Mann nach Auseinandersetzung verletzt - Amtsgericht erlässt Haftbefehl
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Zweibrücken
Ein 20-jähriger Mann steht im Verdacht, einen Bekannten im Alter von 25 Jahren mit einem spitzen Objekt verletzt zu haben und befindet sich nun aufgrund eines vom Amtsgericht Zweibrücken erlassenen Haftbefehls in Untersuchungshaft. Die Anklage lautet auf versuchten Totschlag in Verbindung mit gefährlicher Körperverletzung. Der Vorfall ereignete sich in Brücken, einem Ort im Kreis Kusel. Das Opfer, das bei der Attacke Verletzungen erlitt, wurde von Sanitätern in ein Krankenhaus gebracht, befindet sich jedoch nicht in einem lebensbedrohlichen Zustand. Der Tatverdächtige wurde bereits über den gegen ihn ausgestellten Haftbefehl informiert, hat sich jedoch bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Die Ermittlungen zur Aufklärung des genauen Tathergangs sind noch im Gange, und die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat zusätzliche Informationen zur Tat und den Fortschritten der Ermittlungen unter Verschluss gehalten. Auskunftsuchende Medienvertreter können sich für Nachfragen an die zuständige Staatsanwaltschaft Zweibrücken wenden. Für weitere Presseinformationen stehen die folgenden Kontaktdetails zur Verfügung: Staatsanwaltschaft Zweibrücken Goetheplatz 2 66482 Zweibrücken Telefon: 06332 805-253 oder -275 Telefax: 06332 805 444 E-Mail: stazw@genstazw.jm.rlp.de Webseite: www.stazw.jm.rlp.de Die Meldung wurde ursprünglich von der Polizeipräsidium Westpfalz zur Verfügung gestellt und durch die Nachrichtenagentur news aktuell verbreitet.
Quelle: dpa/Text bearbeitet mit KI durch freenet (weitere Infos)