Zwei Festnahmen am Grenzübergang Bietingen

Festnahme am Grenzübergang wegen unbezahlter Geldstrafen
Am Dienstagabend, dem 1. April 2025, führten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz bei der Einreise am Grenzübergang Bietingen/Thayngen eine Kontrolle durch, bei der zwei Personen wegen ausstehender Geldstrafen festgenommen wurden.
Der erste Fall betraf einen 29-jährigen deutschen Staatsbürger, gegen den ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein vorlag. Dieser hatte eine Geldstrafe, die ihm im Dezember 2024 vom Amtsgericht Traunstein auferlegt wurde, nicht beglichen. Da der Mann die Zahlung vor Ort nicht leisten konnte, wurde er zur Verbüßung einer 60-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Konstanz gebracht.
Kurz darauf kontrollierten die Beamten einen weiteren Reisenden, einen 22-jährigen georgischen Staatsbürger, ebenfalls am Grenzübergang Bietingen/Thayngen. Auch er wurde aufgrund eines offenen Vollstreckungshaftbefehls der Staatsanwaltschaft Berlin festgenommen, da er einen im Januar 2024 erlassenen Strafbefehl wegen Diebstahls nicht bezahlt hatte. Da er die Geldstrafe nicht begleichen konnte, brachten die Beamten ihn zur Verbüßung einer 28-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in das Gefängnis Konstanz.