Kontrolle von E-Scootern in der Wormser Innenstadt
Verkehrskontrolle in Worms: Verstöße mit E-Scootern aufgedeckt
Am Donnerstag, dem 2. Januar 2025, versuchte eine Person in Worms, sich einer Verkehrskontrolle zu entziehen, nachdem sie mit einem nicht versicherten Fahrzeug unterwegs war. Die Polizei konnte die Person jedoch stoppen und entdeckte während der Kontrolle Anzeichen für eine mögliche Betäubungsmittelbeeinflussung. Daraufhin wurde eine Blutprobe angeordnet. Da der Fahrer zudem keinen Eigentumsnachweis für den mitgeführten E-Scooter vorlegen konnte, wurde dieser sichergestellt. Der Fahrer muss sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz strafrechtlich verantworten. Außerdem wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Missachtung der polizeilichen Anhaltenzeichen und Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss eingeleitet.
In einem weiteren Vorfall am Samstag, dem 4. Januar 2025, wurde eine Person angehalten, bei der ebenfalls keine Haftpflichtversicherung bestand. Auch hier gab es Hinweise auf einen kürzlichen Betäubungsmittelkonsum, was durch einen Urintest bestätigt wurde, der auf mehrere Substanzen positiv reagierte. Der Betroffene sieht sich nun sowohl mit einem Bußgeldverfahren als auch mit Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Betäubungsmittelgesetz konfrontiert.
An diesem Sonntag wurde ein Jugendlicher erwischt, der einen nicht versicherten E-Scooter fuhr, was ebenfalls ein entsprechendes Strafverfahren nach sich zieht.
Die Polizei Worms betont, dass E-Scooter nur mit gültiger Haftpflichtversicherung im Straßenverkehr betrieben werden dürfen. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift gilt als Straftat. Ebenso ist das Fahren unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol strafbar, wobei dieselben Regeln wie für Autofahrer gelten. Die Polizei Worms wird auch weiterhin ein besonderes Augenmerk auf die E-Scooter-Fahrer im Rahmen der Verkehrsüberwachung legen.