241030-3: Geschädigter von falschen Bankmitarbeitern betrogen
Betrugsfall in Bergheim: Falsche Bankmitarbeiter erbeuten mit Lüge Geld
In Bergheim kam es zu einem Betrugsdelikt, bei dem Gauner unter Vortäuschung falscher Tatsachen einen Bürger finanziell geschädigt haben. Die Täter traten am Nachmittag telefonisch in Kontakt mit dem Mann, indem sie sich als Angestellte seiner Bank ausgaben und vorgaben, eine Aktualisierung des Online-Banking-Systems durchzuführen. Sie überredeten den gutgläubigen Bergheimer, ihnen eine Transaktionsnummer (TAN) im Zuge einer vermeintlichen Überweisungsverifizierung zu überlassen. Als der Betroffene später bei seinem Kreditinstitut Rückversicherung suchte, wurde ihm das betrügerische Vorgehen bewusst. Er informierte umgehend die Ordnungshüter über den Vorfall. Die Kriminalpolizei, konkret das Kriminalkommissariat 12, hat die Untersuchung eingeleitet.
Hiermit appelliert die Polizei an die Bevölkerung: Mitarbeiter von Banken werden niemals nach sensiblen Daten wie PINs oder TANs fragen. Es ist zwingend notwendig, solche vertraulichen Informationen niemals per Nachricht oder Telefonat preiszugeben. Betrüger bedienen sich oft einer manipulierten Telefonnummer, die den Anschein erweckt, der Anruf käme tatsächlich von einem Bankangestellten. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, die Bank direkt über die offiziellen Kontaktkanäle, die auf der Rückseite der Bankkarte oder im Online-Auftritt des Instituts zu finden sind, zu erreichen. Bleiben Sie stets gelassen und lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Im Verdachtsfall sollten Sie keine Zeit verlieren und sich umgehend an die Polizei wenden. Die Notrufnummer "110" steht dabei jederzeit für rasche Hilfestellung bereit.
Medienvertreter, die Rückfragen stellen möchten, können sich an die Pressestelle der Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis unter der Telefonnummer 02271 81-3305, per Fax unter 02271 81-3309 oder via E-Mail an pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de wenden.