ZOLL prüft Barbershops und Nagelstudios

Singen und Tuttlingen
Bei jüngsten Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) wurde besonderer Wert darauf gelegt, ob die sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen eingehalten und den Mitarbeitern der seit Jahresbeginn gültige gesetzliche Mindestlohn von 12,82 Euro brutto pro Stunde gezahlt wird. Dabei stieß man auf den illegalen Aufenthalt eines vietnamesischen Staatsbürgers sowie den Fall eines ausländischen Arbeitnehmers ohne gültige Arbeitserlaubnis. In zwei Fällen bestand der Verdacht der Unterschlagung von Arbeitsentgelten und Veruntreuung sowie der Verletzung der Aufzeichnungspflichten und der Nichteinhaltung des Mindestlohngesetzes.
Hintergrundinformationen
Der Zoll spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen, indem er durch seine Kontroll- und Ermittlungsarbeit für faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen sorgt. Diese Prüfungen werden nach einem risikoorientierten Ansatz durchgeführt und umfassen sowohl stichprobenartige als auch vollständige Überprüfungen aller Mitarbeiter eines Unternehmens. Seit dem 1. Januar 2015 gibt es in Deutschland einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, welcher durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) eingeführt wurde. Dieser Mindestlohn wurde im Laufe der Jahre schrittweise angehoben und beträgt aktuell 12,82 Euro brutto pro Stunde, gültig seit dem 1. Januar 2025.