Auslandsreise: Diese Medikamente können Sie in den Knast bringen FLS-TDT

Beim Planen einer Auslandsreise kommen viele Faktoren ins Spiel, die beachtet werden müssen.
Besonders die Frage, welche Medikamente mitgenommen werden, sollte mit spezieller Gründlichkeit durchdacht werden.
Wieso? Viele Medikamente, die Sie in Deutschland mit oder ohne Rezept einfach in der Apotheke erhalten, können in anderen Ländern illegal sein.
Haftstrafe für Schmerzmittel?
Ein Beispiel gefällig? In Ländern, die nicht zum Schengen-Raum gehören, könnten Sie für Hustensaft ins Gefängnis kommen.
Wer dies lächelnd abtut, den bringen einige Horrorgeschichten anderer Reisender zum Grübeln: Anfang 2018 machte eine junge Britin Schlagzeilen. Sie war mit starkem Schmerzmittel im Gepäck in Ägypten eingereist, da ihr dort lebender Freund nach einem Unfall unter erheblichen Schmerzen litt.
Dafür kam sie zeitweise ins Gefängnis, ihr drohte sogar die Todesstrafe. Die Einführung geringster Mengen an Substanzen, die im Zielland als Drogen eingestuft werden, können zu langjährigen Haftstrafen führen.
Was ist denn nun verboten?
Die Bestimmungen sind sehr unterschiedlich: Manchmal darf man ein Medikament in bestimmten Mengen mit sich führen, ein anderes Mal benötigt man eine Importgenehmigung und wiederum in weiteren Staaten sind viele Medikamente komplett verboten und werden mit Drogenbesitz gleichgestellt.
Medikamente im Ausland - Das sollten Sie beachten:
- Verbotene Substanzen
Besonders in islamischen Ländern wie Ägypten, die Vereinigten Arabischen Emirate und Saudi-Arabien, sind die Bestimmungen strikt. Deshalb finden Sie im Folgenden einige Medikamente, die in Deutschland in der Apotheke frei käuflich sind oder durch einen Arzt verschrieben werden können, jedoch in anderen Ländern illegal sind. - Betäubungsmittel
Betäubungsmittel werden besonders streng geregelt. Nicht nur innerhalb des Schengen-Raumes wird eine ärztliche Bescheinigung und deren Beglaubigung von der zuständigen Gesundheitsbehörde benötigt. In anderen Staaten gelten entsprechend andere Bedingungen, die so weitreichend sein können, dass Betäubungsmittel gänzlich verboten sind. - Betäubungsmittel
Zu den verbotenen Betäubungsmittel vor allem in islamischen Ländern wie den VAE gehören beispielsweise Amphetamin (Behandlung von ADHS) und einige Opiate, die zur Behandlung starker Schmerzen genutzt werden (Morphin, Tilidin, Methadon). - Schmerzmittel
Schmerzmittel unterdrücken die Schmerzempfindung, ohne das Bewusstsein und andere wichtige Funktionen des Zentralnervensystems zu beeinflussen. Im Spezialfall der starken Schmerzmittel, die soeben benannt wurden, benötigt man selbst bei einer Reise innerhalb der Schengen-Staaten ein ärztliches Attest. In vielen islamischen Ländern ist deren Einfuhr ausnahmslos verboten. - Erkältungswirkstoffe
Wirkstoffe gegen Symptome der Erkältung wie Codein und Robitussin wirken gegen Husten. Was man in Deutschland mithilfe einer einfachen, ärztlichen Verschreibung oder sogar frei in Apotheken kaufen kann, ist in einigen Ländern illegal. Dasselbe gilt für Tamiflu, ein Grippemittel. - Medikamente bei Angst- und Panikstörungen sowie Depressionen
Valium und Xanax sind zwei Wirkstoffe, die bei akuten Angst- und Panikzuständen eingesetzt werden. Xanax hilft zudem bei Depressionen, ebenso wie Antidepressiva. Wer unter diesen Zuständen leidet, wird es mit der Einreise in bestimmte Länder schwer haben. Jene Medikamente zählen häufig zu illegalen Substanzen. - Schlafmittel
Bei Schlafmitteln gibt es einen fließenden Übergang zu den Beruhigungsmitteln und Betäubungsmitteln. Dieser Hinweis ist selbsterklärend für den Verbot in vielen Ländern jenseits des Schengen-Abkommens. - Medikamente bei chronischen Erkrankungen
Insulin-Spritzen sind in Deutschland etwas normales, doch in Nicht-Schengen-Staaten müssen Diabetiker aufpassen. Oft kann es passieren, dass es sich dabei um ein illegales Mittel handelt. Selbiges gilt für den Wirkstoff Abilify für Schizophrenie und Parkinsonmittel. - Hormonelle Medikamente
Ob Hormonersatztherapien oder Behandlungen bei Wachstumsstörungen: Sie können bei Einreise in ein Land, in dem sie verboten sind, nicht mitgenommen werden. Dann können Sie entweder Ihre Behandlung für den Zeitraum der Reise unterbrechen oder in ein anderes Land verreisen, in das Sie die Medikamente mitführen dürfen. - Sex-Stimulanzien
Auch Medikamente wie Viagra sollten Sie Zuhause lassen. Dasselbe betrifft auch alle anderen Medikamente, die Sie nicht unbedingt brauchen: Lassen Sie lieber Zuhause, was Ihnen zum Verhängnis werden könnte! - Informieren Sie sich
Informieren Sie sich über die Begebenheiten des Reiseziels. Falls Sie bei einer entsprechenden Behörde nachfragen müssen, kann das Tage bis Wochen dauern, bis Sie eine Antwort erhalten. Deshalb ist es ratsam, einen Zeitpuffer dafür einzuplanen, insbesondere wenn Sondergenehmigungen für notwendige Medikamente beantragt werden müssen. - Wo kann ich mich informieren?
