Drohnenpilot missachtet Vorschriften - Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet

Drohnenpilot ignoriert Flugverbote: Polizei leitet Verfahren ein
Ein 38-jähriger Mann aus Boffzen sorgte am Wochenende in Höxter für Aufsehen, als er seine Drohne unerlaubt über eine große Menschenmenge und durch verbotene Flugzonen steuerte. Dabei ignorierte er nicht nur die gesetzlich festgelegten Flugbeschränkungen über der Weser und dem angrenzenden Schienenweg, sondern gefährdete zudem die herannahende Nordwestbahn. Besonders brisant: Die Drohne flog in unmittelbarer Nähe der Hausdächer an der Weserstraße, was ebenfalls gegen bestehende Vorschriften verstößt.
Die Polizei konnte den Drohnenpiloten schließlich auf einem Radweg unter der Weserbrücke ausfindig machen. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann keine Registrierung oder Kennzeichnung für seine Drohne vorweisen konnte, die stattdessen mit einem provozierenden "ACAB"-Sticker versehen war. Zudem besaß er nicht den vorgeschriebenen Kenntnisnachweis für das Fliegen von Drohnen in sensiblen Bereichen.
Aufgrund dieser Verstöße gegen die Luftverkehrsordnung und allgemeine Sicherheitsbestimmungen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Dabei können Geldbußen in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden, abhängig von der Schwere der Verstöße. Die Polizei betont in diesem Zusammenhang erneut die Wichtigkeit der Einhaltung von Drohnenvorschriften, um die Sicherheit von Menschen sowie die betrieblichen Abläufe nicht zu gefährden.