Haslach, B33 - Unzureichende Erholung für Fahrpersonal an Osterfeiertragen

Kontrollen von Sattelzügen in Haslach: Verstöße gegen Ruhezeitenregelungen festgestellt
Haslach (ots) - Am vergangenen Samstag wurden neun Sattelzüge aus verschiedenen europäischen Ländern auf einem Parkplatz festgestellt. Die Fahrer dieser Fahrzeuge verbrachten ihren Ruhezeiten in den Fahrzeugen, was sowohl nach deutschem als auch europäischem Recht ab einer bestimmten Stundenzahl untersagt ist, um sicherzustellen, dass die Fahrer sich an ihren freien Tagen wirklich erholen können.
Bei einer Kontrolle am Ostermontag wurde der Verdacht größtenteils bestätigt. Einer der Sattelzüge transportierte verderbliche Lebensmittel, sodass dessen Fahrer die Reise vor Erreichen der kritischen Stundenzahl fortsetzen durfte.
Ein weiterer Fahrer setzte seine Fahrt in der Nacht auf Montag entgegen dem bestehenden Feiertagsfahrverbot fort, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Die restlichen sieben Sattelzüge wurden kontrolliert, und dabei alle relevanten Daten für eine Sanktionierung erhoben. Die Weiterfahrt wurde ihnen bis zur Zahlung einer Sicherheitsleistung durch die jeweiligen Unternehmer untersagt. Zwei Unternehmer beglichen direkt vor Ort jeweils eine Strafzahlung von rund 3.000 Euro.
Der Parkplatz, auf dem die Kontrolle stattfand, verfügt über keine sanitären Einrichtungen und bietet keine wirkliche Ruhe aufgrund der angrenzenden Bundesstraße. Die angewandten Vorschriften zielen darauf ab, die Fahrer zu schützen. Daher richteten sich die Sanktionen primär gegen die verantwortlichen Fuhrunternehmer.
Zur Ahndung möglicher Verstöße der Fahrer wird das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) in der Folge eine Entscheidung treffen.