Gefährliche Aussicht / Zoll verhindert in Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörde Einfuhr von Sonnenbrillen

Einfuhr von chinesischen Brillen wegen Sicherheitsmängeln verweigert
Lörrach. Weil am Rhein (ots) – Beamtinnen und Beamte verweigerten die Einfuhr chinesischer Brillen im Wert von etwa 9.500 Euro aufgrund von Nicht-Konformität mit den EU-Sicherheitsvorschriften. Die Produkte fehlten Angaben zur Filterkategorie, erforderliche Warnhinweise sowie Pflege- und Reinigungshinweise. Besonders die Angabe der Filterkategorie ist entscheidend für den Augenschutz und muss auf den Brillen vermerkt sein.
Das Regierungspräsidium Tübingen, als zuständige Marktüberwachungsbehörde, erklärte die Sonnenbrillen für nicht einfuhrfähig und veranlasste deren Rücksendung an den Hersteller in China. Innerhalb der Europäischen Union müssen alle in Verkehr gebrachten Produkte, unabhängig von deren Herkunft, den geltenden Sicherheits- und Konformitätsvorschriften entsprechen, um einheitlich hohe Schutzstandards für Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen zu garantieren.
Die EU hat dafür zahlreiche Rechtsvorschriften etabliert. Die Einhaltung dieser Regelungen überwachen die Marktüberwachungsbehörden, wobei sie Unterstützung durch den Zoll bei Importen aus Ländern außerhalb der EU erhalten.