Vollstreckungshaftbefehle am Flughafen Stuttgart durch die Bundespolizei vollstreckt
Die Beamten der Bundespolizei stellten am 08.01.2025 bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Istanbul einen 34-jährigen kamerunischen Fluggast fest, gegen den ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Saarbrücken aufgrund Erschleichens von Leistungen vorliegt.
Festnahme und Freilassung am Flughafen Stuttgart
Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle eines Flugs aus Istanbul am 8. Januar 2025 wurde am Flughafen Stuttgart ein 50-jähriger türkischer Staatsbürger festgenommen. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München aufgrund eines Verstoßes gegen das Waffengesetz vor.
Nach Entrichtung einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro konnte der Mann jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Auch eine andere Person wurde am selben Tag nach Zahlung einer Geldstrafe von 50 Euro entlassen.
Quelle: dpa/Text bearbeitet mit KI durch freenet (weitere Infos)