Pressemeldung des Polizeikommissariat Jever vom 25.04. bis 27.04.2025

Drogentest führt zu Ordnungswidrigkeitsverfahren
In Wilhelmshaven hat die Polizei bei der Überprüfung eines Autofahrers Auffälligkeiten bemerkt, die auf kürzlichen Drogenkonsum hinweisen könnten. Ein freiwilliger Drogentest bestätigte den Konsum von Kokain, woraufhin eine Blutentnahme durch einen Arzt angeordnet wurde. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Verkehrsunfall mit leicht verletztem Kind
Am 27. April 2025 ereignete sich in Schortens gegen 18:03 Uhr ein Unfall zwischen einem Pkw und einem Radfahrer. Ein 74-jähriger Autofahrer aus Jever wollte an der Kreuzung Bahnhofstraße/An der alten Bundesstraße in Schortens links abbiegen und übersah dabei ein 11-jähriges Kind, das bei Grünlicht die Straße überquerte. Durch den Zusammenstoß erlitt das Kind leichte Verletzungen, während sowohl das Fahrrad als auch das Auto kleinere Schäden davontrugen.
Tätlicher Angriff und Widerstand gegen Polizeibeamte
In Schortens wurde am 26. April 2025 ein aggressives Verhalten eines 19-Jährigen gemeldet. Trotz mehrfachen Verweises aus einer Diskothek verhielt sich die Person weiterhin aggressiv. Bei der Identitätsfeststellung weigerte er sich, seine Personalien zu nennen und versuchte, die Beamten zu schlagen. Während seiner Festnahme spuckte er im Streifenwagen und biss einem Polizeibeamten in den Arm. Aufgrund seines Zustandes ordnete die Staatsanwaltschaft eine Blutentnahme an, die unter Zwang erfolgte. Der junge Mann sieht sich nun mehreren strafrechtlichen Anklagen gegenüber.
Verkehrsunfall in Jever
Am 26. April 2025 kam es gegen 11:57 Uhr zu einem Unfall zwischen zwei Pkw in der Mühlenstraße. Ein 21-jähriger Fahrer aus Leer wollte nach links abbiegen und kollidierte mit einem 73-jährigen Fahrer aus dem Wangerland, da er ihm nicht die Vorfahrt gewährte. Beide Fahrzeuge erlitten erhebliche Schäden und die Fahrer leichte Verletzungen. Die Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden.
Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis
Am Abend des 26. April 2025 stellte die Polizei fest, dass ein 28-jähriger Autofahrer ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war. Obwohl er einen außerhalb der EU ausgestellten Führerschein und einen internationalen Führerschein vorlegte, lebt er seit zwei Jahren in Deutschland und hätte seinen Führerschein umschreiben lassen müssen. Nun muss er sich für das Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten, da internationale Führerscheine nur als Übersetzung dienen und die Gültigkeit des nationalen Führerscheins nicht verlängern.