Vollstreckungshaftbefehl mit hoher Restfreiheitsstrafe am Flughafen Stuttgart vollstreckt
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Die Beamten der Bundespolizei stellten am 05.02.2025 bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle aus Istanbul kommend einen 40-jährigen deutschen Fluggast fest, gegen den ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Heilbronn u.a.
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots) - aufgrund eines Wohnungseinbruchdiebstahls vorliegt. Bei der Kontrolle klagte der Verurteilte zudem über Unwohlsein in der Magengegend, wohin die Person nach Rücksprache eines Notarztes in die Filderklinik zur weiteren Untersuchung durch die Beamten gebracht wurde. Hier wurde die Person an JVA-Beamte der Justizvollzugsanstalt Stuttgart- Stammheim übergeben, da die Person noch eine Restfreiheitsstrafe von 567 Tage zu verbüßen hat.
Quelle: Baden-Württemberg