich bei einer Hausratsversicherung den Wert des Hausrats als zu gering angibt, um von niedrigen Prämien zu profitieren, muss im Versicherungsfall mit auch mit geringeren Leistungen rechnen. Dies können Sie durch den so genannten Unterversicherungsverzicht umgehen, indem Sie die Pauschalen pro Quadratmeter akzeptieren, welche die meisten Versicherungen anbieten.
Wer einmal lügt ...
Grundsätzlich gilt: Falls Sie mit einer falschen Angabe im Versicherungsvertrag erwischt werden, wird sich die Versicherung weigern, überhaupt irgendetwas zu bezahlen, auch wenn die falsche Angabe keinen direkten Bezug zum Versicherungsfall haben sollte. Die Versicherung wird den Vertrag zudem auflösen; in extremen Fällen kann das bis zur Anzeige wegen Versicherungsbetrugs führen. Und: Wer einmal wegen Versicherungsbetruges aktenkundig wurde, der wird in Zukunft Schwierigkeiten haben, Versicherungen abschließen zu dürfen.
Vergessen Sie zudem nicht, Vor- und Parallelversicherungen anzugeben. Wer häufig die Versicherung wechselt oder Versicherungen doppelt abschließt, wird in den Augen der Versicherer verdächtig.
Sind alle Angaben korrekt gemacht worden und ist der Vertrag unterzeichnet worden, dann enden die Pflichten des Versicherungsnehmers keineswegs. Denn er ist während des Versicherungsverlaufs ständig dazu verpflichtet, das versicherte Risiko nicht zu erhöhen.
Vermeidbare Risiken
Auto- oder Haustüren zum Beispiel müssen verschlossen gewesen sein, wenn bei einem Diebstahl die Versicherung einspringen soll. Oder Heizungen dürfen im Winter nicht ausgeschaltet werden, damit das Risiko eines Gefrierschadens nicht erhöht wird. Auch eine auf dem Boden abgestellte Handtasche, die dann gestohlen wird, ist ein vermeidbares Risiko, das Sie letztlich selbst tragen müssen. Diese Risiken können und müssen Sie vermeiden, es gibt aber auch unvermeidbare Risiken, die Sie nicht ändern können.
Unvermeidbare Risiken
Risiken, die Sie nicht vermeiden können, deshalb aber Ihrer Versicherung mitteilen müssen, sind beispielsweise folgende: Sie sind länger als 60 Tage von Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung abwesend. Dadurch erhöht sich das Risiko für die Hausratsversicherung. Möglicherweise müssen Sie dann eine Zusatzversicherung abschließen oder höhere Beiträge zahlen. Auch ein Baugerüst vor dem Haus oder ein Baustelle erhöht übrigens das Sicherheitsrisiko und ist meldpflichtig.
Veränderungen immer mitteilen
Selbstverständlich ist es eigentlich, aber nicht immer im Bewusstsein des Versicherungsnehmers: Jegliche Veränderung Ihrer persönlichen Situation, sei es auch so etwas simples wie die Adresse oder der Familienstand müssen umgehend der Versicherung bekannt gemacht werden. Schon bei kleinen Ungenauigkeiten kann die Versicherung von Ihrem Recht der Zahlungsverweigerung Gebrauch machen; ganz zu schweigen von Änderungen welche den versicherten Gegenstand oder die versicherte Person direkt betreffen, wie bei technischen Veränderungen am Kfz oder einer baulichen Veränderung am versicherten Eigenheim.
Tritt der Schadensfall ein, haben Sie noch einmal eine Reihe von Pflichten zu beachten. Das Wichtigste: Der Schaden muss umgehend gemeldet werden. Jede unnötige Verzögerung wird von den Versicherungen als Verdunkelung verdächtigt. Das Zweitwichtigste: Der Schaden muss so gering wie möglich gehalten, Folgeschäden also vermieden werden. Das Drittwichtigste: Der Versicherungsnehmer muss bei der Aufklärung behilflich sein.
Folgeschäden vermeiden
Bei Wasserschäden muss zum Beispiel sofort die Hauptwasserzufuhr geschlossen werden, bei Sturmschäden umgehend Notreparaturen vorgenommen werden. Und natürlich müssen Sie in bestimmten Fällen ohne Verzögerung, Feuerwehr, Polizei oder ähnliche Institutionen einschalten, falls dies notwendig sein sollte. Bei Kfz-Leasing-Verträgen sind Sie im Falle eines Unfalles beispielsweise grundsätzlich dazu verpflichtet, die Polizei einzuschalten, auch bei Bagatellschäden.
Bei der Aufklärung mithelfen
Auch wer mit Wissen um den Schadenshergang hinter dem Berg hält, der läuft ebenfalls Gefahr, die Ermittlungen der Versicherung und schlimmer noch der Polizei zu behindern oder zu verzögern. Diese Pflicht kann unter Umständen die Pflicht Folgeschäden zu vermeiden verletzen. Hier müssen Sie wohlüberlegt handeln, um keine der Pflichten zu verletzen.
Nicht gleich alles wegschmeißen
Einerseits müssen Sie verhindern, dass der Schaden noch größer wird, andererseits dürfen Sie den Schaden nicht beseitigen, bevor die Versicherung oder die Polizei ihn gesichtet hat. Möglich ist aber auch ein visuelle Dokumentation. Es empfiehlt sich so oder so, vom Schaden ein Bild aufzunehmen oder diesen gar zu filmen. Aber auch nach der Sichtung oder Dokumentation dürfen Sie die beschädigte Sache nicht beseitigen. Das sollten Sie erst tun, wenn Ihnen die Versicherung dies ausdrücklich gestattet hat.
Vergleich der Obliegenheiten
Die Pflichten können von Versicherung zu Versicherung und auch bei der jeweiligen Art der Versicherung sehr unterschiedlich sein. Informieren Sie sich vor der Vertragsunterzeichnung ausführlich über alle Pflichten, die Sie vor oder während des Versicherungsverlaufs und im Versicherungsfall haben. Es kann durchaus sein, dass Sie feststellen, dass die Pflichten bzw. Obliegenheiten, die Ihnen bei der einen Versicherung auferlegt werden, bei einer anderen weniger streng gehandhabt werden.
Autor: Grigorios Petsos