Bargeld bei Zollkontrolle auf A44 bei Geseke nur teilweise angegeben/Zoll leitet Bußgeldverfahren ein und verlangt Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000 Euro

Bielefeld: Kontrolle auf der Autobahn führt zu Ordnungswidrigkeitenverfahren
Ein Mann aus der Republik Moldau, der mit einem Pkw und Anhänger mit moldawischer Zulassung auf der Bundesautobahn 44 unterwegs war, geriet auf dem Autohof Geseke in eine Kontrolle der Einheit Flughafen Reiseverkehr Paderborn/Lippstadt.
Der Fahrer erklärte, nach seiner Einreise in die EU in Nordrhein-Westfalen ein Auto gekauft zu haben, das sich auf dem Anhänger befand, und legte den entsprechenden Kaufvertrag vor. Er war auf dem Weg zurück nach Moldawien und plante noch einen weiteren Autokauf in Leipzig.
Beim Kontrollgespräch gab der Mann an, zwischen 14.000 und 15.000 Euro Bargeld mitzuführen, für den bevorstehenden Autokauf in Leipzig. Doch die Überprüfung ergab, dass er den Betrag deutlich unterschätzt hatte: In seiner Geldbörse waren tatsächlich 19.800 Euro sowie 26.500 moldawische Leu. Dieses Geld hatte er bei der Einreise nicht angemeldet, weshalb nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund der Verletzung der Anmeldepflicht für mitgeführtes Bargeld innerhalb der EU gegen ihn eingeleitet wurde. Um seine Reise fortzusetzen, musste er außerdem eine Sicherheitsleistung von 5.000 Euro hinterlegen.
Wichtiger Hinweis:
Bei der Einreise nach Deutschland aus einem EU-Mitgliedstaat sowie bei der Ausreise in einen EU-Mitgliedstaat müssen Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel, die den Gesamtwert von 10.000 Euro überschreiten, auf Nachfrage den Zollkontrolleinheiten mündlich angezeigt werden. Bei Reisen aus oder in Nicht-EU-Staaten ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Verstöße können mit Geldbußen von bis zu einer Million Euro bestraft werden. Im Verdachtsfall, dass Barmittel aus kriminellen Aktivitäten stammen, ist zudem ein sogenanntes Clearingverfahren möglich, das Ermittlungen wegen Geldwäsche einleiten kann.