Fahrt über die BAB mit zusammengeknotetem Abschleppseil
Bielefelder Polizeieinsatz auf A2 nach riskantem Abschleppvorgang
Am helllichten Tag, genauer gesagt um 12:55 Uhr, kam es auf der Autobahn A2 bei Bielefeld zu einem Zwischenfall, der das Risiko auf den Straßen deutlich erhöhte. Ein aufmerksamer Zeuge berichtete der Polizei von zwei Bullis, die in Richtung Hannover unterwegs waren – einer davon schleppte den anderen hinter sich her. Dieses ungewöhnliche Gespann soll den Zeugen mit etwa 140 km/h überholt und in eine gefährliche Situation gebracht haben. Er entkam nur knapp einer Kollision durch ein spontanes Ausweichmanöver. Obwohl Ausfahrten vorhanden waren, setzte der Abschlepp-Bulli, gefolgt von seinem Anhang, die Fahrt unbeirrt in Richtung Herford fort.
Das auffällige Duo wurde wenig später von den Ordnungshütern auf der B 239 gesichtet. Die Beamten folgten den Fahrzeugen bis zur Planckstraße, wo die Aktion schließlich ein Ende fand. Bei der Kontrolle kam heraus, dass ein 48-jähriger Bielefelder den VW Transporter lenkte und das Abschleppziel, ein Opel Combo, von einem 35-jährigen Mann aus Aerzen gesteuert wurde. Der jüngere Fahrer erklärte, sein Wagen sei am Bielefelder Berg liegengeblieben, woraufhin ihm der Bielefelder zu Hilfe kam. Als das Abschleppseil riss, knoteten sie es einfach zusammen und fuhren weiter. Die Polizei entdeckte, dass das Seil um die Anhängerkupplung des VW gewickelt und mit einem Karabinerhaken an der Abschleppvorrichtung des Opel befestigt war – ein klar nicht regelkonformer Zustand. Die Weiterfahrt in dieser Form wurde untersagt und es wurden Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Fahrens ohne die nötige Fahrerlaubnis für Abschleppaktionen gegen den 48-Jährigen eingeleitet.
Die Polizei Bielefeld bittet um Rückfragen von Journalisten an die Pressestelle des Präsidiums und stellt dazu die Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeiter bereit. Weitere Informationen können über die verlinkte Webseite der Polizei Bielefeld abgerufen werden. Außerhalb der gewöhnlichen Bürozeiten sollte sich an die zuständige Leitstelle gewandt werden.