Hamburg: Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art
Sicherheitsregelungen in Hamburger Bahnhöfen: Neue Allgemeinverfügung in Kraft
In einer neuen Allgemeinverfügung für Teile der Bahnhöfe in Hamburg sind spezielle Sicherheitsregelungen in Kraft getreten. Diese gelten vom 1. Januar 2025, 12:00 Uhr bis zum 31. Januar 2025, 24:00 Uhr und betreffen die Bahnhöfe Hamburg Hauptbahnhof (ohne Mönckebergtunnel), Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg, Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Dammtor sowie die S-Bahnlinien S1, S2, S3 und S5 in den angegebenen Bereichen.
Ziel der Verfügung ist es, die Sicherheit der Reisenden und der breiten Bevölkerung zu erhöhen, da das Mitführen und der Einsatz von Waffen sowie gefährlichen Gegenständen ein zunehmendes Sicherheitsrisiko darstellen. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von der Bundespolizei kontrolliert. Bei Nichtbeachtung der Regelungen drohen Konsequenzen wie Platzverweise, Bahnhofsverbote oder sogar der Ausschluss von der Beförderung.
Auch bei einem Verstoß gegen das Waffengesetz (WaffG) können strafrechtliche Maßnahmen sowie Bußgelder verhängt werden, besonders bei uneinsichtigen Personen. Die Bundespolizei Hannover hebt zusätzlich hervor, dass das Führen von Waffen den rechtlichen Bestimmungen des Waffengesetzes unterliegt und oft verboten ist oder eine Genehmigung erfordert.
Waffen, selbst zur Selbstverteidigung, können die Gefährdungslage verschärfen und zur Eskalation von Gewalt führen. Sie könnten Deeskalationstechniken erschweren und dazu führen, dass Helfer oder die Polizei Täter und Opfer nicht klar identifizieren können. Zudem besteht die Gefahr, dass die Waffe dem Träger entwendet und gegen ihn verwendet wird.
Um in Gefahrensituationen Hilfe zu rufen, empfiehlt sich der Einsatz eines sogenannten Schrillalarms, welcher durch seinen lauten Ton auf das Geschehen aufmerksam macht. Weitere hilfreiche Informationen und Tipps zu Sicherheitsthemen sind online auf polizei-beratung.de verfügbar.