Corona-Strafen: Diese Bußgelder drohen bei Regel-Verstößen
Wer gegen die jeweils geltenden Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie verstößt, riskiert nicht nur seine Gesundheit, sondern auch empfindliche Strafen.
Corona bringt uns Regeln und Vorschriften, die noch Anfang 2020 undenkbar gewesen wären. Zu viele Personen eines anderen Haushaltes zu Besuch, nicht genügend Abstand im Park oder ohne Maske in die Bahn, das ist derzeit nicht erlaubt. Bei Verstößen gegen die Corona-Regeln drohen hohe Geldstrafen oder sogar Gefängnis.
Diese Bußgeld.r drohen bei Corona-Vergehen:
- Ordnungswidrigkeit nach § 73 Absatz 2 IfSG
(Rechtsverordnung zum Infektionsschutz missachtet)
bis zu 2.500 EUR - Ordnungswidrigkeit nach § 73 IfSG
(Verstoß gegen die Aufzeichnungs- und Meldepflicht nach § 23 IfSG)
bis zu 25.000 EUR - Straftat nach § 74 IfSG
(vorsätzlich zur Ausbreitung einer Krankheit beigetragen, z.B. durch Missachtung des Versammlungsverbots)
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren - Straftat nach § 75 IfSG
(z. B. entgegen einer Rechtsverordnung Personen beschäftigt oder eine Tätigkeit ausgeübt)
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren - öffentliche Ansammlung von mehr Personen als erlaubt
ab 200 EUR* - wiederholter Verstoß gegen das Kontaktverbot
ab 400 EUR* - Verstoß gegen ein geltendes Besuchsverbot
ab 200 EUR* - Weiterbetrieb von Verkaufsstellen
ab 2.500 EUR* - wiederholter Weiterbetrieb von benannten Einrichtungen
bis zu 25.000 EUR
*Durchschnitt der Bundesländer
Wie auch die Regelungen, so unterscheiden sich auch die Strafen je nach Bundesland. Eine genaue Übersicht gibt es unter www.bussgeldkatalog.org.
Corona-Bußgelder von mehr als 1.000 Euro
Während die genauen gesetzlichen Bezeichnungen dabei eher sperrig klingen, wird beim Blick auf die konkreten Vergehen schnell klar, dass Verstöße keine Kavaliersdelikte sind.
So zahlt man beispielsweise in Berlin zwischen 100 und 500 Euro Bußgeld, wenn man nicht genügend Abstand hält. Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht wird mit bis zu 500 Euro bestraft, während das Nichteinhalten der Quarantäne schnell mehr als 1.000 Euro kosten kann.
Auch Inhaber von Geschäften, die verbotenerweise öffnen oder Hygienevorschriften nicht einhalten, riskieren hohe Geldstrafen.
In Hamburg kostet das Nicht-Einhalten der Maskenpflicht pauschal 150 Euro. Bei unerlaubten Veranstaltungen oder Zusammenkünften zahlt der Veranstalter bis zu 1.000 Euro, aber auch jeder Teilnehmer erhält ein Bußgeld.
Auch wenn Personen ohne Maske der Zutritt zu Supermärkten oder anderen geöffneten Einrichtungen gewährt wird, droht ein Bußgeld.
Bußgelder in Bayern: 150 Euro fürs Grillen
Bayern verlangt pauschal 250 Euro, wenn die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr ignoriert wird. Feiern und/oder Grillen im Park kostet jede beteiligte Person 150 Euro, genauso wie generell alle Zusammenkünfte, die die gültigen Kontaktbeschränkungen missachten. Alle bayerischen Bußgeld.r gelten übrigens für Personen ab 14 Jahren.
Partys sind also zu Corona-Zeiten nicht nur unverantwortlich, sondern unter Umständen auch teuer. Denn der Veranstalter muss empfindliche Strafen zahlen, auch für alle Teilnehmer werden Bußgeld.r fällig. Nochmal teurer wird es für gewerbliche Feiern und Veranstaltungen, die illegal durchgeführt werden und kein Hygienekonzept vorweisen können.
Häufig gilt bei den Regelungen, dass der erste Verstoß deutlich milder bestraft wird. Wer sich also mehrfach beim Missachten des Kontaktverbotes erwischen lässt oder andere Vorschriften umgeht, darf nicht darauf hoffen, dass ein Auge zugedrückt wird.