Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle
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Zwei Franzosen am Grenzübergang festgesetzt: Geldstrafen beglichen und Weiterreise gestattet
In Iffezheim ereignete sich am Grenzübergang ein Vorfall, bei welchem Beamte einen französischen Bürger im Alter von 48 Jahren kontrollierten. Während dieser Überprüfung kam heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. Der Grund für den Erlass des Haftbefehls war ein Delikt im Zusammenhang mit dem Pflichtversicherungsgesetz. Der Betroffene konnte die geforderte Geldstrafe, die sich auf 1.380,27 Euro belief, entrichten und durfte daraufhin seine Reise unbehindert fortsetzen.
Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich am Grenzübergang Kehl auf der Europabrücke. Dort wurde ein 33-jähriger Franzose bei den Kontrollen aufgegriffen. Auch gegen diesen Mann bestand ein Haftbefehl, der aufgrund eines Verstoßes gegen das Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetz erlassen wurde. Der 33-Jährige war ebenfalls in der Lage, die verhangene Geldstrafe von 673,50 Euro zu begleichen, woraufhin ihm erlaubt wurde, seine Reisepläne fortzusetzen.
Beide Vorfälle zeigen, wie durch schnelle Zahlungen die Vollstreckung von Haftbefehlen abgewendet und die Mobilität der Betroffenen wiederhergestellt wurde.