Bahnhof Siegen - Bundespolizei informiert über Kontrollmaßnahmen

Mitführverbot für gefährliche Waffen am Siegener Bahnhof
In den letzten Monaten hat die Bundespolizei am Siegener Bahnhof weiterhin eine hohe Anzahl an Gewaltdelikten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen festgestellt. Trotz intensiver Maßnahmen waren die Vorfälle, bei denen Waffen wie Messer unterschiedlichster Art sowie andere gefährliche Objekte wie Schlagstöcke eingesetzt wurden, zahlreich. Besonders Messer führten oft zu schweren und teils tödlichen Verletzungen.
Da der Bahnhof Siegen ein zentraler Verkehrsknotenpunkt ist, den täglich eine Vielzahl von Reisenden frequentiert, kommt es immer wieder zu Konflikten. Diese werden oftmals unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen mit Gewalt und Waffen ausgetragen.
Um die Sicherheit zu erhöhen, hat die Bundespolizei Sankt Augustin für Mai 2025 ein Verbot für das Mitführen von Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie jeglicher Art von Messern eingeführt. Dieses Verbot tritt jeden Freitag und Samstag in Kraft und gilt für die gesamten Bahnhofsgebäude und Gleisanlagen in Siegen.
Personen, die gegen dieses Verbot verstoßen, müssen mit einem Platzverweis, einem Bahnhofs- oder Beförderungsverbot sowie einem Bußgeld von 200 Euro rechnen. Weitere Informationen und mögliche Ausnahmen sind in einer als PDF veröffentlichten Allgemeinverfügung nachzulesen. Diese ist sowohl der Pressemitteilung beigefügt als auch über die Website der Bundespolizei zugänglich.
Zudem werden im Hauptbahnhof Plakate angebracht, um auf die bevorstehende Verbotszone aufmerksam zu machen. Die Bundespolizei wird in diesem Zeitraum verstärkt Kontrollen durchführen und die Maßnahmen via „X“ kommunizieren. Interessierte können unter @bpol_nrw auf dem Laufenden bleiben.