Erpresserischer Menschenraub - Tatverdächtiger in Untersuchungshaft
Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und des Polizeipräsidiums Rheinpfalz Am Dienstagabend (17.09.2024), gegen 22:00 Uhr, wurde ein 18-Jähriger in der Valentin-Bauer-Siedlung an einer Haltestelle mit einer Schusswaffe bedroht.
Ludwigshafen (ots) - Ein 16-Jähriger und ein 17-Jähriger zwangen den Geschädigten in ein Auto einzusteigen, welches ein anderer 18-Jähriger steuerte. Während der Fahrt bedrohten die Tatverdächtigen den 18-Jährigen weiter mit der Schusswaffe und einer Machete, fesselten ihn und nahmen ihm u.a. Bargeld und Kopfhörer ab. Nachdem alle zu einem Feld in Ludwigshafen fuhren und ausstiegen, schlug und trat der 16-Jährige den Geschädigten. Dann ließen ihn die Männer gefesselt zurück. Der 18-Jährige wurde durch die Tat leicht verletzt. Im Rahmen der Ermittlungen konnten alle drei Beschuldigte identifiziert werden.
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal durchsuchten Polizeikräfte am 18.09.2024 die Wohnungen der Tatverdächtigen. Hierbei konnten u.a. eine Schreckschusswaffe und Kopfhörer sichergestellt werden.
Der 17-jährige Beschuldigte wurde beim Amtsgericht Frankenthal einem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des erpresserischen Menschenraubs. Der 17-Jährige wurde anschließend in eine Jugendstrafanstalt verbracht.
Die anderen Tatverdächtigen wurden, mangels Haftgrundes, wieder auf freien Fuß entlassen.
Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal durchsuchten Polizeikräfte am 18.09.2024 die Wohnungen der Tatverdächtigen. Hierbei konnten u.a. eine Schreckschusswaffe und Kopfhörer sichergestellt werden.
Der 17-jährige Beschuldigte wurde beim Amtsgericht Frankenthal einem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des erpresserischen Menschenraubs. Der 17-Jährige wurde anschließend in eine Jugendstrafanstalt verbracht.
Die anderen Tatverdächtigen wurden, mangels Haftgrundes, wieder auf freien Fuß entlassen.
Quelle: Rheinland-Pfalz