
Im Reich von König Charles III. gibt es einige Gesetze, die zur Zeit ihrer Entstehung wahrscheinlich Sinn gemacht haben. Heute aber eher weniger.
Im Reich von König Charles III. gibt es einige Gesetze, die zur Zeit ihrer Entstehung wahrscheinlich Sinn gemacht haben. Heute aber eher weniger.
Es ist verboten, in einem Pub betrunken zu sein.
Seit 1839 ist Trunkenheit in der Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verboten. Dazu gehören auch Pubs. Bei einem Verstoß droht eine Geldstrafe von 200 Pfund. Soweit wir wissen, ist es aber erlaubt, im Restaurant satt zu sein und im Schwimmbad nass zu werden.
Tagsüber ist es nicht erlaubt, eine Kuh durch die Straße zu treiben
“Was für ein schöner Tag für einen Spaziergang mit meiner Kuh“. Falls Sie sich das im Vereinigten Königreich jemals denken sollten, müssen wir Sie warnen:
Zwischen 10 Uhr morgens und 7 Uhr abends muss Berta nämlich zuhause bleiben. Es sei denn natürlich, Sie haben eine Genehmigung vom Polizeipräsidenten.
Dieses Gesetz gilt auch für Pferdekutschen, Ochsenkarren und sonstige Gefährte mit Nutztierantrieb.
Am Drive-In mit dem Handy zu bezahlen kann illegal sein
Das Bezahlen mit dem Handy erfreut sich heutzutage großer Beliebtheit. Sollten Sie aber ihren Burger oder sonstiges Fast Food am Drive-In Schalter bestellen und mit dem Telefon zahlen, könnten Sie damit zum Verkehrssünder werden.
Nämlich dann, wenn beim Bezahlen der Motor läuft und die Handbremse nicht angezogen ist. Denn technisch gesehen benutzt man somit während der Fahrt das Handy.
Kein Glücksspiel in öffentlichen Bibliotheken
Dieses Gesetz ist 1898 in Kraft getreten und sollte dafür sorgen, dass Leute, die zum Lesen oder Lernen in der Bibliothek sind (wofür sie eigentlich auch gedacht ist), nicht gestört werden.
Das Gesetz gilt nicht nur für Hinterzimmer-Pokerspiele, sondern verbietet es zum Beispiel auch, mal eben beim Stöbern in der Bibliothek eine Sportwette per Handy zu platzieren. Bücherei und Buchmacher klingen zwar ähnlich, sind aber zwei völlig verschiedene Sachen.
Klingelstreiche sind illegal
Wer in seiner Kindheit nie einen Klingelstreich gespielt hat, kann an dieser Stelle den ersten Stein werfen. Diejenigen von uns, die nicht so brav waren, sollten froh sein, dass wir nicht in Großbritannien aufgewachsen sind. Dort ist Klingeln und Abhauen nämlich nicht nur ein Streich, sondern eine Straftat.
Es ist verboten, Lachs auf verdächtige Weise handzuhaben
Was genau mit verdächtig gemeint ist, konnte nicht ermittelt werden. Wahrscheinlich ist es eine von diesen Ermessenssachen. Wenn jemand verdächtig mit einem Lachs umgeht, dann erkennt man es wohl, wenn man es sieht.
In London darf man einen Teppich auf der Straße weder ausschütteln noch ausklopfen
Bei Fußmatten ist es allerdings erlaubt. Aber natürlich nur bis 8 Uhr morgens. Was sollen schließlich die Nachbarn sagen?
Man darf sich nicht als Polizist oder Soldat verkleiden
Das gilt auch für Kostümpartys und Stripper. Das Gesetz gegen Soldatenkostüme trat 1906 in Kraft, als es noch deutlich leichter war, Dokumente zu fälschen. Seit 1996 ist es auch offiziell verboten, sich als Gesetzeshüter auszugeben.
Abgeordnete des britischen Parlaments dürfen im Parlamentsgebäude keine Rüstung tragen
Dies könnte vor allem für Abgeordnete schmerzlich sein, die einen Ritterschlag erhalten haben. Wozu ist man schließlich Ritter geworden? Es ist unwahrscheinlich, dass ohne dieses Gesetz Parlamentsdebatten zu einer Szene aus “Game of Thrones“ werden.
Aber sicher ist sicher. Und wenn man ehrlich ist, würde es doch ziemlich einschüchternd wirken, wenn ein Politiker seine geplanten Reformen in voller Montur verkünden würde. Da überlegt man es sich vielleicht zweimal, bevor man widerspricht.
Gestrandete Wale und Störe gehören der Krone
Wenn in Großbritannien ein Wal oder Stör an die Küste gespült wird, darf man ihn nicht einfach mit nach Hause nehmen, selbst wenn man es logistisch hinbekommen würde. Wale und Störe gelten nämlich als königliche Fische.
Der regierende Monarch, zurzeit König Charles III., hat demnach auch ein königliches Vorrecht auf die nasse Beute. Ob Seine Majestät etwas mit einem gestrandeten Wal anfangen kann und auf sein Recht besteht, ist natürlich eine andere Sache.
Vordrängeln an U-Bahnhöfen ist verboten
Ein weitverbreitetes Klischee über Briten ist ihre Leidenschaft dafür, in Schlangen zu stehen. Da würde man vermuten, dass es Ehrensache ist, sich ordnungsgemäß anzustellen. Doch möchte man sich in eine Londoner U-Bahn, auch “tube“ (ausgesprochen: tjub) genannt, begeben, ist man neben seinem Gewissen auch durch das Gesetz verpflichtet, nicht vorzudrängeln.
Durch dieses Gesetz soll es vermieden werden, dass es zu Geschubse am Bahnsteig kommt. Außerdem soll so das Konfliktpotenzial, welches Vordrängeln definitiv enthält, eingedämmt werden.
Und es ist illegal, Vieh betrunken zu führen
Was damals ungefähr gleichbedeutend war mit “Kein Alkohol am Steuer“. Das Triple der Kriminalität wäre also um 10 Uhr morgens betrunken aus einem Pub zu kommen und auf seiner Kuh nach Hause zu reiten. Absteigen und Schieben ist ebenfalls verboten.