Glied entblößt - 28-Jähriger leistet Widerstand gegen Bundespolizisten

Am Samstagabend (19. April) präsentierte ein Mann im Dortmunder Hauptbahnhof sein Geschlechtsteil.
Dortmund (ots) - Während der Kontrolle folgte dieser den Anweisungen der Bundespolizisten nicht und verhielt sich aggressiv.
Gegen 17:50 Uhr informierten Bahnmitarbeiter die Bundespolizei am Hauptbahnhof Dortmund über exhibitionistische Handlungen. Diese gaben vor Ort an, dass eine 26-Jährige die Sicherheitsangestellten angesprochen und daraufhin gewiesen habe, dass ein Mann im Bahnhofsgebäude auf Höhe einer Bäckerei sein erregtes Glied entblößt habe. Die Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG forderten den guinea-bissauischen Staatsbürger auf, bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte, stehen zu bleiben.
Als die Polizisten den 28-Jährigen anwiesen ein Ausweisdokument auszuhändigen, nahm er eine nicht definierbare Substanz aus seiner linken Hosentasche und führte diese zu seinem Mund. Anschließend versuchte er diese herunterzuschlucken. Die Beamten forderten ihn auf, den Mund zu öffnen, jedoch ignorierte er dies und wurde zunehmend aggressiver.
Zeitgleich ergriff der Wohnungslose den Arm eines Beamten, versuchte die Öffnung seines Mundes zu verhindern und wehrte sich dagegen. Die Einsatzkräfte brachten ihn zu Boden und fixierten ihn mittels Handfesseln. Anschließend führten sie den jungen Mann der Bundespolizeiwache zu. Mittels Fingerabdruckscan konnte seine Identität festgestellt werden. Zudem ermittelten die Uniformierten, dass sich der Mann unerlaubt im Bundesgebiet aufhält.
Eine Befragung der Zeugin ergab, dass der Beschuldigte der indischen Staatsangehörigen (26) sowie ihrem Begleiter sein Geschlechtsteil öffentlichkeitswirksam präsentierte. Dies haben beide als grob anstößig empfunden. Eine durchgeführte Videoauswertung bestätigte die Aussagen der Geschädigten. Des Weiteren stellten die Polizisten fest, dass der 28-Jährige versuchte sein Glied an die Dortmunderin zu drücken.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Belästigung der Allgemeinheit, exhibitionistischer Handlungen, Erregung öffentlichen Ärgernisses sowie Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz ein. Anschließend führten sie ihn dem Polizeigewahrsam in Dortmund zu.
Gegen 17:50 Uhr informierten Bahnmitarbeiter die Bundespolizei am Hauptbahnhof Dortmund über exhibitionistische Handlungen. Diese gaben vor Ort an, dass eine 26-Jährige die Sicherheitsangestellten angesprochen und daraufhin gewiesen habe, dass ein Mann im Bahnhofsgebäude auf Höhe einer Bäckerei sein erregtes Glied entblößt habe. Die Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG forderten den guinea-bissauischen Staatsbürger auf, bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte, stehen zu bleiben.
Als die Polizisten den 28-Jährigen anwiesen ein Ausweisdokument auszuhändigen, nahm er eine nicht definierbare Substanz aus seiner linken Hosentasche und führte diese zu seinem Mund. Anschließend versuchte er diese herunterzuschlucken. Die Beamten forderten ihn auf, den Mund zu öffnen, jedoch ignorierte er dies und wurde zunehmend aggressiver.
Zeitgleich ergriff der Wohnungslose den Arm eines Beamten, versuchte die Öffnung seines Mundes zu verhindern und wehrte sich dagegen. Die Einsatzkräfte brachten ihn zu Boden und fixierten ihn mittels Handfesseln. Anschließend führten sie den jungen Mann der Bundespolizeiwache zu. Mittels Fingerabdruckscan konnte seine Identität festgestellt werden. Zudem ermittelten die Uniformierten, dass sich der Mann unerlaubt im Bundesgebiet aufhält.
Eine Befragung der Zeugin ergab, dass der Beschuldigte der indischen Staatsangehörigen (26) sowie ihrem Begleiter sein Geschlechtsteil öffentlichkeitswirksam präsentierte. Dies haben beide als grob anstößig empfunden. Eine durchgeführte Videoauswertung bestätigte die Aussagen der Geschädigten. Des Weiteren stellten die Polizisten fest, dass der 28-Jährige versuchte sein Glied an die Dortmunderin zu drücken.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Belästigung der Allgemeinheit, exhibitionistischer Handlungen, Erregung öffentlichen Ärgernisses sowie Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz ein. Anschließend führten sie ihn dem Polizeigewahrsam in Dortmund zu.
Quelle: Nordrhein-Westfalen