Diese Lockerungen kommen baldBund und Länder haben die nächsten Schritte beim Ausstieg aus dem Corona-Lockdown beschlossen. Wir zeigen, was sich bei den Corona-Maßnahmen ändern soll
Wichtigste Zahl sollen die Neuinfektionen werden: Sollten innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gemeldet werden, müssen die betroffenen Landkreise oder kreisfreien Städte das öffentliche Leben wieder zurückfahren und Lockerungen zurücknehmen.
Die wichtigste Maßnahme hinsichtlich der Lockerungen ist und bleibt "noch für lange Zeit" der Mindestabstand von 1,5 Metern. So sollen Bürgerinnen und Bürger diesen Abstand in der Öffentlichkeit einhalten.
Allen Schülern soll bis zu den Sommerferien eine Rückkehr an die Schulen ermöglicht werden. Auch dabei sind Auflagen zu beachten. Zunächst sollen Schüler, die besonderer Unterstützung bedürfen, "möglichst umgehend gezielte pädagogische Präsenzangebote an den Schulen erhalten". Einen schulischen Normalbetrieb wird es erstmal nicht geben, es wird über Schichtmodelle nachgedacht.
Ab dem 11. Mai kann eine erweiterte Notbetreuung in allen Bundesländern eingeführt werden, um Familien mit Kindern zu entlasten. Vor allem für Kinder mit besonderem pädagogischen oder Sprachförderbedarf ist diese Notbetreuung hilfreich. Aber auch Kinder, die in beengten Wohnverhältnissen leben oder Kinder, die am Übergang zur Vorschule oder Schule stehen, können dieses Betreuungsangebot annehmen. Einzelheiten sollen von den Ländern geklärt werden.
Der Spielbetrieb der ersten und zweiten Bundesliga soll ab dem 15. Mai wieder starten. Die Spiele werden als "Geisterspiele" angepfiffen, Zuschauer vor Ort sind nicht erlaubt. "Dem Beginn des Spielbetriebs muss eine zweiwöchige Quarantänemaßnahme, gegebenenfalls in Form eines Trainingslagers, vorweggehen", heißt es.
Aufatmen können auch die Breiten- und Freizeitsportler. Denn der Bund will den Sport- und Trainingsbetrieb in den Sportarten unter freiem Himmel wieder erlauben. Als Bedingung für diese Wiederaufnahme wird ein ausreichend großer Personenabstand von 1,5 bis zwei Metern gefordert. Außerdem soll der Sport kontaktfrei ausgeübt werden.
Das Gastgewerbe soll unter Auflagen zwischen dem 9. und 22. Mai wieder öffnen. Hotels, Ferienhäuser und Campingplätze sollen voraussichtlich Ende Mai wieder öffnen. Auch hier werden aber unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern erwartet. Ein Sommerurlaub in Deutschland könnte somit möglich sein!
Besuche in Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie in Senioren- und Behinderteneinrichtungen sind bald wieder erlaubt, wenn auch nur eingeschränkt. So sollen die Länder in ihren bereits erlassenen Verfügungen Regelungen aufnehmen,"die jedem Patienten/Bewohner einer solchen Einrichtung die Möglichkeit des wiederkehrenden Besuchs durch eine definierte Person ermöglicht wird, sofern es aktuell kein aktives Sars-Cov-2-Infektionsgeschehen in der Einrichtung gibt".
Auch Geschäfte, die eine Verkaufsfläche von über 800 Quadratmetern haben, dürfen nun wieder öffnen. Allerdings müssen Auflagen zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen erfüllt werden. Die maximale Personenzahl von Kunden und Personal muss auf die entsprechende Quadratmeter-Zahl angepasst werden.
Auch Kultur- und Freizeiteinrichtungen dürfen ihre Pforten wieder öffnen. Unter Auflagen dürfen Museen, Zoos, Ausstellungen, Gedenkstätten und botanische Gärten wieder aufmachen. Gottesdienste und Gebetsversammlungen dürfen ebenso wieder stattfinden.
Der Bund ruft zur Vermeidung nicht erforderlicher Kontakte in der Belegschaft und zu Kunden auf. Alle Hygienemaßnahmen müssen umgesetzt werden. Darüber hinaus sollen die Infektionsrisiken durch besondere Maßnahmen minimiert werden, sollte ein Kontakt erforderlich sein.
Die Tracing-App ist ein heiß-diskutiertes Thema. Die Beschlussvorlage betont die "doppelte Freiwilligkeit" des Einsatzes sowie einer möglichen Datenweitergabe an das Robert-Koch-Institut. Ein konkreter Termin zur App-Einführung ist noch immer nicht bekannt.
Die Länder müssen die genauen Regelungen für einige Bereiche eigenständig festlegen. Das betrifft etwa die Öffnung von Dienstleistungsbetrieben im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnlichen Betrieben. Die gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepte der jeweiligen Fachministerkonferenzen sollen hier Orientierung bieten.
Der Vorlesungsbetrieb und Unterricht an diversen Bildungseinrichtungen soll ebenso von den Ländern eigenständig geregelt werden. In fast allen Ländern soll aber im Laufe der nächsten Wochen der Betrieb zumindest eingeschränkt wieder anlaufen.
Gleiches gilt etwa für Schwimmbäder, Fitnessstudios und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie für die Wiederaufnahme von Wettkampf- und Leistungssport. Aber auch die Öffnung kultureller Einrichtungen wie Theater oder Opernhäuser müssen von den Ländern selbst entschieden werden. Ebenso die Öffnung von Kinos, Freizeitparks und ähnlichen Einrichtungen.
Auch der Bereich der Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs und Diskotheken, Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen (Übernachtungsangebote für private Reisen) und Messen soll von den Ländern eigenständig geregelt werden.