Gemeinsame Pressemeldung von Staatsanwaltschaft und Polizei Hildesheim - Dringend Tatverdächtiger wegen besonders schwerem Fall des Betruges in Untersuchungshaft

Untersuchungshaftbefehl gegen 39-jährigen Geschäftsführer in Hildesheim
Das Amtsgericht Hildesheim hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Untersuchungshaftbefehl gegen einen 39-jährigen Mann aus dem Landkreis Hildesheim erlassen. Dieser wurde am Montag, dem 31. März 2025, von der Polizei vollstreckt.
Der Beschuldigte war über Jahre hinweg als einer der beiden Geschäftsführer eines Unternehmens für Vermögensanlagen tätig. Laut den bisherigen Ermittlungen steht er im Verdacht, gemeinsam mit zwei weiteren Verdächtigen der Investmentfirma, zwischen Januar und Dezember 2024 zahlreiche Anleger um erhebliche Geldbeträge betrogen zu haben. Den Anlegern wurden Renditen von mindestens 12 Prozent versprochen, obwohl den Geschäftsführern laut den Strafverfolgungsbehörden bewusst war, dass sich das Unternehmen in unüberwindbaren finanziellen Schwierigkeiten befand. Der Gesamtschaden beläuft sich auf mehrere Millionen Euro.
Während der laufenden Ermittlungen ergaben sich konkrete Hinweise, die auf eine Fluchtgefahr des 39-Jährigen hindeuten. Aus diesem Grund stellte die Staatsanwaltschaft den Antrag auf Untersuchungshaft, dem das Gericht nachkam.
Für Medienanfragen steht ausschließlich die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Hildesheim zur Verfügung.