Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Duisburg und der Polizei Duisburg: Polizei ermittelt Tatverdächtige im Zusammenhang mit Droh-Emails an Schule

Polizeiermittlungen nach Drohschreiben an Gymnasium
Duisburg/Berlin - Am Donnerstagmorgen, dem 10. April, alarmierte die Schulleitung des Max-Planck-Gymnasiums die Polizei, nachdem die Schule ein Schreiben mit bedrohlichen und systemkritischen Inhalten von einem unbekannten Absender erhalten hatte.
Die Duisburger Polizei nahm unter Leitung der Staatsanwaltschaft umgehend die Ermittlungen auf. Bereits am selben Tag konnte eine spezielle Ermittlungskommission der Polizei einen 15-jährigen Tatverdächtigen in Berlin identifizieren, der vermutlich die E-Mail an das Gymnasium gesendet hatte.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg genehmigte das Amtsgericht Duisburg die Durchsuchung der Wohnung des Verdächtigen. Mit Unterstützung des Berliner Landeskriminalamts (LKA) wurde der Beschluss noch am Donnerstagabend vollzogen. Dabei stellte die Polizei ein Mobiltelefon sicher und vernahm den jungen Verdächtigen, was zu weiteren Ermittlungen führte.
Diese führten die Beamten zu einem 16-jährigen Jugendlichen in Duisburg. Auch gegen diesen weiteren Verdächtigen erwirkte das Amtsgericht Duisburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss.
Ermittler besuchten ihn an seinem Arbeitsplatz, sicherten ein Mobiltelefon und brachten ihn zur Vernehmung ins Polizeipräsidium. Eine anschließende Durchsuchung seiner Wohnung ergab die Sicherstellung eines weiteren Mobiltelefons.
Im Zuge der Vernehmungen ergaben sich Hinweise auf zwei weitere Tatverdächtige im Alter von 16 und 17 Jahren. Gegen diese beiden wurden ebenfalls Durchsuchungsbeschlüsse erlassen, die am gleichen Tag vollzogen wurden. Weitere Beweismittel konnten dabei sichergestellt und die Jugendlichen vernommen werden.
Die Ermittlungen, ob die Verdächtigen in Verbindung mit weiteren Drohschreiben stehen, dauern noch an. Die Duisburger Polizei prüft derzeit, ob die Beteiligten für die entstandenen Kosten des Einsatzes haftbar gemacht werden können.
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