Keine Amalgam-Füllungen ab 2025: Was die Kasse zahlt

Amalgam-Verbot in der EU ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 tritt in der Europäischen Union ein Verbot für die Verwendung von Amalgam in neuen Zahnfüllungen in Kraft. Eine Ausnahme besteht nur in medizinisch begründeten Fällen, etwa wenn Allergien gegen alternative Materialien vorliegen, so die Verbraucherzentrale. Bis 2029 können in solchen Fällen noch Amalgamfüllungen verwendet werden. Der Anspruch auf kostenfreie Zahnfüllungen für gesetzlich Versicherte bleibt bestehen, auch wenn diese zukünftig nicht mehr aus Amalgam gefertigt werden. Der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben sich darauf geeinigt, dass Patienten weiterhin ohne Zuzahlungen behandelt werden können.
Umweltgründe und Alternative Materialien
Der Hauptgrund für das Verbot ist die umweltschädliche Belastung durch die Entsorgung von Amalgam, welches zur Hälfte aus Quecksilber besteht, einem giftigen Metall. Zwar wird die gesundheitliche Gefahr für Patienten mit bestehenden Amalgamfüllungen als gering eingeschätzt, doch die Umweltbelastung spielte eine entscheidende Rolle beim Verbot.
Kunststoff als neue Standardfüllung
Künftig wird die zahnfarbene Kunststofffüllung (Komposit) zur Standardversorgung, auch im Seitenzahnbereich. Diese Lösung wird bereits im Frontzahnbereich angeboten und übernimmt ab 2025 auch die Rolle der Kassenleistung im Seitenzahnbereich. In der Regel werden selbsthaftende Materialien in Schichten aufgetragen, wobei Krankenkassen in Ausnahmefällen auch schneller aushärtende Bulkfill-Komposite übernehmen.
Hochwertige Alternativen mit Eigenanteil
Patienten, die sich für langlebigere und ästhetisch hochwertigere Füllmaterialien wie Keramik oder Gold entscheiden, müssen weiterhin mit Zuzahlungen rechnen. Diese Materialien werden nicht vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen gedeckt.
Bestehende Amalgam-Füllungen und deren Rückgang
Bereits vorhandene Amalgamfüllungen können im Mund verbleiben, sofern der Patient nicht einen Austausch wünscht. Sie stellen keine unmittelbare Gesundheitsgefahr dar und sollten nicht ohne Grund entfernt werden. Amalgamfüllungen sind ohnehin rückläufig. Laut der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und dem Zahnreport 2024 der Krankenkasse Barmer erhielten im Jahr 2023 lediglich 3,5 Prozent der Patienten eine Amalgamfüllung im Seitenzahnbereich.