Augsburger Zoll im Einsatz für gerechten Lohn/Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls

Gesetzlicher Mindestlohn ab 2025: Überwachungsmaßnahmen des Hauptzollamtes Augsburg
Seit dem 1. Januar 2025 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 Euro brutto pro Stunde, ein Anspruch, den jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer geltend machen kann. Vereinbarungen, die diesen Betrag unterschreiten, sind unwirksam und können rechtliche Konsequenzen haben.
Zusätzlich zum allgemeinen Mindestlohn existieren branchenspezifische Mindestlöhne, etwa in der Pflege, Gebäudereinigung sowie im Dachdecker-, Elektro- und Maler- und Lackiererhandwerk.
Das Hauptzollamt Augsburg hat bei seinen jüngsten Kontrollen Augenmerk auf verschiedene Branchen gelegt, darunter Gastronomie, Hotellerie, Baugewerbe, Logistik sowie Kioske und Fitnessstudios. Insgesamt wurden über 150 Personen in 70 Unternehmen befragt. In etwa 60 Fällen, davon mehr als 30 im Bereich der Mindestlohnregelungen, sind weitere vertiefende Prüfungen notwendig.
Vor Ort wurden bereits vier Ordnungswidrigkeitenverfahren und zwei strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet, unter anderem aufgrund des illegalen Aufenthalts von zwei mongolischen Staatsbürgern.
Nach diesen Prüfungen folgen umfangreiche Nachforschungen innerhalb der Unternehmen. Der Zoll arbeitet hierbei eng mit verschiedenen Behörden und der Rentenversicherung zusammen.
Während der Überprüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) werden häufig Verstöße gegen die Mindestlohnbestimmungen festgestellt. Manipulationen treten dabei in unterschiedlichen Formen auf, beispielsweise durch die falsche Bezeichnung von Arbeitnehmern als Praktikanten, Auszubildende oder Selbstständige. Zudem werden oft Arbeitsstunden fehlerhaft oder unvollständig erfasst, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.
Zusatzinformation
Die FKS führt regelmäßig sowohl nationale als auch regionale Sonderprüfungen basierend auf einem risikoorientierten Ansatz durch. Solche fokussierten Prüfungen helfen, die gesellschaftliche Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu reduzieren und tragen dazu bei, Verstöße aufzudecken und zu sanktionieren.
Weitere Informationen zu den Aufgaben des Zolls sind auf www.zoll.de erhältlich.