Bundespolizei ordnet Räumung der besetzten Eisenbahnbetriebsanlage im Bereich des Bahnhofes Neuenburg am Rhein an
Neuenburg am Rhein (ots)
Eine neue Allgemeinverfügung fordert alle Personen auf, das Gelände der Deutschen Bahn AG, konkret das Flurstück 197/30 im Bereich des Bahnhofs Neuenburg, unverzüglich zu räumen. Spätestens bis zum 31. Dezember 2024 um Mitternacht müssen sie das Grundstück verlassen. Dies schließt auch die Entfernung persönlicher Gegenstände, Aufbauten und Fahrzeuge ein.
Darüber hinaus ist Personen ohne Berechtigung das Betreten dieses Geländes vom 17. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2025 strikt untersagt. Bei Nichtbefolgung dieser Anordnung droht die Durchsetzung mit unmittelbarem Zwang.
Der Grund für diese Verfügung liegt darin, dass das besetzte Grundstück eine ausgewiesene Bahnanlage ist, die die Deutsche Bahn AG für Arbeiten an der Bahnstrecke als Zwischenlager benötigt. Frühere Versuche, das Gelände zu räumen, waren nicht erfolgreich.
Die Allgemeinverfügung sowie eine Karte der betroffenen Fläche sind der Meldung beigefügt.