Eisbach-Unfall: Stadt verbietet Surfen "bis auf Weiteres"
Nach dem tödlichen Unfall einer Surferin am Eisbach in München ist die berühmte Surfwelle gesperrt. Die Stadt hat per neuer Allgemeinverfügung mit Datum vom Mittwoch das Surfen dort "bis auf Weiteres verboten".
Damit wird das zuvor bereits von der Feuerwehr ausgesprochene Verbot auf eine rechtliche Grundlage gestellt. Ein Verstoß werde mit bis zu 50.000 Euro geahndet, sagte eine Sprecherin des Referats für Klima- und Umweltschutz der Landeshauptstadt auf Anfrage.
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Die Unglücksstelle wurde nach dem Unfall mit Gittern abgeriegelt. Das Surfen war dort seit 2010 per Allgemeinverfügung der Stadt auf eigene Gefahr geduldet. Die Surfer hatten sich damals erfolgreich dafür eingesetzt.
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Anfang der 1970er Jahre hatte das Flusssurfen seinen Anfang genommen. Etwa um 1975 wagen sich die Ersten in den Eisbach - damals illegal. Der Bereich gehörte der Schlösser- und Seenverwaltung, die das Surfen aus Sicherheitsgründen verbot. Schließlich wurde Gelände der Stadt übertragen, die das Surfen seit 2010 duldete. Die Welle ist weltbekannt und lockte stets auch zahlreiche Touristen an.