Über Ihr Zielland können Sie sich auf der Webseite des Auswärtigen Amtes informieren. Die Einfuhrbestimmungen der Länder werden zudem beim International Narcotics Control Board und beim Centrum für Reisemedizin aufgelistet. - Reiseapotheke prüfen
Stellen Sie den Bedarf dem Reiseland entsprechend zusammen und sprechen Sie dies mit Ihrem Arzt ab. Besorgen Sie sich Rezepte und Privatrezepte für alle kritischen Medikamente. Nehmen Sie jeden Beipackzettel mit und notieren Sie sich zusätzlich die Dosierungen. - Was tun, wenn die Mitnahme erlaubt ist?
Sie haben Medikamente, die Sie regelmäßig einnehmen müssen und die Mitnahme in das Zielland ist erlaubt? Lassen Sie sich trotzdem eine mehrsprachige Bescheinigung des Arztes ausstellen, auf der genaue Angaben zum Medikament vermerkt sind. Dieses muss von der Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden. In manchen Ländern benötigen Sie zusätzlich eine Importgenehmigung der Bundesopiumstelle. So können Sie später Missverständnisse und Schlimmeres vermeiden. - Was tun, wenn die Mitnahme nicht erlaubt ist?
Ihr dringend benötigtes Medikament steht bei Ihrem Reiseziel auf der Liste verbotener Substanzen? Machen Sie sich schlau, ob das Medikament vor Ort käuflich ist. Wenn ja, suchen Sie nach einem Arzt, der Ihnen ein Rezept ausstellen kann. Ist dies aber ebenfalls nicht möglich, können Sie versuchen, bei dem zuständigen Konsulat eine Sondergenehmigung für das Medikament ausstellen zu lassen. Und wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen: Reisen Sie nicht in das angedachte Land!
Reisen außerhalb des Schengenraums
Außerhalb des Schengen-Raumes muss jedoch ganz besonders aufgepasst werden: Die Einfuhr ist nicht einheitlich geregelt und muss für jedes Land gesondert in Erfahrung gebracht werden.
Außergewöhnlich strenge Bestimmungen gibt es beispielsweise in Singapur, Saudi-Arabien, in den Vereinigten Arabischen Emiraten, den USA, China, Australien und auf den Malediven.
Wir zeigen Ihnen, was Sie in Ihre Reiseapotheke aufnehmen sollten.
In vielen dieser Länder sind bewusstseinsverändernde Arzneimittel wie Schmerzmittel und Psychopharmaka verboten, da hier die Missbrauchsgefahr besonders hoch ist.
Allein der Besitz kann im Ausland ausreichen, um sich strafbar zu machen. Gefährlich werden kann das bei Medikamenten oder medikamentösen Produkten wie Schmerzpflastern, bei denen dem Verbraucher nicht einmal bewusst ist, dass sie beispielsweise Betäubungsmittel enthalten.
Reisen innerhalb des Schengen-Raumes
Damit sich Ihr Urlaub nicht in einen Horrortrip verwandelt, informieren Sie sich lieber vor Reiseantritt über die Bestimmungen des Ziellandes.
Prinzipiell ist es erlaubt, Medikamente für den privaten Gebrauch mit ins Ausland zu nehmen.
Innerhalb des Schengen-Raumes dürfen auf einer Reise von bis zu 30 Tagen alle Medikamente mitgenommen werden, die von einem Arzt verschrieben worden sind.
Sicherheitshalber sind hier die Bescheinigung des Arztes auf Englisch mit Angaben zu den Wirkstoffen des Medikaments, der Dosierung und Ihrer Reisedauer mit sich zu führen.
Allerdings dürfen Sie nur Medikamente für die persönliche Verwendung bei sich tragen, also nicht für eine nicht anwesende Person. Zusätzlich sollten diese originalverpackt sein.